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	<title>Mit Fug und Recht - Rechtsanwälte Blechschmidt &#38; Kümmerle - Berlin &#187; Kanzleigeschichten</title>
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		<title>08/15-Mail von der Rechtsanwaltskammer</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 15:48:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kanzleigeschichten]]></category>
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		<description><![CDATA[Unser Kooperationspartner, Rechtsanwalt Dr. Carsten Pagels aus Torgau, sandte uns heute eine Mail und stellte dazu die berechtigte Frage, wie es sein kann, dass eine Rechtsanwaltskammer so mit ihren Mitgliedern umgeht. Dazu muss man wissen, dass die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kraft Gesetz zur Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer führt, einem Zusammenschluss aller Anwälte in einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Unser Kooperationspartner, Rechtsanwalt Dr. Carsten Pagels aus Torgau, sandte uns heute eine Mail und stellte dazu die berechtigte Frage, wie es sein kann, dass eine Rechtsanwaltskammer so mit ihren Mitgliedern umgeht. Dazu muss man wissen, dass die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kraft Gesetz zur Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer führt, einem Zusammenschluss aller Anwälte in einem Bezirk des jeweiligen Oberlandesgerichts. <span id="more-5062"></span>Einer solchen Kammer obliegen z. B. die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Überwachung der Einhaltung des Berufsrechts und die Vermittlung bei Streitigkeiten  zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten. Einzelheiten der  Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Finaziert wird eine solche Kammer durch die Pflichtbeiträge ihrer Mitglieder.</p>
<p style="text-align: justify;">Unser Kollege aus Torgau erhielt eine anwaltliche Rundmail und übermittelte uns folgenden Vorgang:</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Rechtsanwalt (also ein Kammermitglied) wendet sich mit einer sehr ausführlichen und breit argumentierenden Email mit einem sachlichen Begehren an seine Rechtsanwaltskammer, und zwar an eine der großen. Sein Schreiben ist zwar für meinen Geschmack etwas überpointiert formuliert, aber es ist kein Quatsch, den der schreibt und er meint es auch ersichtlich erst.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Email landet augenscheinlich bei einem der (m/w) Geschäftsführer der betreffenden Rechtsanwaltskammer. Einige Zeit später bekommt der Rechtsanwalt eine im wesentlichen nichtssagende Antwort. Offensichtlich hatte einer der (m/w) Kammergeschäftsführer jedoch Schwierigkeiten bei der Bedienung der Mailfunktion seines Rechners, denn mit in der Antwort findet sich auch eine Mail von einem der Kammergeschäftsführer an einen anderen hierzu:</p>
<p style="text-align: justify;">Zitat der Mail im Volltext (Namen geändert):</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Hallo Matthias,<br />
das ist aber sehr harsche Kritik.<br />
Sendest Du ihm auch eine Musterantwort?<br />
Grüße, Dagmar </em></p>
<p style="text-align: justify;">Genau diese „Musterantwort“ gab es dann auch. Mehr nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Wir zahlen alle jährlich nicht zu knapp an die Rechtsanwaltskammern unseren Jahresbeitrag. Damit finanzieren wir zum einen unsere eigene Aufsichtsbehörde. Im Kern jedoch versteht sich die Kammer als „Selbstverwaltungsorganisation der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“. Ob das Versenden von „Musterantworten“ auf individuelle Begehren auch zum Selbstverständnis – jedenfalls dieser – Rechtsanwaltskammer gehört?</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn man ein Schreiben erhält, dass auf einen wie eine Aneinanderreihung von Textbausteinen wirkt, ist es ja ganz schön, wenn diese Einschätzung beweissicher bestätigt wird („Musterantwort“). Sicher wird den betreffenden Personen der Vorgang peinlich sein. Es geht auch nicht um Bloßstellung. In der Dokumentation ist es mit „Klarnamen“ und Mailadressen dokumentiert. Ich werde mich hüten, das zu offenbaren. Man mag aber darüber nachdenken, ob es jedoch nicht ein bezeichnendes Licht wirft.</p>
       ]]></content:encoded>
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		<title>3 ¾ Jahre Schweigen am Amtsgericht E.</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 12:05:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gastbeitrag unseres Koopeationspartners, Rechtsanwalt Dr. Pagels aus Torgau:
