Schlagworte: Abrechnung

LG Münster – wer sein Auto nicht Scheckheft pflegt, muss billig reparieren lassen

(c) Bernd Rose / Pixelio

B.Rose/Pixelio

Nach einem Verkehrsunfall stritten der Geschädigte und die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung um einen Restbetrag.  Während das Schadensgutachten, auf dessen Grundlage der Geschädigte Ersatz forderte, Stunden- und Verrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde lege, verwies die Versicherung den Geschädigten auf eine andere Reparaturfirma, die das Fahrzeug ebenfalls hätte sach- und fachgerecht hätte instandsetzen können,  jedoch zu deutlich niedrigeren Sätzen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – auch bei fiktiver Schadenabrechnung nach einem Verkehrsunfall sind sog. UPE-Aufschläge ersatzfähiger Schaden

(c) Bernd Rose / Pixelio

B. Rose/Pixelio

Das bei einem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug darf man auf Kosten des Unfallverursachers reparieren lassen. Alternativ kann man aber auch den nach Gutachten erforderlichen Betrag verlangen (sog. fiktive Abrechnung). Die Eigentümerin eines beschädigten Kfz hatte mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Gutachtensbasis abgerechnet. In dem Gutachten waren knapp 700 € an UPE-Aufschlägen (20 % auf die Ersatzteilbeträge) enthalten. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Rostock – Mein Maserati fuhr 210….keine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis, wenn das Fahrzeug abgemeldet und nicht weitergenutzt wird

Der Maserati eines Autohauses wurde bei einem unverschuldeten Unfall erheblich beschädigt. Ein Sachverständiger schätzte die Reparaturkosten auf rund 37.500 Euro netto, den Wiederbeschaffungswert auf 45.500 Euro brutto bei einem Restwert von 18.000 Euro. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners holte ein höheres Restwertangebot über rund 23.000 Euro ein und zahlte dem Autohaus nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Das Autohaus, welches das Fahrzeug auch reparieren ließ, wohl aber erheblich preiswerter als vom Sachverständigen kalkuliert, verlangte die fiktiven Reparaturkosten, legte also keine Reparaturrechnung vor, sowie Nutzungsausfall für 120 Tage. Zum Rest des Beitrags »

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LG Hagen – Verweis auf preisgünstigere Werkstatt bei fiktiver Abrechnung bei einer Abweichung der Reparaturkosten von unter 10%

(c) Bernd Boscolo / Pixelio

B. Boscolo/Pixelio

Grundsätzlich ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalls in der Wahl der Reparaturwerkstatt frei. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung haben die dort tatsächlich anfallenden Reparaturkosten und auch die höheren Stundenverrechnungssätze zu ersetzen. Rechnet der Geschädigte den Schaden aber nur fiktiv, d.h. auf Basis eines Gutachtens ab und lässt eine Reparatur tatsächlich nicht durchführen, kürzen die Versicherungen gern die Stundenverrechnungssätze und verweisen unter Vorlage eigener „Gutachten“ auf angeblich günstigere „Partnerwerkstätten“. Zum Rest des Beitrags »

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AG Köln – ein Einwurf-Einschreiben erbringt keinen Nachweis für den rechtzeitigen Zugang einer Betriebskostenabrechnung

Über die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen, es sei denn, er kann nichts für die Verspätung. Der Bundesgerichtshof entschied durch Urteil vom 21.01.2009, Az: VIII ZR 107/08, dass die Betriebskostenabrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugegangen sein muss; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung genügt nicht aus. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, wie der Zugang nachgewiesen werden kann. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Versand einer Betriebskostenabrechung per Post kurz vor Ende der Abrechnungsfrist kann für den Vermieter teuer werden

Über die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen, es sei denn, er kann nichts für die Verspätung. Der Vermieter sollte aber den Abrechnungszeitpunkt nicht allzu sehr ausreizen und vor allem einen Zugangsnachweis haben, wie eine aktuelle Entscheidung des BGH zeigt. Zum Rest des Beitrags »

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AG Augsburg – Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt sind auch bei fiktiver Abrechnung eines Fahrzeugschadens zu ersetzen

Wieder einmal wollte die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers sparen und kürzte, nachdem der Geschädigte seinen Fahrzeugschaden sachverständig hat begutachten lassen und den Schaden fiktiv, d.h. auf Basis der vom Gutachter ermittelten Wiederherstellungskosten ohne konkrete Reparatur, ersetzt verlangte, die im Gutachten angesetzten Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt und legte der Abrechnung geringere Stundensätze zu Grunde. Zum Rest des Beitrags »

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LG Berlin – Stundenverrechnungssätze bei Kfz-Reparatur

Der Kläger rechnete den an seinem Fahrzeug entstandenen Sachschadens fiktiv, auf Basis eines von ihm eingeholten Schadensgutachten eines Sachverständigen ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners lehnte die Regulierung zu den im Schadensgutachten kalkulierten Stundenverrechnungssätzen ab und ersetzte dem Kläger lediglich die niedrigeren Werte einer örtlichen und markenungebundenen Kfz-Meister- und Fachwerkstatt. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Auch durchschnittliche ärztliche Leistungen können mit dem Höchstsatz der Regelspanne der GOÄ abgerechnet werden

Der Beklagte befand sich in ambulanter privatärztlicher Behandlung eines Augenarztes. Dieser rechnete seine Leistungen, darunter eine Operation des linken Auges wegen Grauen Stars, gegenüber dem Kläger ab, wobei die Rechnung für die persönlich-ärztlichen Leistungen ausschließlich den Faktor 2,3 enthielt und für die medizinisch-technischen Leistungen den Faktor 1,8. Das sind die Höchstsätze der jeweiligen Spanne, innerhalb deren der Arzt seine Leistungen in der Regel abzurechnen hat. Der Beklagte verweigerte die Bezahlung der Rechnung, weil er sie für überhöht hielt. Zum Rest des Beitrags »

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LAG Köln – Gehaltsabrechnung stellt kein Schuldanerkentnis des Arbeitgebers dar

Eine Verdienstabrechnung stellt mangels Einhaltung der gesetzlichen Schriftform (§§ 781, 126 BGB) kein abstraktes Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB dar. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 01.06.2007 – 11 Sa 1329/06 – im Anschluss an ein Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 09.10.2002 – 9 Sa 654/02 (MDR 2003, 159). Zum Rest des Beitrags »

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