Jeden Tag steht ein Dummer auf oder wie ich mal ein falscher Anwalt war


Nachdem ich mich letztens bereits als Verkehrsrowdy geoutet habe, setze ich meine Lebensbeichte mal fort, da mir die Akte gerade zur Ablage in die Hände fiel. Ich war auch schon mal Beschuldigter in einem Strafverfahren! Und da in den Blogs von Kollegen gerade Sprichwörter auf ihren Gehalt überprüft werden, steuere ich auch noch eines bei. “Jeden Tag steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden.” Bei mir waren gleich mehrere aufgestanden.

Es begab sich, dass ein eBay-Händler unsere Kanzlei mit Inkassomandaten beauftragte. Wir mahnten also quer durch die Republik säumige Besteller diverser Waren an, wobei wir mangels anderweitiger Informationen immer davon ausgingen, dass die von eBay mitgeteilten Account-Inhaber auch tatsächlich die Besteller waren. Die Erfahrung lehrte uns, dass Datensicherheit was für Weicheier ist und so ein eBay-Account gern auch mal von minderjährigen Kindern oder Freunden mitbenutzt wird, womit sich der Vertragsschluss manchmal als schwierig nachweisbar gestaltete. Diese Fälle wurden dann aussortiert und gut.

Der Vater eines minderjährigen Bestellers war über unser Mahnschreiben allerdings so erbost, dass er sich beschweren wollte und zwar telefonisch. Da er offensichtlich Frühaufsteher war, versuchte er dies zu einer völlig unchristlichen Zeit, so dass unsere Kanzlei noch nicht besetzt war und er nur mit dem Anrufbeantworter hätte sprechen können. Wollte er aber nicht, stattdessen begab er sich in seinem Kaff sofort zur nächsten Polizeidienststelle und erstattete Anzeige gegen mich als Unterzeichner des Mahnschreibens wegen Betruges. Da sich auf seinen Anruf niemand gemeldet habe, ging er davon aus, dass ich gar kein Anwalt sei.

Der bearbeitende Polizist war sehr aufgeregt ob seines wohl größten Falls. Ein falscher Anwalt, noch dazu aus Berlin! Er griff zum Telefonhörer, rief in unserer inzwischen besetzten Kanzlei an und verlangte in barschen Ton mich zu sprechen. Ich fragte freundlich nach seinem Anliegen und als er mir dieses mit wirren Worten versuchte zu schildern, verstand ich erst einmal nur Bahnhof und bat darum mir das doch bitte schriftlich mitzuteilen und dass ich jetzt als „offiziell“ Beschuldigter das mache, was ich meinen Mandanten auch immer rate, nämlich schweigen.

Dies ignorierend verlangte der Beamte von mir den Nachweis, dass ich Anwalt sei, woraufhin ich ihm nahelegte, dies doch bei meiner Kammer nachzufragen. Da brächte er dann mal die Telefonnummer. Ich teilte ihm mit, dass er sich die bitte selbst raussuchen möge, ich sei schließlich nicht die Auskunft und legte auf. Dies führte zu einem entsprechenden Vermerk in der Akte, wonach zweifelhaft ist, dass ich tatsächlich Anwalt sei, schließlich wüsste ich noch nicht einmal die Nummer meiner Kammer.

Die Akte wanderte also nach Berlin und wurde dort von der nächsten Ermittlerkoryphäe bearbeitet. Anstatt nun bei der Kammer nachzufragen und die Akte danach zuzumachen, ordnete der Beamte erst einmal eine Anschlussüberprüfung an, die – oh Wunder – ergab, dass der Telefonanschluss unserer Kanzlei auch zu unserer Kanzlei gehörte. Danach schickte er einem Beamten mit Streifenwagen los, der sich allen Ernstes – so in der Akte dokumentiert – zwei Tage gegenüber unserer Kanzlei postierte und beobachtete, was wir hier so treiben. Bemerkenswert fand der Abkommandierte, dass wir ein Kanzleischild haben. Ungewöhnlich für falsche Anwälte.

Ob dieser komplizierten Ermittlungsarbeit erschöpft, ging der Beamte danach erst einmal in seinen wohlverdienten Urlaub. Seine Urlaubsvertretung bekam die Akte in die Hände, fragte bei der Kammer  in Berlin schriftlich nach und erhielt nur wenige Tage später die Bestätigung, dass ich tatsächlich als Anwalt zugelassen bin.

Ob sie wegen dieser eigenmächtigen Ermittlung Ärger bekommen hat, weiß ich nicht. Ich freute mich über die Einstellungsmitteilung und die so sinnvoll ausgegebenen Steuergelder und packte meine Zahnbürste, die ich in Erwartung der wohl als nächstes anstehenden U-Haft schon bereit gelegt hatte, wieder aus.

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  1. #1 von Christoph Nebgen am 18. August 2010 - 16:06

    Lieber Herr Kollege, vielen Dank für diese wunderschöne Geschichte! Da sind ja Anregungen für ein ganzes Bündel von Beiträgen drin! ;-)
    Beste Grüße
    Christoph Nebgen

  2. #2 von RA JM am 18. August 2010 - 16:34

    .. und auf die Idee, einfach mal online im RA-Register nachzusehen, kam keine dieser Ermittlungskoniferen – oder spielt der Fall vor dessen Einführung? ;-)

  3. #3 von Ralf Mydlak am 18. August 2010 - 17:24

    Herrliche Geschichte! Werde jetzt wohl zur Sicherheit stets die Nummer unserer Kammer bei mir tragen! ;-)

  4. #4 von RA Kuemmerle am 18. August 2010 - 16:40

    Das war weit vor der Einführung des Registers. Eine Webseite hatten wir auch noch nicht, obwohl das auch egal wäre, man kann ja auch als falscher Anwalt eine Webseite haben.

  5. #5 von RA Breithaupt am 18. August 2010 - 18:01

    … was mich nun noch interessiert, wie man es denn als falscher Anwalt hinbekommt, dass selbst die Kammer das nicht merkt?! Dies können Sie mir gerne vertrauensvoll per E-Mail mitteilen.

  6. #6 von RA Kuemmerle am 18. August 2010 - 17:48

    Ja, sicher ist sicher. Und die Zahnbürste nicht vergessen. Seit dieser Geschichte habe ich hier auch ein paar bereits unterzeichnete Vollmachten unseres Torgauer Kooperationspartners liegen, für den Fall der Fälle.

  7. #7 von Dominik Weiser am 18. August 2010 - 18:54

    Ein sehr schöner Beitrag! Beim Lesen des Beitrags fiel mir auch eine lustige Geschichte ein. Meine Kanzleikollegen haben jedenfalls herzlich gelacht:

    Ich wurde vor einigen Monaten mal angezeigt. Auch wegen einer Ebay – Geschichte. Die Gegenseite hatte meinen Mandanten betrogen, indem sie ihm Reifen unter Angabe eines falschen Herstellungsdatums verkaufte, die zudem auch in einem sehr schlechten Zustand waren – entgegen der Artikelbeschreibung.
    Ich habe dann auf goofbay die Verkäufe der Gegenseite recherchiert und festgestellt, dass die Gegenseite innerhalb von 40 Tagen einen Umsatz von über 4.000,00 € mit dem Verkauf von Autoteilen gemacht hat. Habe dann widerrufen, vorsorglich Rückritt etc. und dann Rückabwicklungsklage gemacht. Die ging auch ohne Weiteres durch. Daraufhin wurde ich vom Gegner angezeigt, und zwar wegen diverser hahnebüchener Straftatbestände.
    Er hielt es z.B. für Amtsanmaßung, dass ich mir erlaubt habe, ihn auf die Rechtslage hinzuweisen. Das war schon recht lustig.

    Der Kracher war aber:
    Er, seines Zeichens arbeitslos (vermutlich in der dritten Generation), hat mich tatsächlich wegen Beleidigung angezeigt. Begründung: Ich hatte ihn im Rahmen des erklärten Widerrufs als Unternehmer bezeichnet…:-)

    Ich habe allerdings bis heute noch nichts von der Polizei oder STA gehört. Nun kann ich nur hoffen, dass die nicht seit Monaten bei mir vor der Kanzlei auf und ab gehen.

    Die Richterin und meinen Mandanten hat er übrigens auch angezeigt. Gegen meinen Mandanten wurde natürlich sofort nach 170 II eingestellt. Die Richterin ist auch noch im Dienst…

  8. #8 von RA Kuemmerle am 18. August 2010 - 18:19

    Das geht nun schon seit 10 Jahren gut. Man zahlt einfach brav seine Kammerbeiträge und hofft, dass es keinem auffällt ;-) Vielleicht hätte ich den Beamten am Telefon mal um den Nachweis bitten sollen, dass er wirklich Polizist ist.

  9. #9 von Juke am 18. August 2010 - 19:50

    Rechtsbeugung ist Standard. Wie wäre es zusätzlich mit Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Hochverrat und Bildung einer kriminellen Vereinigung?

  10. #10 von RA Kuemmerle am 18. August 2010 - 19:05

    Unternehmer ist also eine Beleidigung? Interessant. Und was hat die Richterin verbrochen? Rechtsbeugung?

  11. #11 von Helmut Karsten am 19. August 2010 - 11:00

    @ RA kuemmerle.
    logisch und einfach köööstlich!

  12. #12 von Kand.in.Sky am 19. August 2010 - 13:19

    Die Telefonnummer in google einzutippen war dem Polizisten zuviel?!?
    man man man..!

    Aber vielleicht auch besser so, wäre doch eine Hausdurchsuchung die Folge gewesen, wegen falscher Websiten und so…

    #k.

  13. #13 von RA Kuemmerle am 19. August 2010 - 13:32

    Wie gesagt, die Wache liegt in einem kleinen Kaff, ob es dort bereits Strom, fließend Wasser geschweige denn dieses Internetz (so schon mal von einem anderen Polizeibeamten gehört) gab entzieht sich meiner Kenntnis, zumindest hatte man bereits Telefon (Fortschritt!). Wenn es denn dieses Teufelszeugs Internetz gab, müsste man es bedienen können, um so eine Hompaitsch aufzurufen. Und spätestens da…

  14. #14 von Christian am 19. August 2010 - 15:45

    Oh, Herr Kollege!!!

    Da Sie auch noch einen Telefonanschluss als “falscher Anwalt” unterhalten und immer wieder in die Kanzlei gehen, ist das ja beinahe schon gewerbsmäßiger Betrug ;-)

    Die Recherche im Rechtsanwaltsregister wäre auch mein erster Schritt gewesen.

    In diesem Sinne
    Christian (Berufsverbrecher)

  15. #15 von RA Kuemmerle am 19. August 2010 - 17:30

    Wie gesagt, das RA-Register gab es noch nicht, dessen Bedienung setzt Wissen voraus und über gewerbsmäßigen Betrug habe ich damals in der Tat gar nicht nachgedacht. Da wird mir im Nachhinein ja ganz plümerant. Aber wie ich lesen konnte, sind nicht nur eBay-Käufer und Polizisten vor falschen Anwälten nicht gefeit, auch Großkanzleien fallen darauf rein.

  16. #16 von Dominik Weiser am 24. August 2010 - 17:36

    @RA Kuemmerle:
    Richtig getippt! Die Richterin wurde wegen Rechtsbeugung angezeigt.

(wird nicht veröffentlicht)