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	<title>Mit Fug und Recht - Rechtsanwälte Blechschmidt &#38; Kümmerle - Berlin &#187; Berlin</title>
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		<title>Rechtsanwälte Blechschmidt &amp; Kümmerle</title>
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		<pubDate>Mon, 10 May 2010 13:57:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Willkommen auf unserer Internetseite.
Informieren Sie sich wer wir sind, wo wir sind, was wir für Sie tun können und wieviel es Sie  kostet. Unsere Kanzlei im Berliner Bezirk  Friedrichshain/Kreuzberg besteht seit September 2002. Wir sehen uns als Allgemeinkanzlei, die  Anlaufstelle für die Vielzahl alltäglicher, aber auch spezieller  rechtlicher Probleme sein soll [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="announcement_post"><p style="text-align: justify;">Willkommen auf unserer Internetseite.</p>
<p style="text-align: justify;">Informieren Sie sich <a href="/blechschmidt-kuemmerle/kanzleiteam/" class="liinternal">wer</a> wir sind, <a href="/kontakt/anfahrt/" class="liinternal">wo</a> wir sind, <a href="/blechschmidt-kuemmerle/rechtsgebiete/" class="liinternal">was</a> wir für Sie tun können und <a href="/kosten/" class="liinternal">wieviel</a> es Sie  kostet. Unsere Kanzlei im Berliner Bezirk  Friedrichshain/Kreuzberg besteht seit September 2002. Wir sehen uns als Allgemeinkanzlei, die  Anlaufstelle für die Vielzahl alltäglicher, aber auch spezieller  rechtlicher Probleme sein soll und ist. Wir beraten und vertreten  Privatleute, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen,  wobei wir uns schwerpunktmäßig auf einzelne <a href="/kanzleiteam/rechtsgebiete/" class="liinternal">Rechtsgebiete</a> spezialisiert haben. Wir setzen auf Ihre persönliche Betreuung und auf  das daraus resultierende Vertrauensverhältnis. Bei uns sind Sie mit Fug  und Recht in guten Händen.<span style="color: #ffffff;"> &lt;!&#8211;75451413&#8211;&gt;</span></p>
       </div>
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		<title>Berliner Polizei besprüht sich mit Pfefferspray</title>
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		<pubDate>Wed, 04 May 2011 12:36:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zwei Angehörige einer Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei haben heute Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Angehörige einer anderen Einsatzhundertschaft erstattet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurden sie am Abend des 1. Mai gegen 22 Uhr 45 in bürgerlicher Kleidung im Bereich des Kottbusser Tores eingesetzt, als sie plötzlich von Pfefferspray getroffen und durch Faustschläge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Zwei Angehörige einer Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei haben heute Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Angehörige einer anderen Einsatzhundertschaft erstattet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurden sie am Abend des 1. Mai gegen 22 Uhr 45 in bürgerlicher Kleidung im Bereich des Kottbusser Tores eingesetzt, als sie plötzlich von Pfefferspray getroffen und durch Faustschläge im Gesicht verletzt wurden.<span id="more-4995"></span></p>
<p style="text-align: justify;">
Die beiden Polizisten traten anschließend aufgrund von Augenreizungen und Prellungen vom Dienst ab. In diesem Zusammenhang sollen weitere sechs Polizeibeamte durch Reizgaseinwirkungen verletzt worden sein. Das Strafermittlungsverfahren wird durch die zuständige Fachdienststelle des Landeskriminalamtes mit Priorität bearbeitet.</p>
<p style="text-align: justify;">Pressemitteilung der Berliner Polizei # 1569 vom <a href="http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/342962/index.html" target="_blank" class="liexternal">03.05.2011 </a></p>
<p><strong><br />
</strong></p>
       ]]></content:encoded>