Gut, der Wagen des Mandanten ist geblitzt worden und er bekommt einen Anhörungsbogen als Betroffener. Er sagt mir, dass nicht er, sondern sein Sohn es gewesen sei. Ich rate ihm zu schweigen, und einen Bußgeldbescheid abzuwarten. Der kommt dann auch einige Zeit später mit einem erheblichen Bußgeld plus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Gastbeitrag unseres Koopeationspartners, Rechtsanwalt Dr. Pagels aus Torgau:</p>
<p style="text-align: justify;">Gut, der Wagen des Mandanten ist geblitzt worden und er bekommt einen Anhörungsbogen als Betroffener. Er sagt mir, dass nicht er, sondern sein Sohn es gewesen sei. Ich rate ihm zu schweigen, und einen Bußgeldbescheid abzuwarten. Der kommt dann auch einige Zeit später mit einem erheblichen Bußgeld plus Fahrverbot. Wir legen Einspruch ein. <span id="more-5059"></span>Nach Akteneinsicht und taggenau 3 Monaten und einen Tag nach der Fahrt schreiben wir der Bußgeldstelle, dass der Sohn es gewesen ist. Dies haben wir deshalb erst dann getan, damit der Sohnemann nicht mehr verfolgt werden, denn der Vorwurf verjährt binnen drei Monaten.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Vater war Betroffener in dem Bußgeldverfahren und hatte deshalb ein Schweigerecht und musste auch nicht sagen, dass es der Sohnemann gewesen ist. Die Bußgeldstelle nimmt den Bußgeldbescheid zurück. Sie will aber, dass mein Mandant seinen Verteidiger selbst bezahlt, denn er habe entlastende Umstände erst zu spät vorgetragen, hätte er es früher erzählt, wäre es gar nicht er erst zum Bußgeldbescheid gekommen, so die Bußgeldstelle. Es gibt tatsächlich eine gesetzliche Regelung, nach der man seine Verteidigerkosten selbst tragen muss, selbst wenn man gewinnt, aber entlastende Umstände ohne triftigen Grund erst verspätet vorträgt.</p>
<p style="text-align: justify;">Dagegen lege ich Antrag auf gerichtliche Entscheidung ein. Diese Norm kann man nämlich nicht anwenden, wenn es „billigenswerte Gründe“ dafür gibt, erst so spät die Katze aus dem Sack zu lassen. Wenn man das deshalb macht, um einen nahen Angehörigen vor Verfolgung und Fahrverbot zu schützen, so ist das der klassische billigenswerte Grund. Die Sache sieht nach einem glatten Gewinner aus. Diese Vorgehensweise der Verteidigung entspricht dem kleinen ein mal eins und wird von nahezu jedem brauchbaren Rechtsanwalt, der regelmäßig als Verteidiger arbeitet, sicher beherrscht. Das spielt aber alles im April 2008.</p>
<p style="text-align: justify;">Meine Handakte geriet sodann bei mir in Vergessenheit, denn die Bußgeldstelle musste die Bußgeldakte ans Amtsgericht schicken und das Amtsgericht hätte hier jetzt etwas machen müssen, einen Beschluss, einen Hinweis, überhaupt irgendwas, dann hätte ich den Vorgang vorgelegt bekommen. Es passiert aber nichts. Deswegen schlummerte meine Handakte auch bei mir im Schrank still vor sich hin und schlief den Schlaf der Gerechten.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Dezember 2011 mache ich wie jedes Jahr bei mir in der Kanzlei die sogenannte Verjährungskontrolle. Dazu kontrolliere ich jede in der Kanzlei noch vorhandene Handakte, ob zum Jahresende etwas zu verjähren droht und unbedingt noch etwas gemacht werden muss, um die unangenehme Tatsache Verjährung zu vermeiden. So kriege ich auch diese Sache auf den Tisch. Den Landkreis, der Bußgeldbehörde ist, gibt es bereits nicht mehr; er ist fusioniert worden. Ich schreibe also an die neue Bußgeldstelle (sinngemäß): „Freunde, die Sache ist von April 2008, warum tut sich nichts?“. Die Sachbearbeiterin der Bußgeldstelle muss tief heruntersteigen ins feuchte und dunkle Kellergewölbe des Landratsamts (Archiv genannt) und antwortet schließlich:</p>
<p style="text-align: justify;">Man habe die Bußgeldakte Ende April 2008 an das Amtsgericht E. geschickt. Man habe auch in 2009 und 2010 eine Sachstandsanfrage an das Gericht geschickt, das sich aber in Schweigen hüllte. Jetzt habe man aber massiv beim Gericht insistiert und jedenfalls in Erfahrung gebracht, dass der Vorgang am Gericht am 30.04.2008 einging und das gerichtliche Aktenzeichen „12 Cs Owi 1314/08“ (Az. geändert) trägt.</p>
<p style="text-align: justify;">Jetzt habe ich mich heute an das Gericht gewandt. Mal sehen, was mir der Richter oder die Richterin (ggf. wenn ich eine unpassende Antwort erhalten sollte: der Amtsgerichtsdirektor) erklärt zu 45 Monaten Nichtbearbeitung. Ich würde fast wetten, die Akte ist dort hinter ein Regal gerutscht und so im spinnenwebenverhangenen Nirvana verschwunden. Entschieden werden muss jetzt aber noch.</p>
       ]]></content:encoded>
