Schlagworte: Beweisverwertungsverbot

BGH: polizeilich abgehörte Selbstgespräche sind unverwertbar

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen von drei Angeklagten ein Urteil des Landgerichts Köln vom 11. Dezember 2009 aufgehoben, durch welches diese jeweils wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitstrafe verurteilt worden waren.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Ehemann einer Philippinin seine Ehefrau wegen ihrer Trennungsabsicht, um insbesondere zu verhindern, dass sie das gemeinsame Kind mitnehme. Seine Schwester und deren Ehemann waren an der Tat zumindest im Vorbereitungsstadium beteiligt. Zum Rest des Beitrags »

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Kaffeekränzchen ohne Kaffee

In dieser Sache hatten wir gerätselt, was beim anberaumten Hauptverhandlungstermin passieren wird.  Das Amtsgericht hatte zum Termin nur den Mandanten, den Verteidiger und die Staatsanwaltschaft geladen. Keine Zeugen. Heute folgte nun die Auflösung und hinterließ einen sprachlosen Verteidiger. Zum Rest des Beitrags »

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Kaffeekränzchen?

In dieser Sache hatte das Landgericht Neuruppin auf unsere Beschwerde nach einer durch einen Bereitschaftsstaatsanwalt angeordneten Blutentnahme ein Beweisverwertungsverbot bejaht und kam zu dem Ergebnis, dass mangels Verwertbarkeit des Blutalkoholgutachtens das einzige Beweismittel fehlt und unserem Mandanten eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit nicht nachweisbar sei. Zum Rest des Beitrags »

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Wer keine Arbeit hat, sucht sich welche

In dieser Sache hatten wir mit Erfolg Beschwerde gegen eine vorläufige Entziehung einer Fahrerlaubnis eingelegt. Das Landgericht Neuruppin hatte recht deutliche Worte zu den Umständen einer durch einen Bereitschaftstaatsanwalt angeordneten Blutentnahme gefunden und das von uns geltend gemachte Beweisverwertungsverbot bejaht. In seinem Beschluss stelle das Landgericht zum Schluss klar, dass mangels Verwertbarkeit des Blutalkoholgutachtens das einzige Beweismittel fehlt und unserem Mandanten eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit nicht nachweisbar sei. Zum Rest des Beitrags »

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LG Neuruppin: staatsanwaltschaftliche Willkür

(c) Katzensteiner / Pixelio

Katzensteiner/Pixelio

Das AG Neuruppin hatte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis  meines Mandanten angeordnet.  Er sei einer Trunkenheitsfahrt dringend verdächtig, da er alkoholisiert mit seinem Motorrad in einer Kurve von der Straße abgekommen war und verunfallte. Eine Notärztin hatte leichtern Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Einen Atemalkoholtest, als auch eine freiwillige Blutentnahme lehnte mein Mandant ab. Daraufhin wurde von den eingetroffenen Polizeibeamten der Bereitschaftsstaatsanwalt angerufen. Der ordnete die Blutentnahme wegen Gefahr im Verzug an. Diese ergab eine BAK von 2,22 Promille. Zum Rest des Beitrags »

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Karlsruhe zum nachdenkenden Beamten

In dieser Sache kam heute dann noch Post aus Karlsruhe.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
– 2BvR1765/10 –

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
der Frau G., Berlin, Zum Rest des Beitrags »

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BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen „Blitzer“ erfolglos

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt sich auf das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung mittels einer geeichten Messeinrichtung sowie die im Rahmen des Messverfahrens gefertigten Lichtbilder, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist. Das Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Brandenburg – Ein nächtlicher richterlicher Eildienst müsste zwar da sein, wenn nicht darf die Polizei Richter spielen

Das Amtsgericht Zehdenick hatten den den Angeklagten mit Urteil vom 1. Dezember 2009 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 34,00 € verurteilt. Am 29. Dezember 2008, einem Montag, gegen 22:45 Uhr war der Angeklagte mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg der Grünstraße in Zehdenick Schlangenlinien gefahren und von der Polizei angehalten worden. Eine um 23:35 Uhr auf Anordnung der Polizei entnommene Blutprobe ergab eine Ethanolkonzentration von 2,26 mg/g, womit absolute Fahruntauglichkeit vorlag. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Schleswig verneint Beweisverwertungsverbot beim „nachdenkenden“ Beamten

In dieser Sache hatten wir schon mehrfach berichtet, nun hat das OLG Schleswig die Anordnung der Blutentnahme durch den Polizeibeamten  „abgesegnet“. Ein Beweisverwertungsverbot sei nicht anzunehmen, da dieser nicht willkürlich gehandelt habe. Zuvor hat es sich das OLG es allerdings nicht nehmen lassen, die Rechtsbeschwerde wegen angeblich mangelnden Vortrages der Verteidigung abzubügeln. Auf die Gehörsrüge, in der aus Höflichkeitsgründen auf den Satz „wer lesen kann, ist klar im Vorteil.“ verzichtet wurde, fand das OLG den Vortrag dann wohl doch ausreichend, wies die Rechtsbeschwerde dann aber doch aus oben genannten Gründen zurück. Zum Rest des Beitrags »

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Der Richtervorbehalt in der Berliner Praxis

Rechtsanwalt Schmitteckert, ein Berliner Kollege, berichtet in seinem Blog schier unglaubliches. Während er vor einer Haftbefehlsverkündung beim Bereitschaftsgericht schnell noch Akteneinsicht nahm, läutete das Telefon und eine Dame von der Geschäftsstelle teilte dem Anrufer mit, dass der Richter da sei. Dann legte sie auf. Der Richter fragte daraufhin natürlich wer denn dran war. Es war die Autobahnpolizei, die auf der Avus offensichtlich einen Kraftfahrer erwischt hatte und bei diesem eine Blutentnahme durchführen wollte. Zum Rest des Beitrags »

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