Hat die Berliner Polizei ein Kommunikationsproblem?


(c) tommyS / Pixelio

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Im Blog des Kollegen Kompa findet sich ein Link zu einem Bericht des Berlinbesuchers Markus B., der eigentlich an der Demonstration “Freiheit statt Angst” teilnehmen wollte, stattdessen aber festgenommen, erkennungsdienstlich behandelt und gegen Abend wieder entlassen wurde.

Grund hierfür war das Mitführen eines Leatherman-Multifunktionstools im Rucksack. Bei der sogenannten Vorkontrolle wurde der Rucksack inspiziert, auf die Frage, ob er irgendwelche spitzen Gegenstände mit sich führt, gab B. an, dass er ein solches Tool bei sich habe, welches auch ein Messer beinhaltet. Ihm wurde dann zutreffend erklärt, dass das Mitführen eines Messers auf Demonstrationen nicht erlaubt sei, B. wurde angeboten, das Tool vor Ort abzugeben und es nach der Veranstaltung wieder abzuholen.

Er willigte ein, ging zu einem der Wagen, wo man ihm dann aber eröffnete, dass eine Anzeige geschrieben und er jetzt zur Wache mitgenommen werde. Dass er festgenommen worden war, ging B. erst auf, als er sich das von ihm unterschriebene Beschlagnahmeprotokoll etwas genauer ansah. Da saß er schon im vergitterten Wagen. Einen Tatvorwurf hatte man ihm bis dahin noch nicht eröffnet, über seine Rechte wurde er anscheinend nicht belehrt.

Nach kompletter Durchsuchung einschließlich Auskleiden und erkennungsdienstlicher Behandlung (Fotografieren, Fingerabdrücke) durfte er dann um 19.30 Uhr gehen. Mit einer „politischen Polizei“, wie der Kollege Kompa es drastisch formuliert, hat das Ganze allerdings herzlich wenig zu tun. Nach § 27 Versammlungsgesetz ist es nun einmal verboten, „bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen“ oder „auf dem Weg dorthin“, Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind“, mit sich zu führen. Es handelt sich um eine Straftat für die das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht. Vom Veranstalter wurde von Anfang an auch explizit drauf hingewiesen, dass Messer (auch Schweizer Messer) auf der Demo nichts zu suchen haben. Ein jeder, der sein Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ausüben will, sollte zumindest die einfachsten Grundregeln dieses Rechts kennen oder sich zumindest vorher informieren.

Das Problem ist also nicht das Verhalten der Polizei an sich, sondern vielmehr fehlende Kommunikation. Die Situation wäre vom Betroffenen sicher weniger bedrückend empfunden worden, wäre ihm von Anfang an klargemacht worden, was ihm vorgeworfen wird und was dies jetzt für Maßnahmen nach sich zieht, wie lange dies ungefähr dauert, welche Rechte ihm zustehen und dass er jedenfalls im Anschluss wieder gehen kann.

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