Die Vitronic GmbH verkündet auf ihrer Internetseite, dass das OLG Düsseldorf entschieden habe, das Poliscan Speed ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren sei, die Geschwindigkeitsmessung somit zuverlässig erfolge und gerichtsfest verwertbar ist (IV-5 Ss-OWI 206/09-(OWi) 178-09 I).
Die Darstellung des Herstellers ist dann doch etwas arg verkürzt. Das Messgerät wurde in Fachzeitschriften kritisch diskutiert, einzelne Sachverständige brachten berechtigte Zweifel vor. Die Herstellerfirma selbst hat nicht gerade dazu beigetragen, diese Zweifel auszuräumen.
Quelle: Vitronic
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