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		<title>Angst statt Freiheit  &#8211; Notwehr gegen Polizeigewalt?</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2010/07/freiheit-statt-angst-notwehr/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 17:51:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Am Rande der Demo “Freiheit statt Angst” am 12.09.2009 wurde ein  Demonstrant von Beamten verprügelt. Es handelte sich um einen  Radfahrer, der wohl eine Strafanzeige erstatten bzw. die Dienstnummer  eines Beamten wissen wollte. Als der Radfahrer die Szenerie verlassen  will, kam es zu einem nicht nachvollziehbaren Gewaltausbruch einzelner  Beamter. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Am Rande der Demo “Freiheit statt Angst” am 12.09.2009 wurde ein  Demonstrant von Beamten <a href="http://www.mitfugundrecht.de/tag/freiheit-statt-angst/" class="liinternal">verprügelt</a>. Es handelte sich um einen  Radfahrer, der wohl eine Strafanzeige erstatten bzw. die Dienstnummer  eines Beamten wissen wollte. Als der Radfahrer die Szenerie verlassen  will, kam es zu einem nicht nachvollziehbaren Gewaltausbruch einzelner  Beamter. Die Szene wurde per Video dokumentiert, so dass gegen die Beamten wegen Körperverletzung im Amt <a href="http://www.mitfugundrecht.de/2009/09/angst-statt-freiheit-ermittlungsverfahren/" class="liinternal">ermittelt</a> werden musste.  Allerdings hatte auch der Radfahrer ein <a href="http://www.mitfugundrecht.de/2009/09/angst-statt-freiheit-%e2%80%93-%e2%80%9ezeigst/" class="liinternal">Verfahren</a> wegen wegen angeblichen Widerstandes gewonnen. Dies wurde jetzt <a href="http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/rueckschlag-fuer-die-polizei/" target="_blank" class="liexternal">eingestellt</a>, wie die taz berichtet.<span id="more-4592"></span></p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">In der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft heiße es &#8220;Hinweise  auf aktiven Widerstand, den die vernommenen  Beamten lediglich pauschal  behaupten, lassen sich dem Video nicht  entnehmen&#8221; und es &#8220;gab für den Faustschlag in das Gesicht  des Radfahrers keinen Grund&#8221; Der Radfahrer<em> </em> hätte sich insoweit dieser Maßnahme auch widersetzen dürfen, zumindest theoretisch.</p>
       ]]></content:encoded>
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		<title>Berliner Jugendrichterin vermisst</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 12:51:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit vier Tagen soll nach Presseberichten die Jugendrichterin Kirsten Heisig aus Berlin als  vermisst gelten. Die Polizei suche mit einer Hundestaffel in einem Waldstück bei Heiligensee nach ihr. Am Samstag fand man die Leiche, Frau Heisig hat Suizid begangen.
       ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit vier Tagen soll nach <a href="http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article8254609/Jugendrichterin-in-Berlin-seit-vier-Tagen-vermisst.html" target="_blank" class="liexternal">Presseberichten</a> die Jugendrichterin <a href="http://www.morgenpost.de/berlin/article1039894/Warum_sich_Kirstin_Heisig_nicht_frustrieren_laesst.html" target="_blank" class="liexternal">Kirsten</a> <a href="http://www.stern.de/tv/sterntv/jugendrichterin-kirsten-heisig-nur-vor-ort-werden-wir-etwas-bewegen-1569386.html" target="_blank" class="liexternal">Heisig</a> aus Berlin als  vermisst gelten. Die Polizei <a href="http://www.focus.de/panorama/welt/notfaelle-bekannte-berliner-jugendrichterin-verschwunden_aid_525667.html" target="_blank" class="liexternal">suche</a> mit einer Hundestaffel in einem Waldstück bei Heiligensee nach ihr. Am Samstag fand man die Leiche, Frau Heisig hat <a href="http://www.tagesspiegel.de/berlin/von-unnachgiebiger-freundlichkeit-/1875632.html" target="_blank" class="liexternal">Suizid</a> begangen.</p>
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		<title>OVG Berlin-Brandenburg &#8211; nun doch kein islamisches Gebet in der Schule</title>
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		<pubDate>Thu, 27 May 2010 21:33:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
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		<category><![CDATA[Schule]]></category>

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		<description><![CDATA[Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein 16-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin nicht berechtigt ist, das islamische rituelle Mittagsgebet während der Schulpause auf dem Schulgelände zu verrichten. Er hat damit ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. September 2009 geändert und der Berufung des Landes Berlin stattgegeben.