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		<title>Verteidiger zum kuscheln gesucht</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 10:40:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Spiegel führte ein Interview mit dem Richter beim BGH, Thomas Fischer, zum sog. „Deal“ im Strafverfahren. Fischer beklagt, dass bei zahlreichen Verfahrensabsprachen bewusst die gesetzlichen Vorschriften umgangen würden, insbesondere die, dass ein Verzicht auf Rechtsmittel niemals Bestandteil einer Absprache sein darf. Fischer sagte dazu: „Beide Seiten haben eine Woche Überlegungsfrist. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der <a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,719481,00.html" target="_blank" class="liexternal">Spiegel</a> führte ein Interview mit dem Richter beim BGH, Thomas Fischer, zum sog. „Deal“ im Strafverfahren. Fischer beklagt, dass bei zahlreichen Verfahrensabsprachen bewusst die gesetzlichen Vorschriften umgangen würden, insbesondere die, dass ein Verzicht auf Rechtsmittel niemals Bestandteil einer Absprache sein darf. Fischer sagte dazu: „Beide Seiten haben eine Woche Überlegungsfrist. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgelegt, dass der Angeklagte diese Frist auf jeden Fall behalten muss <span id="more-5054"></span>und dass ein Verzicht weder erklärt noch in eine Absprache einbezogen werden darf. Denn es kommt nicht selten vor, dass es sich ein Verurteilter nach dem Urteil doch noch einmal anders überlegt: Etwa weil er sich zur Absprache gedrängt fühlte oder mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist“. Und da hat der Herr Fischer durchaus recht.</p>
<p style="text-align: justify;">
Ich hatte kürzlich in einer Strafsache zu verteidigen, in der es sowohl eine Vor- als auch Zwischenbesprechungen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gab. Hintergrund war die Frage, ob die Beweisaufnahme abgekürzt werden könne. Sie konnte. Das Gericht äußerte bei der Gelegenheit seine Strafvorstellung, die mit dem, was sich die Verteidigung vorgestellt hatte, durchaus konform ging. Es wurde nichts protokolliert, weil das aus Sicht der Verteidigung auch nicht notwendig war. Geständig eingelassen hätte sich mein Mandant ohnehin, die vorgestellte Strafe war angemessen, auf diverse Zeugen konnte verzichtet werden. Eine Absprache im Sinne des § <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/257c.html" target="_blank" title="&sect; 257c StPO" rel="nofollow" class="liexternal">257c</a> StPO gab es also nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Mein Mandant wurde nach geständiger Einlassung dann genau zu der Strafe verurteilt, die vorher als Vorstellung vom Gericht geäußert worden war. In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht dann aus, warum es diese Strafe für angemessen hielt – die sog. Strafzumessungserwägungen &#8211; und ich glaubte mich verhört zu haben. Denn das Gericht wertete einen bereits zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden Umstand als strafschärfend.</p>
<p style="text-align: justify;">
Es verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des $ 46 Abs. 3 StGB, wenn Merkmale des Tatbestandes, die der Gesetzgeber bereits bei der Bestimmung des Strafrahmens als maßgeblich verwertet hat, nochmals bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Die Frage, ob Rechtsmittelverzicht erklärt werde, wurde von mir verneint, nicht etwa weil ein solches bereits geplant war, sondern weil sich das in aller Regel nicht gehört &#8211; Mandanten haben nach einer Strafverhandlung viele Fragen und sind vielleicht doch nicht so ganz glücklich mit dem Urteil &#8211; worauf das Gericht schon ein wenig verschnupft reagierte.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Rechtsmitteleinlegung ließ sich das Gericht dann aber auch noch dazu hinreißen, mich anzurufen und mir vorzuwerfen, ich hätte mich nicht an die „Absprache“ gehalten. Das weitere Telefonat verlief dann etwas unterkühlt, da ich die Unmutsbekundungen zum einen unprofessionell fand und sich zum anderen erhebliche Wissenslücken des Gerichts zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer Verfahrensabsprache auftaten. Das Telefonat endete mit den Worten des Gerichts: Sie können sicher sein, dass es mit IHNEN keine Absprachen mehr geben wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Da mir eine Antwort darauf durch Auflegen verwehrt wurde, dann eben auf diesem Wege. Ich vertrete nicht die Interessen des Gerichts, sondern die meines Mandanten. Wenn dieser die Einlegung eines Rechtsmittels wünscht und eine wenn auch nur geringe Aussicht auf Erfolg besteht, dann werde ich mich nicht hinstellen und sagen, besser nicht, wie stehe ich denn sonst vor dem Gericht da?</p>
       ]]></content:encoded>
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		<title>Freitag der 13.</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 14:22:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Zusammenfassung der heutigen Beratungsgespräche in musikalischer Form. Ach was, nach so einer Drogenfahrt kommt noch mehr???
       ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Zusammenfassung der heutigen Beratungsgespräche in musikalischer <a href="http://youtu.be/YtTat_1QFk0" target="_blank" class="liexternal">Form</a>. Ach was, nach so einer Drogenfahrt kommt noch mehr???</p>
       ]]></content:encoded>
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		<title>0,017 g &#8211; Darf’s ein bisschen weniger sein? Oder: Wie viel oder wie wenig Betäubungsmittel bedarf es für ein Strafverfahren?</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2011/12/0017-darf%e2%80%99s-bisschen-weniger/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 14:09:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein vorweihnachtlicher Gastbeitrag unseres Kooperationspartners Rechtsanwalt Dr. Carsten Pagels aus Torgau:
Mein Mandant erleidet in einem Ermittlungsverfahren, in dem es nicht im Betäubungsmittel, sondern um schnöde Gewaltkriminalität ging, eine Hausdurchsuchung. Gut, nach fünf Verhandlungstagen wurde er in dieser anderen Sache dann (zwischenzeitlich rechtskräftig) frei gesprochen. Bei der Hausdurchsuchung fand man bei ihm allerdings als Zufallsfund riesenhafte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ein vorweihnachtlicher Gastbeitrag unseres Kooperationspartners Rechtsanwalt Dr. Carsten Pagels aus Torgau:</p>
<p style="text-align: justify;">Mein Mandant erleidet in einem Ermittlungsverfahren, in dem es nicht im Betäubungsmittel, sondern um schnöde Gewaltkriminalität ging, eine Hausdurchsuchung. Gut, nach fünf Verhandlungstagen wurde er in dieser anderen Sache dann (zwischenzeitlich rechtskräftig) frei gesprochen. Bei der Hausdurchsuchung fand man bei ihm allerdings als Zufallsfund riesenhafte Mengen von Drogen, <span id="more-5013"></span>und zwar:</p>
<p style="text-align: justify;">Erstens: Sage und schreibe 0,56 Gramm Marihuana. Eine Irrsinnsmenge. Ich würde den Marktwert grob auf etwa 3 Euro einschätzen. Und dann zweitens: Der Granatenfund: In einer Tüte fand man Methamphetamin, in der Szene besser bekannt als Crystal. Ich will es nicht schönreden: Crystal ist eine wirklich üble synthetische Droge. Recht billig herzustellen, hammerhart und den Körper zerstörend. Im zweiten Weltkrieg galt es als Arzneimittel (Handelsname „Pervitin“). Panzerfahrer und Stuka-Piloten erhielten es, damit sie unter Ausschaltung der natürlichen menschlichen Schutzinstinkte (Angstgefühl etc.) kämpfen. Seit 1941 unterfällt es dem ROpG (Reichsopiumgesetz, jetzt: BtmG). Heutzutage stammt es meist aus tschechischen Hinterhof-Giftküchen und ist obendrein auch noch meist mit diffusen &#8211; unter Umständen wiederum sehr gefährlichen und giftigen &#8211; Stoffen gestreckt.  Nun aber zur gefundenen Menge: 0,017. In Worten: Null-komma-null-eins-sieben. Nicht Kilogramm, sondern Gramm. Also 17 Milligramm. Mit anderen Worten: In der leeren Tüte waren geringste, mit dem Auge kaum feststellbare Spuren-Rückstände von Crystal. In der leeren Tüte war also früher mal irgendwann einmal Crystal drin. 0,017 Gramm, das entspricht in etwa dem Gewicht eines Sandkörnchens am schönen Strand von Binz auf Rügen.  Natürlich, beides wird angeklagt, tateinheitlicher Besitz ist der Vorwurf. Es wird eine sicher sehr interessante Hauptverhandlung. Klugerweise hat der Mandant bei der Hausdurchsuchung bei den üblichen Fragen („Was ist denn das? Wo kommt das her?“) <span style="text-decoration: line-through;">den Mund gehalten</span> keine Angaben zur Sache gemacht („Ich sage nix“). Dankbar zu verteidigen.</p>
       ]]></content:encoded>
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		<title>Der frühe Vogel fängt den Wurm, aber so früh&#8230;.</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Nov 2011 14:21:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Ladung]]></category>
		<category><![CDATA[Termin]]></category>
		<category><![CDATA[Verlegung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine schöne Anekdote unseres Kooperationspartners aus Torgau: Zu einem auswärtigen Amtsgericht (volle zwei Fahrtstunden entfernt) erhielt er in einer Zivilsache eine Ladung auf Mitte Dezember, Terminszeit 07.40 Uhr. Der Kollege verfügte an sein Sekretariat: „Bitte auf der Geschäftsstelle checken, ob es nicht ein Druckfehler ist“. Daraufhin erhielt er folgenden Aktenvermerk seines Sekretariats: 

Anruf bei Geschäftsstelle-Zivil, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Eine schöne Anekdote unseres <a href="http://www.mitfugundrecht.de/blechschmidt-kuemmerle/kooperationen/" class="liinternal">Kooperationspartners</a> aus Torgau: Zu einem auswärtigen Amtsgericht (volle zwei Fahrtstunden entfernt) erhielt er in einer Zivilsache eine Ladung auf Mitte Dezember, Terminszeit 07.40 Uhr. Der Kollege verfügte an sein Sekretariat: „Bitte auf der Geschäftsstelle checken, ob es nicht ein Druckfehler ist“. Daraufhin erhielt er folgenden Aktenvermerk seines Sekretariats: <span id="more-5010"></span></p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><em>Anruf bei Geschäftsstelle-Zivil, AG xxx, Frau xxx: wegen Terminszeit. Teilt mit: „07.40 h kein Druckfehler. Richter xxx sei so verrückt, der mache das regelmäßig. Letzte Woche habe er schon auf 07.20 h terminiert. Verlegungsanträge zwecklos.“ </em></p>
<p style="text-align: justify;">Es geht auch anders: vor 3 Wochen hatte der Kollege an einem 600 km entfernten Landgericht verhandelt, in einer Stadt fernab der Autobahn. Hier hatte der Richter vor der Ladungsverfügung angerufen: er wolle um 13.00 h terminieren, dann käme der Kollege sicher gut hin und nachmittags noch wieder zurück. Ob 13.00 Uhr o.k. sei?</p>
       ]]></content:encoded>
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		<title>Service?</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 17:34:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kanzleigeschichten]]></category>
		<category><![CDATA[Kopierer]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir hatten uns, nachdem unser Mitarbeiter des Monats in Rente gegangen war, einen neuen Kopierknecht eingestellt. Ein Wunderwerk eines der weltweit führenden Unternehmen auf dem Gebiet der Kopiertechnik, digital und schnell. Nur Kaffee kochen und fliegen fehlte noch. Nun schwächelte der neue Mitarbeiter. 
