Die Polizei in Bad Oldesloe und der Richtervorbehalt

This entry is part 1 of 6 in the series Oldesloe

An einem Wochentag um die Mittagszeit herum führten Beamte der Polizeidirektion Bad Oldesloe eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Unsere Mandantin fiel durch gerötete Bindehäute und verlangsamte Pupillenreaktion auf. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf THC. Die Beamten ordneten wegen “Gefahr im Verzuge” eine Blutentnahme an. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

Wird auf dem Polizeibezirksrevier Bad Oldesloe gekifft?

This entry is part 2 of 6 in the series Oldesloe

Wie kürzlich berichtet, fiel unsere Mandantin an einem Wochentag um die Mittagszeit bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch gerötete Bindehäute und verlangsamte Pupillenreaktion auf. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf THC. Der freundliche Beamte der Polizeidirektion Bad Oldeslohe ordnete wegen “Gefahr im Verzuge” eine Blutentnahme an. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , , ,

Keine Kommentare

Die Polizei in Bad Oldesloe hat kein Telefon und wird auch noch persönlich

This entry is part 3 of 6 in the series Oldesloe

Wie kürzlich berichtet, fiel unsere Mandantin an einem Wochentag um die Mittagszeit bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch gerötete Bindehäute und verlangsamte Pupillenreaktion auf. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf THC. Der freundliche Beamte der Polizeidirektion Bad Oldeslohe ordnete wegen “Gefahr im Verzuge” eine Blutentnahme an. Der für die Anordnung der Blutentnahme geltende Richtervorbehalt sei “bedacht” worden, wegen der Erforderlichkeit einer zeitnahen Blutprobe und auch aufgrund einer polizeilichen Dienstanweisung habe man dann aber in angenommener Eigenkompetenz entschieden. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , ,

Keine Kommentare

AG Ahrensburg – ein Beamter der nachdenkt, handelt nicht willkürlich

This entry is part 4 of 6 in the series Oldesloe

An einem Wochentag um die Mittagszeit herum führten Beamte der Polizeidirektion Bad Oldesloe eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Unsere Mandantin fiel durch gerötete Bindehäute und verlangsamte Pupillenreaktion auf. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf THC. Die Beamten ordneten wegen “Gefahr im Verzuge” eine Blutentnahme an. Dabei sei der für die Anordnung der Blutentnahme geltende Richtervorbehalt “bedacht” worden. Wegen der Erforderlichkeit einer zeitnahen Blutprobe habe man dann aber in angenommener Eigenkompetenz entschieden. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , ,

4 Kommentare

Stellungnahme der GenStA zur Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

This entry is part 5 of 6 in the series Oldesloe

In dieser Sache hatten wir nach dem Urteil des AG Ahrensburg zum “mitdenkenden Beamten” Rechtsbeschwerde eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat nun Stellung genommen und natürlich beantragt, die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen, da Gefahr im Verzug unzweifelhaft vorgelegen habe und wir nicht vorgetragen hätten, wann eine richterliche Anordnung zu erreichen gewesen wäre. Aufgrund gesicherter medizinischer Erkenntnisse, führe jeder Zeitverlust zur verminderten  Aussagekraft der Untersuchung einer später entnom­menen Blutprobe. Das ist richtig, führt aber konsequent zu Ende gedacht dazu, dass immer Gefahr im Verzuge anzunehmen sei und der Richtervorbehalt beliebig umgangen werden könnte. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , , ,

Keine Kommentare

OLG Schleswig verneint Beweisverwertungsverbot beim “nachdenkenden” Beamten

This entry is part 6 of 6 in the series Oldesloe

In dieser Sache hatten wir schon mehrfach berichtet, nun hat das OLG Schleswig die Anordnung der Blutentnahme durch den Polizeibeamten  “abgesegnet”. Ein Beweisverwertungsverbot sei nicht anzunehmen, da dieser nicht willkürlich gehandelt habe. Zuvor hat es sich das OLG es allerdings nicht nehmen lassen, die Rechtsbeschwerde wegen angeblich mangelnden Vortrages der Verteidigung abzubügeln. Auf die Gehörsrüge, in der aus Höflichkeitsgründen auf den Satz “wer lesen kann, ist klar im Vorteil.” verzichtet wurde, fand das OLG den Vortrag dann wohl doch ausreichend, wies die Rechtsbeschwerde dann aber doch aus oben genannten Gründen zurück. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , , , ,

9 Kommentare

Karlsruhe zum nachdenkenden Beamten

This entry is part 7 of 6 in the series Oldesloe

In dieser Sache kam heute dann noch Post aus Karlsruhe.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2BvR1765/10 -

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
der Frau G., Berlin, Zum Rest des Beitrags »

, , , , , , , ,

4 Kommentare