Das Oberverwaltungsgericht ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein 16-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin nicht berechtigt ist, das islamische rituelle Mittagsgebet während der Schulpause auf dem Schulgelände zu verrichten. Er hat damit ein anderslautendes <a href="http://www.mitfugundrecht.de/2009/09/vg-berlin-islamisches-gebet/" class="liinternal">Urteil</a> des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. September 2009 geändert und der Berufung des Landes Berlin stattgegeben.<span id="more-4292"></span></p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Das Oberverwaltungsgericht ist zwar ebenso wie das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass die Gebetsverrichtung vom Schutzbereich der Religionsfreiheit erfasst werde, hat aber anders als dieses angenommen, dass hier eine Einschränkung zum Schutz anderer Verfassungsgüter gerechtfertigt ist. Es sei zu berücksichtigen, dass in der Schule eine Vielzahl unterschiedlicher Religionen und Glaubensrichtungen aufeinandertreffe und es auch Schüler gebe, die keiner Religion angehören.</p>
<p style="text-align: justify;">So seien namentlich am Diesterweg-Gymnasium sämtliche Weltreligionen vertreten und unter diesen wiederum unterschiedliche Glaubensrichtungen, wie beim Islam Sunniten, Schiiten und Aleviten. Diese „Pluralität“ berge ein erhebliches Konfliktpotenzial, das sich bereits verschiedentlich konkretisiert habe und den Schulfrieden gefährde. So hätten sich unter anderem Konflikte ergeben, weil eine Reihe von Schülerinnen und Schülern nicht den Verhaltensregeln gefolgt seien, die sich aus einer bestimmten Auslegung des Koran ergäben, wie z.B. Kopftuchzwang, Fasten, Abhalten von Gebeten und Verbot des Verzehrs von Schweinefleisch.</p>
<p style="text-align: justify;">Es habe sich gezeigt, dass der für die Verwirklichung des staatlichen Unterrichts- und Erziehungsauftrags unabdingbare Schulfrieden und der Schutz der unterschiedlichen Grundrechtspositionen in der Schülerschaft allein mit den im Schulgesetz vorgesehenen erzieherischen Mitteln, die auf gegenseitige Toleranz und Achtung ausgerichtet seien, nicht hinreichend zu gewährleisten sei, wenn religiöse kultische Handlungen zugelassen würden, die &#8211; wie das oftmals kollektiv verrichtete rituelle islamische Pflichtgebet &#8211; ohne weiteres von außen wahrnehmbar seien und sich damit von dem durch den Beklagten tolerierten stillen Gebet des Einzelnen unterschieden.</p>
<p style="text-align: justify;">Es sei daher plausibel, dass die Schulleitung sich &#8211; ohne hierzu vom Verwaltungsgericht verpflichtet worden zu sein &#8211; dazu entschieden habe, dem Kläger einen Raum zur Verfügung zu stellen, um seine kultischen Handlungen vom übrigen Schulleben abzuschirmen. Letztlich sei davon auszugehen, dass die vom Kläger angestrebte religiöse Betätigung notwendig flankierende sächlich-organisatorische Maßnahmen der Schule voraussetze, auf die auch verfassungsrechtlich kein Anspruch bestehe. Hierbei sei auch in Rechnung zu stellen, dass der Staat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten habe und die friedliche Koexistenz unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen nur gewährleisten könne, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralität bewahre. Folglich müssten dem Kläger gewährte Vorkehrungen bei vergleichbarer Interessenlage auch anderen Schülern gewährt werden, was gerade bei der Vielzahl der an der Schule vertretenen Religionen und Glaubensrichtungen angesichts begrenzter personeller und sächlicher Ressourcen der Schule die organisatorischen Möglichkeiten sprengen und die Konfliktlage auch nicht vollends beseitigen würde.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Oberverwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.</p>
<p style="text-align: justify;">OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Mai 2010, Az: OVG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 B 29.09" target="_blank" title="3 B 29.09 (2 zugeordnete Entscheidungen)" rel="nofollow" class="liexternal">3 B 29.09</a></p>