In unserer Ratlosigkeit wandte ich mich als Technikverantwortlicher der Kanzlei an die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wir hatten uns, nachdem unser Mitarbeiter des <a href="http://www.mitfugundrecht.de/2010/06/mitarbeiter-des-monats/" class="liinternal">Monats</a> in Rente gegangen war, einen neuen Kopierknecht eingestellt. Ein Wunderwerk eines der weltweit führenden Unternehmen auf dem Gebiet der Kopiertechnik, digital und schnell. Nur Kaffee kochen und fliegen fehlte noch. Nun schwächelte der neue Mitarbeiter. <span id="more-5005"></span></p>
<p style="text-align: justify;">In unserer Ratlosigkeit wandte ich mich als Technikverantwortlicher der Kanzlei an die     Fa. Heinzsoft in  Herzberg, von der wir aufgrund des     absolut perfekten Service unsere  bisherigen Geräte, auch den nun     angeschafften Kopierer beziehen. Kein Problem teile man uns mit, es gibt ja die 3-Jahre-Vor-Ort-Garantie des Herstellers. Man solle nur online ein kleines Formular ausfüllen, den Kaufbeleg faxen und alles gehe seinen Gang. Das taten wir am 31.10.2011. Danach passierte nichts.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Faxsendung     voraus gegangen war ein Gespräch mit der Servicehotline des weltweit führenden Unternehmens. Die Mitarbeiterin fragte nach der Seriennummer     des Gerätes. Da diese Nummer nicht präsent war, das Gerät     soll kopieren, mehr interessiert mich nicht, fragte ich höflich wo ich diese denn     finde. Antwort, na am Gerät. Erst auf Nachfrage, ob oben, unten, an     der Seite, kam der Hinweis auf eine kleine unscheinbare Taste oben     am Gerät. Das ganze Gespräch fand in einem Tonfall statt, den ich     mal als gelangweilt und patzig beschreiben möchte. Geschenkt, wenn denn nun endlich mal jemand vorbei käme. Wie gesagt, Vor-Ort-Service.</p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem keine Rückmeldung erfolgte, habe ich am 10.11.2011 nochmals     bei der Fa. Heinzsoft nachgefragt. Dort war man nun so freundlich,     für uns das Serviceformular soweit auszufüllen, dass es nur noch     unterschrieben und nochmals mit dem Kaufvertrag zu dem weltweit führenden Unternehmen gefaxt     werden konnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem danach wieder keinerlei Rückmeldung erfolgte, habe ich     mir heute erlaubt, telefonisch bei der Servicehotline des weltweit führenden Unternehmens nachzufragen. Die Seriennummer hatte ich ja     glücklicherweise parat. Ergebnis des Gespräches war, dass zum einen     unsere beiden Anforderungen zwar eingegangen, aber nicht bearbeitet waren     und auch nicht bearbeitet werden, da im Formular als Grund der Serviceanforderung angegeben war, Garantiefall. Das bitteschön entscheiden ja nicht wir, sondern der Techniker des weltweit führenden Unternehmens. Über den Tonfall auch     dieses Servicemitarbeiters erspare ich mir jeglichen Kommentar, da     auch ich irgendwann lauter wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Es trudelte dann heute noch eine Mail ein, mit dem Hinweis, dass unsere Serviceanforderung nicht akzeptiert wird. Man wies auf folgenden Abschnitt der Garantiebedingungen hin: &#8220;&#8230;dass von der &#8230; GmbH keine Serviceanforderung mit einem Hinweis von Ihnen &#8220;auf kostenfreie Reparatur wegen Garantie oder Gewährleistung&#8221; akzeptiert werden kann.&#8221; Der entsprechenden Hinweis auf         der Serviceanforderung sei zu streichen. Ansonsten könne man uns keinen Techniker schicken. Warum das so ist, konnte man mir nicht erklären. Ob es ein Garantiefall ist, entscheidet der Techniker und da ist es völlig egal, was ich als Kunde anfordere. Fertig.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn es Unklarheiten gibt, erwarte ich als Kunde zudem, dass ein weltweit führendes Unternehmen sich zeitnah bei mir meldet, nicht umgekehrt. Wie lange hätte man uns     jetzt auf die Information warten lassen, dass unsere Anforderung     nicht bearbeitet wird? Im jetzt nochmals übersandten Formular habe ich den Grund der Serviceanforderung durchgestrichen, das Wort &#8220;Serviceanforderung&#8221;     unterstrichen und darunter &#8220;Service?