Unser Mandant war als Koordinator einer bundesweit tätigen Montagefirma angestellt, als ihm während er im Urlaub war, gekündigt wurde. Gesteckt hatte ihm das ein Kollege. Zum Glück, denn mit der Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist gegen die Kündigung wäre es andernfalls knapp geworden. Vor dem Arbeitsgericht einigte man sich auf eine recht üppige Abfindung, die anschließend allerdings nicht gezahlt wurde. Als auch auf eine Ankündigung keine Zahlung erfolgte, vollstreckten wir.
Dankenswerter Weise führte die Montagefirma auf ihrer Geschäftspost alle Konten auf. Es waren immerhin vier bei verschiedenen Banken. Wir brachten also an einem Tag vier vorläufige Zahlungsverbote und vier Kontopfändungen aus, was dazu führte, dass eine knappe Woche später alle Konten der Firma dicht waren und der Geschäftsführer der Firma sich genötigt sah, unsere kleine Kanzlei anzurufen und uns auf das Übelste zu beschimpfen. Nachdem er sich abreagiert hatte, erklärten wir ihm geduldig was ein vollstreckbarer Titel ist, wozu Fristen da sind und das es uns herzlich egal sei, ob er durch die Zwangsvollstreckung jetzt einen Schaden erlitten habe. Zwei Tage später war das Geld da und die Konten wurden wieder freigegeben. Auf die angekündigte Schadenersatzklage warten wir gespannt.
Ein Kollege trieb es noch ärger, als er einer zahlungsunwilligen Spedition ebenfalls die Konten pfändete, was dazu führte, dass auch alle Tankkarten gesperrt wurden und die Fahrer mit ihrer Ladung deutschlandweit verteilt feststeckten. Merke: Ist ein Titel in der Welt, braucht man in der Zwangsvollstreckung nicht mehr den Harten markieren.
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#1 von marko am 10. Juni 2010 - 08:38
Ich habe ‘mal das Konto einer Hypobank bei der Bundesbank gepfändet und erhielt einen verzweifelten Anruf der Bank: Mehrere hundert Millionen EUR waren gesperrt. Innerhalb von 2 Stunden war das Geld dann da!
#2 von STORBECK MICHAEL am 16. Juli 2010 - 11:38
Guten Tag,
kann man das nicht auch bei einem gewonnendem 1.Instanzlichen Verfahren machen bei dem die Firma Insolvenz angemeldet hat?
Ich war bei dem Versandhaus Quelle beschäftigt und die sind statt zu zahlen um zeit zu schinden zum LAG gegangen und da schwebt mein Verfahren seit 1 1/2 Jahren vor sich hin und ich bekomme kein Geld.Mein Anwalt sagt:”das ist eben so”
Gruß
#3 von pagels am 16. Juli 2010 - 14:25
Hallo, Herr Storbeck,
1. nein, das kann nicht so machen, denn sie haben noch keinen “Titel mit Klausel”, wie es die Juristen so schön sagen.
2. Ihr Anwalt hat recht, das ist eben so.
pg
#4 von RA Kuemmerle am 16. Juli 2010 - 15:14
Machst Du jetzt hier Rechtsberatung?
Schreib lieber Gastbeiträge. Dein letzter war ein Burner.