<p style="text-align: justify;">Quelle: <a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/presse/archiv/20100527.1605.297041.html" target="_blank" class="liexternal">Pressemitteilung 13/10 vom 27.05.2010</a></p>
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		<title>Schwarzblitzer im Britzer Tunnel</title>
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		<pubDate>Sat, 22 May 2010 10:40:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Senatsverwaltung für Stadentwicklung und der Polizeipäsident in Berlin weisen freundlicherweise auf folgendes hin. Im Frühjahr erfolgte die Installation einer   Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in den Tunnelröhren des   Autobahntunnels Ortsteil Britz. Hierbei wurden Sensorstreifen in den   beiden Richtungsfahrbahnen eingelassen, 16 Schwarzblitzgeräte und 16   Kameras montiert sowie rund 9.500 Meter Kabel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Senatsverwaltung für Stadentwicklung und der Polizeipäsident in Berlin weisen freundlicherweise auf folgendes hin. Im Frühjahr erfolgte die Installation einer   Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in den Tunnelröhren des   Autobahntunnels Ortsteil Britz. Hierbei wurden Sensorstreifen in den   beiden Richtungsfahrbahnen eingelassen, 16 Schwarzblitzgeräte und 16   Kameras montiert sowie rund 9.500 Meter Kabel verlegt. In jeder Tunnelröhre wurden die Anlagen zur Erfassung der  Geschwindigkeiten über alle drei Fahrspuren installiert. Bei  Geschwindigkeitsüberschreitungen werden neben Front- auch Heckaufnahmen  der Fahrzeuge gefertigt, so dass auch Motorradfahrer bei Verstößen  erfasst werden.<span id="more-4152"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Nach Beendigung des Probebetriebes wird nun die Anlage <strong>am 26. Mai  2010 in Betrieb genommen</strong>. Auf die Geschwindigkeitskontrolle  (Radarkontrolle) wird am jeweiligen Tunneleingang mit Schildern  aufmerksam gemacht. Die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage dient der Verkehrssicherheit des  unfallträchtigen Abschnitts der Stadtautobahn. Bereits unmittelbar nach  der Berichterstattung über die Installation der Anlage war  festzustellen, dass sich deutlich mehr Verkehrsteilnehmer an die jeweils  zulässige Höchstgeschwindigkeit halten.</p>
<p style="text-align: justify;">Quelle: PM vom <a href="http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1005/nachricht3879.html" target="_blank" class="liexternal">21.05.2010</a>; weitere Infos zu Schwarzblitzern auf <a href="http://www.freiefahrt.info/schwarzblitzer-tunnelblitzer" target="_blank" class="liexternal">freiefahrt.info</a></p>
       ]]></content:encoded>
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		<title>Wozu Schilder so alles gut sind</title>
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		<pubDate>Thu, 20 May 2010 11:18:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Glück hatte nach einer Meldung auf berlin.de ein 30jähriger Autofahrer in Berlin. Auf der Sylter Straße in  Mitte hatte er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und fuhr in Richtung Schifffahrtskanal.  Ein Warnschild stoppte sein Fahrzeug.  Wegen  Knochenbrüchen und anderen Verletzungen musste er anschließend im Krankenhaus behandelt werden. Eine Blutprobe wurde entnommen, möglicherweise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-4127" title="120px-Zeichen_129.svg" src="http://www.mitfugundrecht.de/wp-content/uploads/2010/05/120px-Zeichen_129.svg_-100x100.png" alt="" width="100" height="100" />Glück hatte nach einer Meldung auf <a href="http://www.berlin.de/aktuelles/berlin/detail_dpa_24901300.php" target="_blank" class="liexternal">berlin.de</a> ein 30jähriger Autofahrer in Berlin. Auf der Sylter Straße in  Mitte hatte er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und fuhr in Richtung Schifffahrtskanal.  Ein Warnschild stoppte sein Fahrzeug.  Wegen  Knochenbrüchen und anderen Verletzungen musste er anschließend im Krankenhaus behandelt werden. Eine Blutprobe wurde entnommen, möglicherweise sei der Fahrer betrunken gewesen.</p>
       ]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Nach Fußtritt am 1. Mai &#8211; wir wären dann komplett</title>
