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	<title>Kommentare zu: OLG Brandenburg – Ein nächtlicher richterlicher Eildienst müsste zwar da sein, wenn nicht darf die Polizei Richter spielen</title>
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		<title>Von: LexisNexis® Strafrecht Online Blog &#187; Blog Archiv &#187; Wochenspiegel für die 28 KW., oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand&#8230;</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2010/07/olg-brandenburg-%e2%80%93-nachtlicher/comment-page-1/#comment-293</link>
		<dc:creator>LexisNexis® Strafrecht Online Blog &#187; Blog Archiv &#187; Wochenspiegel für die 28 KW., oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand&#8230;</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 08:41:58 +0000</pubDate>
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		<description>[...] immer wieder sch&#246;n. Der Richtervorbehalt bei der [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] immer wieder sch&#246;n. Der Richtervorbehalt bei der [...]</p>
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		<title>Von: RA Dreydorff</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2010/07/olg-brandenburg-%e2%80%93-nachtlicher/comment-page-1/#comment-290</link>
		<dc:creator>RA Dreydorff</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 07:05:13 +0000</pubDate>
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		<description>Ja,ja - nur die DDR war ein Unrechtsstaat ..... !</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja,ja &#8211; nur die DDR war ein Unrechtsstaat &#8230;.. !</p>
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		<title>Von: RA Kuemmerle</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2010/07/olg-brandenburg-%e2%80%93-nachtlicher/comment-page-1/#comment-288</link>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 23:07:19 +0000</pubDate>
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		<description>Ich darf aus BVerfG 2 BvR 1481/02 zitieren: &quot;Das Fehlen eines richterlichen Bereitschaftsdienstes zur Nachtzeit begegnet vorliegend keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Allerdings folgt aus der Regelzuständigkeit des Richters (...) die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters gegebenenfalls auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes zu sichern (...). Nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Erreichbarkeit des Haftrichters bedeutet dies jedoch nicht, dass auch zur Nachtzeit im Sinne des § 104 Abs. 3 StPO unabhängig vom konkreten Bedarf stets ein richterlicher Eildienst zur Verfügung stehen müsste (...). Vielmehr ist ein nächtlicher Bereitschaftsdienst des Ermittlungsrichters von Verfassungs wegen erst dann gefordert, wenn hierfür ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht.&quot; Der Bedarf besteht angesichts der Masse von Blutentnahmen wegen Verdacht einer Trunkenheitsfahrt und nicht nur in der Einbildung einiger Strafverteidiger.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich darf aus BVerfG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvR 1481/02" target="_blank" title="BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02">2 BvR 1481/02</a> zitieren: &#8220;Das Fehlen eines richterlichen Bereitschaftsdienstes zur Nachtzeit begegnet vorliegend keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Allerdings folgt aus der Regelzuständigkeit des Richters (&#8230;) die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters gegebenenfalls auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes zu sichern (&#8230;). Nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Erreichbarkeit des Haftrichters bedeutet dies jedoch nicht, dass auch zur Nachtzeit im Sinne des § <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/104.html" target="_blank" title="&sect; 104 StPO">104</a> Abs. 3 StPO unabhängig vom konkreten Bedarf stets ein richterlicher Eildienst zur Verfügung stehen müsste (&#8230;). Vielmehr ist ein nächtlicher Bereitschaftsdienst des Ermittlungsrichters von Verfassungs wegen erst dann gefordert, wenn hierfür ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht.&#8221; Der Bedarf besteht angesichts der Masse von Blutentnahmen wegen Verdacht einer Trunkenheitsfahrt und nicht nur in der Einbildung einiger Strafverteidiger.</p>
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		<title>Von: Dr. F.</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2010/07/olg-brandenburg-%e2%80%93-nachtlicher/comment-page-1/#comment-287</link>
		<dc:creator>Dr. F.</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 20:50:53 +0000</pubDate>
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		<description>In BVerfG 2 BvR 1046/08 ging es um eine in Eilkompetenz vorgenommene Anordnung zur Tagzeit. Ein diensthabender Ermittlungsrichter war vorhanden. Das BVerfG 2 BvR 1046/08 missbilligt die Auffassung der Tatgerichte, bereits die mit der (schriftlichen) Befassung des Ermittlungsrichters eintretende Verzögerung reiche für die Eilkompetenz. Nichts davon hat irgendeine Parallele in der vorliegenden Entscheidung des OLG Brandenburg. Eine Entscheidung des BVerfG, es müsse für die Anordnung von Blutentnahmen auch zur Nachtzeit immer und überall ein Eildienst vorhanden sein, existiert nicht (bzw. nur in der Einbildung einiger Strafverteidiger)  -  explizit gegenteilig sogar BVerfG 2 BvR 1481/02.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In BVerfG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvR 1046/08" target="_blank" title="BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08">2 BvR 1046/08</a> ging es um eine in Eilkompetenz vorgenommene Anordnung zur Tagzeit. Ein diensthabender Ermittlungsrichter war vorhanden. Das BVerfG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvR 1046/08" target="_blank" title="BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08">2 BvR 1046/08</a> missbilligt die Auffassung der Tatgerichte, bereits die mit der (schriftlichen) Befassung des Ermittlungsrichters eintretende Verzögerung reiche für die Eilkompetenz. Nichts davon hat irgendeine Parallele in der vorliegenden Entscheidung des OLG Brandenburg. Eine Entscheidung des BVerfG, es müsse für die Anordnung von Blutentnahmen auch zur Nachtzeit immer und überall ein Eildienst vorhanden sein, existiert nicht (bzw. nur in der Einbildung einiger Strafverteidiger)  &#8211;  explizit gegenteilig sogar BVerfG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvR 1481/02" target="_blank" title="BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02">2 BvR 1481/02</a>.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Kuemmerle</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2010/07/olg-brandenburg-%e2%80%93-nachtlicher/comment-page-1/#comment-286</link>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 14:45:17 +0000</pubDate>
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		<description>Das wissen Sie Herr Kollege, ich weiß es, eine Menge Kollegen auch, nur das OLG weiß es nicht. Und der BGH kann es den Goldhasen vom OLG nicht erklären, da keines der OLG´s vorlegt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das wissen Sie Herr Kollege, ich weiß es, eine Menge Kollegen auch, nur das OLG weiß es nicht. Und der BGH kann es den Goldhasen vom OLG nicht erklären, da keines der OLG´s vorlegt.</p>
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	<item>
		<title>Von: Detlef Burhoff</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2010/07/olg-brandenburg-%e2%80%93-nachtlicher/comment-page-1/#comment-284</link>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 13:24:17 +0000</pubDate>
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		<description>auch der Beschluss widerspricht m.E. BVerfG 2 BvR 1046/08</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>auch der Beschluss widerspricht m.E. BVerfG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvR 1046/08" target="_blank" title="BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08">2 BvR 1046/08</a></p>
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