&#8221; geschrieben. Böse, ich weiß, aber was hier als Service geboten wurde, verdient diese Bezeichnung     nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Wir warten nun gespannt, wie lange es dauern wird, bis sich hier ein     Techniker des weltweit führenden Unternehmens einfindet und wenigstens das Problem analysiert. Im     Augenblick zahlen wir für ein Gerät, welches seit dem 31.10.2011 bis     heute nicht einsatzfähig ist. Falls ich nochmals das Vergnügen habe, mit der Servicehotline kommunizieren zu müssen, werde ich das Angebot, nach dem     Gespräch an einer Umfrage teilzunehmen, gerne annehmen. Die     Zeit nehme ich mir. Ob das Ergebnis begeistern wird, wage ich aber     zu bezweifeln.</p>
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		<title>Ein Punkt zuviel und man ist Beschuldigter</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Jul 2011 11:05:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Mandant, nennen wir ihn Max Mustermann, erschien nach eine Hausdurchsuchung mit dem Durchsuchungsbeschluss und dem Protokoll der beschlagnahmten Gegenstände und war völlig durch den Wind. Seine komplette Computeranlage, sein Netbook, externe Festplatten, DVD´s, einfach alles war beschlagnahmt worden. Er stand im Verdacht über ICQ mit anderen Personen Kinderpornografie getauscht zu habe. 
Die Akteneinsicht ergab, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Mandant, nennen wir ihn Max Mustermann, erschien nach eine Hausdurchsuchung mit dem Durchsuchungsbeschluss und dem Protokoll der beschlagnahmten Gegenstände und war völlig durch den Wind. Seine komplette Computeranlage, sein Netbook, externe Festplatten, DVD´s, einfach alles war beschlagnahmt worden. Er stand im Verdacht über ICQ mit anderen Personen Kinderpornografie getauscht zu habe. <span id="more-4999"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Akteneinsicht ergab, dass bei einer Durchsuchung auf dem Rechner eines anderen Beschuldigten die Nicknamen der Tauschpartner gefunden und ausgewertet worden waren.  Auf Anfrage teilte ICQ die Realdaten zu den Nicknamen, Geburtsdaten und Mailadressen mit. Darunter auch die Daten Max Mustermann. Vor- und Nachname stimmten erst einmal überein, das Geburtsdatum nicht, die Mailadresse war bei GMX registriert. Dorthin schickte der Ermittler auch eine Anfrage und das Schicksal nahm seinen Lauf. Die von ICQ mitgeteilte Mailadresse lautete nämlich maxmustermann@gmx.de (ohne Punkt). Der Ermittler fragte aber die Daten zur Mailadresse max.mustermann@gmx.de (mit Punkt) ab. So ein Punkt macht bei einer Mailadresse einen gewaltigen Unterschied. Die Mailadresse mit dem Punkt gehörte nämlich unserem Mandanten, der damit Beschuldigter wurde. Das unser Mandant ein anderes Geburtsdatum hatte, war egal. Wer gibt im Netz schon seine richtigen Daten an.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Durchsuchung und Beschlagnahme hatten wir widersprochen, die Staatsanwaltschaft stellte also Antrag auf richterliche Bestätigung. Wir hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Es kostete eine halbe Stunde Zeit, um über Google mit dem Nicknamen, dem falschen Geburtsdatum und der Mailadresse ein wenig zu recherchieren und den Namensvetter unseres Mandanten zu finden. Dieser unterhielt beim Kurznachrichtendienst Twitter einen Account unter dem gleichen Nicknamen wie bei ICQ. Dort fanden sich nur belanglose Mitteilungen. Allerdings fand sich dort neben dem realen Namen auch ein mit dem von ICQ mitgeteilten identisches Geburtsdatum. Auf dem Internetportal Netlog hatte sich der Namensvetter ebenfalls mit einem leicht abgewandelten Nicknamen angemeldet. Auch dort fanden sich der reale Name und wieder das vin ICQ mitgeteilte Geburtsdatum. Auf Netlog waren dann noch einige Interessen recht freizüging angegeben, welche die Vermutung nahelegte, dass wir den Richtigen gefunden hatten. Details sparen wir uns. Wir fertigten Screenshots und sandten diese mit einer recht umfangreichen Stellungnahme nebst Beschwerde gegen die Durchsuchung an das Gericht.</p>
