Kategorie Fahrerlaubnisrecht

BVerwG: bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis bleiben Punkte stehen

Nach § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG werden Punkte im Verkehrszentralregister gelöscht, wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre (§ 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs) angeordnet wurde. Dies gilt nicht, wenn die Entziehung darauf beruht, dass der Betroffene nicht an einem bei entsprechendem Punktestand angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hat. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied nun, dass auch ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis nicht zu einer Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister führt. Zum Rest des Beitrags »

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VGH Baden-Württemberg: Haarprobe zweifelhaften Ursprungs ist ungeeignet, um festgestellten Kokainkonsum zu widerlegen

Bei einer Verkehrskontrolle war ein Autofahrer aufgefallen, es wurden Anzeichen festgestellt, die auf eine aktuelle Drogenbeeinflussung hindeuteten (gerötete bzw. wässrig/glänzende Bindehäute, träge auf Lichteinfall reagierende Pupillen).  Die Untersuchung der Blutprobe ergab dann auch einen positiven Befund für Benzoylecgonin, ein Abbauprodukt von Kokain. Der gegen die daraufhin mit Sofortvollzug angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis gerichtete Eilrechtschutzantrag wurde vom VG Freiburg zurückgewiesen, Zum Rest des Beitrags »

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Und wenn das hier vorbei ist, dann kiffe ich einfach weiter.

(c) andrea mertes / Pixelio

A.Mertes/Pixelio

Über die zutreffende Bedeutung des Sprichwortes: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ hatten wir auf unserer Seite schon des Öfteren berichtet. Da u.a. bei RA Burhoff und auch bei RA Melchior hierzu im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen berichtet wird, greifen wir das Thema auf, da es auch im Verwaltungsrecht Bedeutung hat und erweitern das Ganze noch um die Nuhrsche Weisheit: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Schnauze halten.“ Zum Rest des Beitrags »

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OVG Rheinland-Pfalz: wenn MPU-Gutachter irren

Nachdem er alkoholisiert im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt hatte, war ein Autofahrer von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert worden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, um zu klären, ob er geeignet sei, auch weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Das Gutachten fiel negativ aus, die Behörde sah ihre Eignungszweifel bestätigt und entzog mit Sofortvollzug die Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Koblenz – Cannabisfund im Auto erbringt nicht den Nachweis von Eigenkonsum

Bei einer Fahrzeugkontrolle fand man im Auto des Betroffenen knapp 10 Gramm  Marihuana. Ein daraufhin durchgeführter Drogenvortest mittels Drugwipe verlief allerdings negativ, auch Ausfallerscheinungen waren nicht ersichtlich. Reste von Joints, Rauchutensilien oder leere Behältnisse mit Cannabisanhaftungen fand man auch nicht. Angaben zu einem etwaigen Konsumverhalten machte der Betroffene nicht, die Fahrerlaubnisbehörde verlangte trotzdem ein ärztliches Gutachten zur Klärung der Frage, ob der Betroffene gelegentlich oder gar regelmäßig Cannabis konsumiert. Zum Rest des Beitrags »

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AG Tiergarten – absolute Fahruntauglichkeit bei Fahrt unter Einfluss von Kokain und Cannabis

(c) manwalk / Pixelio

manwalk/Pixelio

Nach § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr – macht sich strafbar, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge zuvor konsumierten Alkohols oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Strafvorschrift knüpft an das sichere Führen eines Fahrzeuges, die so genannte Fahrtüchtigkeit an, die abhängig vom Grad der Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen relativ oder absolut beeinträchtigt sein kann. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Lüneburg – eine rechtswidrig angeordnete Blutprobe ist im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren verwertbar

Ob eine unter Verstoß gegen den gesetzlichen Richtervorbehalt durch die Polizei angeordnete Blutentnahme im einem Straf- oder Bußgeldverfahren verwertet werden darf oder nicht, ist Gegenstand zahlreicher obergerichtlicher Entscheidungen. Mal wird ein Beweisverwertungsverbot angenommen, mal wird ein solches verneint. Unabhängig von dieser Frage, stellt sich die Problematik erneut im Verwaltungsverfahren, wenn es um die Klärung der Geeignetheit zum Führen Kraftfahrzeugen geht. Egal ob das Straf- oder Bußgeldverfahren eingestellt wurde oder ein Freispruch erfolgte, bei einer Verurteilung verbunden mit der  Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Wiedererteilung ohnehin, erlangt die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis vom Verfahren und wird prüfen, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen und ob eine ärztliches Gutachten oder eine  MPU angeordnet werden müssen. Zum Rest des Beitrags »

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AG Lüdinghausen – Belohnung für nachgewiesene Abstinenz nach Trunkenheitsfahrt

(c) Oliver Haja / Pixelio

O.Haja/Pixelio

Der Angeklagte hatte, während er am Abend an einem Auto rumschraubte, dem Alkohol erheblich zugesprochen. Noch in der Nacht setzte er sich in einen Lkw, fuhr los und wurde von der Polizei angehalten. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration lag bei 2,57 o/oo, damit war er absolut fahruntüchtig. Die Fahrerlaubnis wurde ihm vorläufig entzogen. Vor dem Amtsgericht zeigte sich der Angeklagte geständig und wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 Abs. 1, Abs. 2 StGB zu 30 Tagessätzen zu je 25,00 Euro verurteilt. Zum Rest des Beitrags »

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Bekifft fahre ich besser als andere Leute nüchtern!

Im Blog Kanzlei und Recht wird berichtet, wie ein im Straßenverkehr erwischter Cannabis-Konsument mit einem selbst verfassten Schreiben an die Behörde um die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens herum kommen wollte.  Er war der Meinung, bekifft fahre er seit Jahren unfallfrei, also gehe kein Risiko von ihm aus. Na wenn das kein überzeugendes Argument ist. Zum Glück hat er vor dem Absenden des Schreibens jemanden gefragt der sich damit auskennt und der ihm zutreffend versicherte, dass das Schreiben eher dazu geführt hätte, dass ihm die Fahrerlaubnis sofort entzogen worden wäre.

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VG Neustadt – Wer Mate-Tee trinkt, ist seinen Führerschein los

Weil er nicht angeschnallt war, wurde der Kläger von der Polizei angehalten. Da bei ihm gerötete, wässrige Bindehäute, ein verstärktes Lidflattern sowie verkleinerte Pupillen festgestellt wurden, erfolgte eine Blutentnahme. Die toxokologische Untersuchung wies im Blut des Klägers das Kokainabbauprodukt Benzoylecgonin in einer Konzentration von 126 ng/mL nach, woraufhin die Führerscheinstelle dem Kläger mitteilte, dass beabsichtigt sei, ihm die Fahrerlaubnis sofort zu entziehen. Eine Stellungnahme gab der Kläger nicht ab, die Behörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

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