Kategorie Arbeitsrecht

BAG: Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

Eine gekündigte Arbeitnehmerin meinte, ihr stehe noch Weihnachtsgeld zu, das mit dem Novemberlohn gezahlt werden sollte. Im Arbeitsvertrag stand allerdings, dass der Anspruch ausgeschlossen ist, wenn das Arbeitsverhältnis  im Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt sei. Der Arbeitgeber hatte im November gekündigt, die Kündigungsfrist endete im Dezember. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

1 Kommentar

LArbG Berlin-Brandenburg: Was ist Mobbing

Die 1964 geborene Klägerin arbeitete seit Januar 1992 als Senior Consultant bei der Beklagten. Auf Grund einer Vereinbarung in 2001 leistete die Klägerin als Competence Teamleiterin sog. Telearbeit. In den Jahren 2002 und 2003 unternahmen zwei unmittelbare Vorgesetzte der Klägerin insgesamt drei Versuche, diese Vereinbarung zu widerrufen. Im Dezember 2003 wurde schließlich eine Weiterführung der Telearbeit vereinbart, wobei die Klägerin verbindlich zusicherte, März 2004 an zwei Tagen pro Woche im Büro anwesend zu sein. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , ,

1 Kommentar

Die Fußballweltmeisterschaft und das Arbeitsrecht

Bei aller Fußballbegeisterung sollten Arbeitnehmer ein paar Regeln beachten, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, vom (Arbeits)platz gestellt zu werden. Das erste Problem stellt sich allerdings schon bei den  Anfangszeiten der Spiele ein. Anpfiff um 16.00 und geregelte Tätigkeit passen irgendwie nicht zusammen. Wenn man dann noch im Schichtdienst tätig ist, kann man sich im schlimmsten Fall auch die Ergebnisse der abends angesetzten Spiele  in der Zusammenfassung ansehen. Was kann man also tun? Zum Rest des Beitrags »

, , , , , ,

Keine Kommentare

BAG entscheidet im „Fall Emmely“

Ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten kann eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden gering ist. Umgekehrt ist nicht jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung ohne Weiteres ein Kündigungsgrund. Maßgeblich ist § 626 Abs. 1 BGB. Danach kann eine fristlose Kündigung nur aus „wichtigem Grund“ erfolgen. Das Gesetz kennt in diesem Zusammenhang keine „absoluten Kündigungsgründe“. Ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, muss vielmehr nach dem Gesetz „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile“ beurteilt werden. Zum Rest des Beitrags »

Keine Kommentare

In der Zwangsvollstreckung sollte man nicht zocken

Unser Mandant war als Koordinator einer bundesweit tätigen Montagefirma angestellt, als ihm während er im Urlaub war, gekündigt wurde. Gesteckt hatte ihm das ein Kollege. Zum Glück, denn mit der Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist gegen die Kündigung wäre es andernfalls knapp geworden. Vor dem Arbeitsgericht einigte man sich auf eine recht üppige Abfindung, die anschließend allerdings nicht gezahlt wurde. Als auch auf eine  Ankündigung  keine Zahlung erfolgte, vollstreckten wir. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

5 Kommentare

BAG – Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund

shofschlaeger/Pixelio

S.Hofschlaeger/Pixelio

Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber verfolgt ein im Sinne des Gesetzes legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn er – zB aus Gründen der Qualitätssicherung – schriftliche Arbeitsanweisungen einführt. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

BAG – Briefsortiererin darf nebenher Zeitungen austragen

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Das soll auch bei Nebentätigkeiten gelten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

1 Kommentar

LAG Hessen – bei Einwurf einer Kündigung in den Briefkasten beginnt die Klagefrist

Dem Arbeitnehmer, einem Kfz-Mechaniker wurde krankheitsbedingt gekündigt. Hiergegen hatte er Kündigungsschutzklage erhoben. Für die Dauer des Rechtstreits hatte der Arbeitgeber mit dem Mechaniker ein Prozessrechtsarbeitsverhältnis abgeschlossen. Nachdem der Mechaniker sich vor Antritt seines Urlaubs falsch ausgestempelt hatte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen Arbeitszeitbetrug am 9. August fristlos, hilfsweise fristgemäß. Das Kündigungsschreiben fand der Mechaniker erst nach der Rückkehr aus seinem Urlaub, zwei Tage später am 31. August erhob er auch gegen diese Kündigung eine Kündigungsschutzklage. Allerdings einen Tag zu spät und nicht innerhalb der Klagefrist des § 4 KSchG von 3 Wochen. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , , ,

1 Kommentar

LAG Baden-Württemberg – Berufung im Kinderreisebettfall ohne Erfolg

In einem Kündigungsschutzverfahren eines bei einem Abfallentsorgungsunternehmen beschäftigten Mitarbeiters, der ein zur Entsorgung vorgesehenes Kinderreisebett an sich genommen und daraufhin fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt worden war , hatte bereits das Arbeitsgericht Mannheim sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam erklärt. Die hiergegen gerichtete Berufung des Arbeitgebers hatte beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg keinen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

BFH – Steuertricks bei Zahlung einer Abfindung durch Arbeitgeber sind erlaubt

Bildquelle: www.pixelio.de, Foto: Andreas Morlok

A. Morlok/Pixelio

Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zufluss einer Abfindung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steuerwirksam so gestalten können, dass sie die Fälligkeit der Abfindung vor ihrem Eintritt hinausschieben. Im entschiedenen Fall wurde der Zeitpunkt der Fälligkeit der Abfindungsleistung für das Ausscheiden des Arbeitnehmers in einer Betriebsvereinbarung ursprünglich auf einen Tag im November 2000 bestimmt. Die Vertragsparteien verschoben jedoch vor dem ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt im Interesse einer für den Arbeitnehmer günstigeren steuerlichen Gestaltung den Eintritt der Fälligkeit einvernehmlich auf den Januar des Folgejahres 2001. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare