Alte Verkehrsschilder bleiben nun doch gültig?


Gestern noch berichteten wir zum Thema, heute schon wird mit den Fehlern der alten Bundesregierung aufgeräumt. Minister Peter Ramsauer hat nach einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums heute in Berlin angekündigt, dass alte Verkehrsschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, weiterhin gültig bleiben. Mit diesem Schritt werden Fehler der alten Bundesregierung bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung korrigiert.

Ramsauer: „Die alten Verkehrszeichen unterscheiden sich nur marginal von den heute gängigen Schildern. Ein Austausch ist deshalb unverhältnismäßig. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Austauschmaßnahmen nicht notwendig. Die Minister Tiefensee und Gabriel sind außerdem von der irrigen Vorstellung ausgegangen, die Schilder würden maximal 15 Jahre halten. Die Praxis beweist, dass Verkehrszeichen augenscheinlich länger leben und die alten Schilder noch in gutem Zustand an unseren Straßen stehen. Den Kommunen sage ich: Setzen Sie das ersparte Geld dafür ein, die Winterschäden auf Ihren Straßen zu beseitigen.“

Hintergrund: Im vergangenen Jahr haben die Minister Tiefensee und Gabriel mit Zustimmung des Bundesrates die sogenannte „Schilderwaldnovelle“ auf den Weg gebracht. Sie ist am 1.9.2009 in Kraft getreten. Damit wurde auch eine im Jahr 1992 in die StVO eingestellte Übergangsregelung (§ 53 Absatz 9) ersatzlos gestrichen. Mit dieser Regelung behielten die bis zum 1. Juli 1992 aufgestellten Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit. Die Streichung der Übergangsregelung führte von einem Tag auf den anderen zur sofortigen Unwirksamkeit der Schilder alter Gestalt.

Aufgrund der daraus entstandenen Rechtsunsicherheiten für die Verkehrsteilnehmer sowie des hohen Aufwandes für die Kommunen beim Austausch der alten Schilder hat Minister Ramsauer eine rechtliche Überprüfung der „Schilderwaldnovelle“ veranlasst.

Ramsauer: „Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder müssen nicht ausgetauscht werden.“

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss. Auf der Verkehrsministerkonferenz am 14./15.April 2010 in Bremen sollen die Länder zu einer schnellen Mitwirkung bewegt werden.

Ramsauer: „Für mich bleibt es auch bei der Überarbeitung der Verordnung erklärtes Ziel, der Überbeschilderung auf deutschen Straßen entgegen zu wirken.“

Nachtrag: RA Ferner nimmt das Zitiergebot hier und hier genau unter die Lupe; RA Burhoff meint, wenn die StVO-Novelle nichtig ist, wären folgerichtig der § 53 Abs. 9 a.F. StVO und damit die alten Schilder noch gültig; Richter Krumm weist darauf hin, dass auch unleserliche Schilder Gültigkeit beanspruchen, dann wohl auch die alten Verkehrsschilder und RA Melchior findet das Spektakel – so wie wir auch – nur noch irre. Besonders schön ist ja, dass der Verordnungsgeber die Nichtigkeit einer derartig wichtigen Verordnung selbst erkannt hat, wo bei so unwichtigen Dingen wie Online-Durchsuchung sonst immer erst das Bundesverfassungsgericht helfend einspringen musste. Das macht Hoffnung. Wenn wir mal Zeit haben, nehmen wir die StVO-Novellen unter die Lupe. Sollten wir einen Verstoß gegen das Zitiergebot finden, sehen wir mal, ob wir dann alle Lkw fahren müssen, wenn wir zu betrunken zum Gehen sind oder ob es dann überhaupt noch eine StVO gibt.

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