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		<pubDate>Tue, 04 May 2010 13:50:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am Spreewaldplatz kam es während der Maifestspiele wideer einmal zu einer unrühmlichen Szene. Während Beamte einer Einsatzhundertschaft einer Menschenmenge hinterherrennen, stolpert ein junger Mann. Ein Beamter kann sich noch mit einem &#8220;Bocksprung&#8221; hinüberretten. Als der Mann sich aufrappeln will, rennt ein Beamter an ihm vorbei und tritt dem noch liegenden Mann einmal kurz aber knackig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Am Spreewaldplatz kam es während der Maifestspiele wideer einmal zu einer unrühmlichen Szene. Während Beamte einer Einsatzhundertschaft einer Menschenmenge hinterherrennen, stolpert ein junger Mann. Ein Beamter kann sich noch mit einem &#8220;Bocksprung&#8221; hinüberretten. Als der Mann sich aufrappeln will, rennt ein Beamter an ihm vorbei und tritt dem noch liegenden Mann einmal kurz aber knackig gegen den Kopf.<span id="more-3972"></span></p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="445" height="364" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/VoDjScxCKpc&amp;hl=de_DE&amp;fs=1&amp;border=1" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="445" height="364" src="http://www.youtube.com/v/VoDjScxCKpc&amp;hl=de_DE&amp;fs=1&amp;border=1" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet hatte, meldete sich der Beamte bei seinem Vorgesetzten. Nun hat sich auch der Getretene <a href="http://www.berlin.de/aktuelles/berlin/detail_dpa_24727014.php" target="_blank" class="liexternal">gemeldet</a>.  Mal sehen ob das auch so im Sande verläuft wie diese <a href="http://www.mitfugundrecht.de/tag/freiheit-statt-angst/" target="_blank" class="liinternal">Geschichte</a>.</p>
<p style="text-align: justify;">Nachtrag: Die <a href="http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2005/05/03/a0217" target="_blank" class="liexternal">hier</a> zitierte Schadenbilanz der taz bezog sich in der Tat auf einen alten 1.Mai. Danke an den Koll. Neldner. Bei den Ritualen der Hauptstadt kann man schon mal durcheinander kommen. Hier die Meldung der taz zum <a href="http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/mehr-gewalt-als-in-den-vorjahren/" target="_blank" class="liexternal">diesjährigen</a> 1. Mai.</p>
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		<title>Angst statt Freiheit – Geldstrafen für Berlin-Touris</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Apr 2010 16:37:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Freiheit statt Angst]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Vollstreckungsbeamte]]></category>
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		<description><![CDATA[Familie R. aus Bad Kreuznach machte am 12. September 2009 einen ganz normalen Ausflug nach Berlin. Dumm nur, dass just an diesem Tag die Demonstration „Freiheit statt Angst“ gegen Vorratsdatenspeicherung  stattfand und in der Innenstadt kein Durchkommen war. An der Ebertstraße verwehrte ein Polizeibeamter an einer Absperrung den Durchgang.  Während Herr R. noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Familie R. aus Bad Kreuznach machte am 12. September 2009 einen ganz normalen Ausflug nach Berlin. Dumm nur, dass just an diesem Tag die Demonstration „Freiheit statt Angst“ gegen Vorratsdatenspeicherung  stattfand und in der Innenstadt kein Durchkommen war. An der Ebertstraße verwehrte ein Polizeibeamter an einer Absperrung den Durchgang.  Während Herr R. noch mit dem Beamten über das Warum diskutierte, schließlich gehöre man nicht zu der Demonstration, machte Frau R. einen dummen Fehler. Sie bückte sich und durchstieg das Gitter.<span id="more-3357"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das konnte der Beamte natürlich nicht aus sich sitzen lassen, er hielt Frau R. fest und soll sie mit dem Knie auf den Boden gedrückt haben. Ergebnis der Aktion, eine verbogene Brille, eine Distorsion der Halswirbelsäule, multiple Prellungen der Lendenwirbelsäule, an Ellenbogen und Oberarm.  Das Verlangen der Familie nach der Dienstnummer habe der Beamte konsequent ignoriert.  Personalien nahm der Beamte aber auch nicht auf.</p>
<p style="text-align: justify;">Wieder zu Hause schrieb man daraufhin an den Innensenator und schilderte den Fall. Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte einige Zeit später mit, dass ein von Amts wegen eingeleitetes Ermittlungsverfahren eingestellt sei. Familie R. war zwar enttäuscht, betrachtete die Angelegenheit aber als erledigt. Nicht aber die Berliner Justiz, die leitete nun gegen Herrn und Frau R. ein Ermittlungsverfahren ein. Wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Herr R. soll vom AG Tiergarten zu 600 Euro, Frau R. zu 400 Euro  Geldstrafe verurteilt worden sein. Inzwischen kümmert sich Amnesty International um den Fall.</p>
<p style="text-align: justify;">Quellen: Gulli vom <a href="http://www.gulli.com/news/freiheit-statt-angst-2009-noch-mehr-polizeigewalt-2010-03-03" target="_blank" class="liexternal">03.03.2010</a> und <a href="http://www.gulli.com/news/katharina-spie-ai-zum-thema-polizeigewalt-2010-04-09" target="_blank" class="liexternal">09.04.2010</a></p>
<p style="text-align: justify;">In dem Fall des verprügelten <a href="http://www.mitfugundrecht.de/tag/freiheit-statt-angst/" class="liinternal">Radfahrers</a> gibt es bislang nichts Neues.  Zwar sind die Ermittlungen wohl <a href="http://www.gulli.com/news/polizeigewalt-bei-datenschutzdemo-wie-geht-es-weiter-2010-03-07" target="_blank" class="liexternal">abgeschlossen</a>, ob Anklage erhoben wird  und gegen wen, sei aber noch völlig unklar. Berlin ist schon ein hartes Pflaster.</p>
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		<title>Freispruch für Yunus und Rigo</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Jan 2010 12:40:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach siebeneinhalb Monaten in Untersuchungshaft, einer Anklage wegen versuchten Mordes, der überraschenden Aufhebung der Haftbefehle vor Weihnachten, hat das Berliner Landgericht heute Rigo B. und Yunus K. freigesprochen. Der Vorwurf der Anklage lautete, die beiden hätten einen Molotow-Cocktail in Richtung Polizei geworfen, dieser hatte dann aber eine junge Frau getroffen, die schwere Brandverletzungen erlitt. 
Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach siebeneinhalb Monaten in Untersuchungshaft, einer Anklage wegen versuchten Mordes, der überraschenden <a href="http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/halber-freispruch-im-molli-prozess/" target="_blank" class="liexternal">Aufhebung</a> der Haftbefehle vor Weihnachten, hat das Berliner Landgericht heute Rigo B. und Yunus K. <a href="http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/ihr-letzter-1-mai/" target="_blank" class="liexternal">freigesprochen</a>. Der <a href="http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/ein-cocktail-der-viele-fragen-aufwirft/" target="_blank" class="liexternal">Vorwurf</a> der Anklage lautete, die beiden hätten einen Molotow-Cocktail in Richtung Polizei geworfen, dieser hatte dann aber eine junge Frau getroffen, die schwere Brandverletzungen erlitt. <span id="more-275"></span></p>
<div>Die Staatsanwaltschaft hatte vom Prozessverlauf offensichtlich völlig unbeeindruckt Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten bzw. vier Jahren und neun Monaten <a href="http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/staatsanwalt-plaediert-fuer-lange-haftstrafen/" target="_blank" class="liexternal">beantragt</a>. Das Gericht folgte hingegen der Verteidigung, die Freispruch beantragte und die Ermittlungen völlig zu <a href="http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/schlampige-untersuchungen/" target="_blank" class="liexternal">Recht</a> als einseitig, schlampig und voreingenommen bezeichnete.</p>
<p>Lesenswert ist auf jeden Fall die von Freunden und Unterstützern der beiden Schüler eingerichtete <a href="http://www.yunus-rigo-prozess.de/" target="_blank" class="liexternal">Webseite</a> mit Prozessberichten und einer ausführlichen Presseschau. Unser Respekt gebührt vor allem der Verteidigung der Schüler, die unbeirrt von der anfangs ungünstigen Beweislage für ihre Mandanten gekämpft haben.</div>
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