<p style="text-align: justify;">Von dort kam ein Beschluss, wonach der Antrag der Staatsanwaltschaft auf richterliche Bestätigung zurückgewiesen und der Durchsuchungsbeschluss aufgehoben wurde. Die Begründung bestand aus einem Satz. „Der Verteidiger des Beschuldigten hat überzeugend nachgewiesen, dass sein Mandant in vorliegender Sache Opfer einer Namensverwechslung geworden ist.“ Das Ermittlungsverfahren wurde kurz darauf ebenfalls eingestellt, die beschlagnahmten Sachen hat unser Mandant inzwischen wieder zurück bekommen.</p>
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		<title>Die Akte mit dem roten Deckel &#8211; und am Ende gab es den Freispruch</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Apr 2011 13:24:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das nach unserem Wiederaufnahmeantrag neu aufgerollte Strafverfahren gegen unseren Mandanten hat ein rechtskräftiges Ende gefunden. Er wurde freigesprochen. Im letzten Termin wurde es nochmal spannend, da ein Zeuge sich bislang standhaft geweigert hatte, zu erscheinen. Es war ein Vorführungsbefehl ergangen, der aber die Wachtmeisterei nicht erreicht hatte. Umso überraschter waren alle, dass der Zeuge trotzdem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das nach unserem Wiederaufnahmeantrag neu aufgerollte Strafverfahren gegen unseren Mandanten hat ein rechtskräftiges Ende gefunden. Er wurde freigesprochen. Im letzten Termin wurde es nochmal spannend, da ein <a href="http://www.mitfugundrecht.de/2011/03/akte-mit-dem-roten-deckel-verteidiger/" class="liinternal">Zeuge</a> sich bislang standhaft geweigert hatte, zu erscheinen. Es war ein Vorführungsbefehl ergangen, der aber die Wachtmeisterei nicht erreicht hatte. Umso überraschter waren alle, dass der Zeuge trotzdem erschienen war. <span id="more-4991"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Unser Mandant soll, so der ursprüngliche Vorwurf, einen <a href="http://www.mitfugundrecht.de/2010/05/akte-roter-deckel/" class="liinternal">Prozessbetrug </a>versucht haben, als er in einem gegen ihn auf Zahlung einer Geldsumme geführten Zivilverfahren behauptete, das Schuldanerkenntnis, aus dem der vermeintliche Zahlungsanspruch herrührte, nicht unterschrieben zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Schriftsachverständigen beim Berliner LKA konnten keine Aussage treffen, ob die Unterschrift nun von ihm stammt oder nicht. Da dann sowohl die Inhaberin des Schuldscheins, als auch ihr Ehemann im Strafverfahren behaupteten, bei der Unterschrift unserem Mandanten gegenüber gesessen zu haben, und ein weiterer Zeuge erzählte, unser Mandant habe mal was erzählt, dass er Geld schulde, wurde er verurteilt. Erst durch ein späteres Schriftsachverständigengutachten in dem weiter geführten Zivilverfahren, kam die Wahrheit ans Licht. Die Unterschrift war eine Nachahmungsfälschung.</p>
<p style="text-align: justify;">Unabhängig davon, dass im Zivilverfahren die Gegenseite eine gefälschte Urkunde vorlegte,  hätte unser Mandant sich aber trotzdem eines Prozessbetruges schuldig gemacht haben können. Nämlich dann, wenn er wahrheitswidrig behauptet hätte, er habe sich zu keiner Zahlung verpflichtet und der Anspruch bestehe nicht. Er hätte sich ja auch mündlich hierzu verpflichten können.</p>
<p style="text-align: justify;">Hier kam nun der unwillige Zeuge ins Spiel. Der hatte nämlich im ersten Strafverfahren ausgesagt, unser Mandant habe sich ihm gegenüber genauso geäußert. Im nun stattgefundenen Termin hörte sich das aber ganz anders an. Da gab der Zeuge zum besten, es sei wohl mal über verschiedene Summen gesprochen worden, das habe er mitbekommen, eine Einigung habe es aber nicht gegeben und unser Mandant habe lediglich gesagt, „ich hab schon so viel bezahlt, jetzt wollen die noch mehr Geld von mir, aber ich zahle keinen Cent“.</p>
<p style="text-align: justify;">Das kam dem nahe, was unser Mandant uns erzählt hatte. Er hatte der Gegenseite einen Laden verpachtet und diesen komplett und auf seine Kosten eingerichtet. Nur dass die Gegenseite dann keine Pacht zahlte und auch sonst keine Anstalten machte, den Laden wieder zu räumen. Da hat man dann mehrere Möglichkeiten. Entweder eine Räumungsklage zu erheben oder aber um die Sache zu verkürzen, „Auslöse“ zu zahlen. Letzteres wollte unser Mandant nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Am Ende erfolgte nach einem über 6 Jahre vor verschiedenen Gerichten geführten Rechtsstreit in diesem Strafverfahren dann der wohlverdiente Freispruch, der dank sofort erklärtem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft rechtskräftig wurde. Nun darf sich die Berliner Justiz mit der Pächterin und ihrem Ehemann beschäftigen. Wir sind gespannt.</p>
