Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2007 auf 3,19 %


Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres.

Mit dem Beginn des 1. Juli 2007 beträgt der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs 3,19 % (zuvor 2,70 %).

Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 28. Juni 2007 (Nr. 117) bekannt gegeben.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Bundesbank vom 26. Juni 2007

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