Prozesskostenhilfe

Was mache ich, wenn ich kein Geld für einen Rechtsstreit habe?

Wie bei der Beratungshilfe im außergerichtlichen Bereich können Sie, wenn Sie nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder aber sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen, Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Diese wird Ihnen auf Antrag gewährt, wenn Sie die Kosten des Rechtsstreites nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können und Aussicht auf Erfolg in Ihrer Sache besteht.

Den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen wir in der Regel für Sie. Zur Prüfung müssen Sie dem Antrag Ihre Verdienstbescheinigung oder Sozialleistungsbescheide und Ihren Mietvertrag beifügen, bitte bringen Sie daher Kopien zum Termin mit.

Prozesskostenhilfe umfasst nur die Kosten Ihres eigenen Rechtsanwaltes. Sofern Sie den Rechtsstreit verlieren, sind die übrigen Kosten des Verfahrens, auch die Kosten des Gegneranwaltes selbst tragen.

Für strafrechtliche Angelegenheiten wird keine Prozesskostenhilfe gewährt.

Nachfolgend finden Sie ein Antragsformular und Ausfüllhinweise.

Prozesskostenhilfeantrag
Antragsformular und Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

Hinweise zum Prozesskostenhilfeantrag
Ausfüllanleitung zum Prozesskostenhilfeantrag

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