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		<title>Amtsgericht Torgau: Vor 09.00 Uhr dürfen wir nicht telefonieren</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Apr 2011 11:11:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Unser Torgauer Kooperationspartner, der Kollege Dr. Pagels, übermittelte uns folgende schöne Geschichte zu seinem Heimatamtsgericht:
Bis spät am Abend habe ich an einer einstweiligen Verfügung gesessen, die ich dann gegen 22.00 Uhr noch persönlich in den Gerichtsbriefkasten eingeworfen hatte. Heute um 08.05 Uhr habe ich unter der (allgemein veröffentlichten) zentralen Telefonnummer des Gerichts angerufen wollen, um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Unser Torgauer Kooperationspartner, der Kollege Dr. <a href="http://www.mitfugundrecht.de/blechschmidt-kuemmerle/kooperationen/" class="liinternal">Pagels</a>, übermittelte uns folgende schöne Geschichte zu seinem Heimatamtsgericht:</p>
<p style="text-align: justify;">Bis spät am Abend habe ich an einer einstweiligen Verfügung gesessen, die ich dann gegen 22.00 Uhr noch persönlich in den Gerichtsbriefkasten eingeworfen hatte. Heute um 08.05 Uhr habe ich unter der (allgemein veröffentlichten) zentralen Telefonnummer des Gerichts angerufen wollen,<span id="more-4983"></span> um die Wache darauf hinzuweisen, dass der Antrag im Gerichtsbriefkasten schlummert, damit er schleunigst herausgenommen und dem Richter vorgelegt wird. Dort erreiche ich nur eine Bandansage, die mir mitteilt, dass die Geschäftszeit erst um 09.00 Uhr beginnt. Glücklicherweise geht meine Fachangestellte um 08.30 Uhr zu unserem Gerichtsfach und kann die Wachtmeister direkt fragen. Die Wachtmeister sind natürlich schon lange da. Der e.-V.-Antrag ist auch schon längst vorgelegt. Gut. Es entspann sich folgender Dialog:</p>
<p style="text-align: justify;">Fachangestellte: „Mein Chef versucht, Sie seit um acht zu erreichen, er kriegt nur einen Anrufbeantworter.“</p>
<p style="text-align: justify;">Wachtmeisterin: „Wir sind immer ab sieben da. Die offizielle Geschäftszeit beginnt aber erst um 09.00 Uhr. Deshalb ist unsere Telefonanlage so gesteuert, dass eingehende Anrufe erst ab 09.00 Uhr hier auflaufen; Anrufe vor neun Uhr kriegen wir gar nicht mit, die werden von der Anlage gleich auf Sprachansage umgeleitet. Das haben wir hier auf der Wache nicht zu verantworten.“</p>
<p style="text-align: justify;">An diesem Gericht gibt es nun mehrere Richter, die sehr gern auch um 08.30 oder 08.00 Uhr terminieren, ein Richter sogar gelegentlich um 07.30 Uhr. Es ist mein örtliches Amtsgericht und ich stehe auch gern früh auf,  mich stört das nicht. Außerdem kenne ich auch wichtigsten (nirgendwo veröffentlichten) Durchwahlnummern, womit ich „meinen Richter“ oder „meine Geschäftsstelle“ auch außerhalb der sog. Geschäftszeiten erreichen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Ich frage mich allerdings, was der auswärtige Rechtsanwalt oder der auswärtige Angeklagte machen, die eine Autopanne haben, im Stau stehen oder den Zuganschluss verpasst haben. Sie können nicht anrufen und ihre Verspätung mitteilen, weil das Gericht vor 09.00 h nicht mit Telefonaten behelligt werden soll. Dann bekommt man eben ein Versäumnisurteil übergebrummt, der verspätete Angeklagte in Strafsachen einen Sitzungshaftbefehl, und so fort. Hauptsache, das Gericht wird vor 09.00 h nicht mit Anrufen belästigt. Ob das alles so richtig ist&#8230;.</p>
<p style="text-align: justify;">Gelegentlich fragen wir uns hier in Berlin, wie es sein kann, dass ein Landgericht nur über eine einzige Faxnummer verfügt und gerade in den frühen bis späteren Abendstunden es oftmals mehrerer Versuche bedarf, um fristwahrende Schriftsätze durch die Faxleitung zu prügeln. Von Versuchen, Gerichte außerhalb der Servicezeiten zu erreichen, mal ganz zu schweigen.</p>
<p style="text-align: justify;">
       ]]></content:encoded>
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