Angst statt Freiheit – Notwehr gegen Polizeigewalt?


Am Rande der Demo “Freiheit statt Angst” am 12.09.2009 wurde ein Demonstrant von Beamten verprügelt. Es handelte sich um einen Radfahrer, der wohl eine Strafanzeige erstatten bzw. die Dienstnummer eines Beamten wissen wollte. Als der Radfahrer die Szenerie verlassen will, kam es zu einem nicht nachvollziehbaren Gewaltausbruch einzelner Beamter. Die Szene wurde per Video dokumentiert, so dass gegen die Beamten wegen Körperverletzung im Amt ermittelt werden musste.  Allerdings hatte auch der Radfahrer ein Verfahren wegen wegen angeblichen Widerstandes gewonnen. Dies wurde jetzt eingestellt, wie die taz berichtet.

In der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft heiße es “Hinweise auf aktiven Widerstand, den die vernommenen Beamten lediglich pauschal behaupten, lassen sich dem Video nicht entnehmen” und es “gab für den Faustschlag in das Gesicht des Radfahrers keinen Grund” Der Radfahrer hätte sich insoweit dieser Maßnahme auch widersetzen dürfen, zumindest theoretisch.

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  1. #1 von Sebi am 14. Juli 2010 - 20:30

    “Der Radfahrer hätte sich insoweit dieser Maßnahme auch widersetzen dürfen, zumindest theoretisch.”

    Ein Mann, unbewaffnet und ohne Schutzkleidung, gegen ein halbes Dutzend Schränke in Schutzkleidung. KO in der ersten Runde.

  2. #2 von RA Kuemmerle am 14. Juli 2010 - 21:08

    Darum ja theoretisch.

  3. #3 von Liselotte am 15. Juli 2010 - 02:35

    Ermittlungen wegen Verdachts auf falsche Verdächtigung werden hier aber nicht von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet?

(wird nicht veröffentlicht)