Schlagworte: Blutentnahme
Kaffeekränzchen ohne Kaffee
Verfasst von RA Kuemmerle unter Allgemein am 16. März 2011
In dieser Sache hatten wir gerätselt, was beim anberaumten Hauptverhandlungstermin passieren wird. Das Amtsgericht hatte zum Termin nur den Mandanten, den Verteidiger und die Staatsanwaltschaft geladen. Keine Zeugen. Heute folgte nun die Auflösung und hinterließ einen sprachlosen Verteidiger. Zum Rest des Beitrags »
Kaffeekränzchen?
Verfasst von RA Kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Strafrecht, Verkehrsrecht am 28. Januar 2011
In dieser Sache hatte das Landgericht Neuruppin auf unsere Beschwerde nach einer durch einen Bereitschaftsstaatsanwalt angeordneten Blutentnahme ein Beweisverwertungsverbot bejaht und kam zu dem Ergebnis, dass mangels Verwertbarkeit des Blutalkoholgutachtens das einzige Beweismittel fehlt und unserem Mandanten eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit nicht nachweisbar sei.
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Wer keine Arbeit hat, sucht sich welche
Verfasst von RA Kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Verkehrsrecht am 9. Dezember 2010
In dieser Sache hatten wir mit Erfolg Beschwerde gegen eine vorläufige Entziehung einer Fahrerlaubnis eingelegt. Das Landgericht Neuruppin hatte recht deutliche Worte zu den Umständen einer durch einen Bereitschaftstaatsanwalt angeordneten Blutentnahme gefunden und das von uns geltend gemachte Beweisverwertungsverbot bejaht. In seinem Beschluss stelle das Landgericht zum Schluss klar, dass mangels Verwertbarkeit des Blutalkoholgutachtens das einzige Beweismittel fehlt und unserem Mandanten eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit nicht nachweisbar sei. Zum Rest des Beitrags »
LG Neuruppin: staatsanwaltschaftliche Willkür
Verfasst von RA Kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Strafrecht, Verkehrsrecht am 28. September 2010

Katzensteiner/Pixelio
Das AG Neuruppin hatte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis meines Mandanten angeordnet. Er sei einer Trunkenheitsfahrt dringend verdächtig, da er alkoholisiert mit seinem Motorrad in einer Kurve von der Straße abgekommen war und verunfallte. Eine Notärztin hatte leichtern Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Einen Atemalkoholtest, als auch eine freiwillige Blutentnahme lehnte mein Mandant ab. Daraufhin wurde von den eingetroffenen Polizeibeamten der Bereitschaftsstaatsanwalt angerufen. Der ordnete die Blutentnahme wegen Gefahr im Verzug an. Diese ergab eine BAK von 2,22 Promille. Zum Rest des Beitrags »
Karlsruhe zum nachdenkenden Beamten
Verfasst von RA Kuemmerle unter Betäubungsmittel, Bussgeld, Kanzleigeschichten, Verfassungsrecht am 27. August 2010
In dieser Sache kam heute dann noch Post aus Karlsruhe.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2BvR1765/10 -
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
der Frau G., Berlin, Zum Rest des Beitrags »
OLG Brandenburg – Ein nächtlicher richterlicher Eildienst müsste zwar da sein, wenn nicht darf die Polizei Richter spielen
Verfasst von RA Kuemmerle unter Strafrecht, Verkehrsrecht am 16. Juli 2010
Das Amtsgericht Zehdenick hatten den den Angeklagten mit Urteil vom 1. Dezember 2009 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 34,00 € verurteilt. Am 29. Dezember 2008, einem Montag, gegen 22:45 Uhr war der Angeklagte mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg der Grünstraße in Zehdenick Schlangenlinien gefahren und von der Polizei angehalten worden. Eine um 23:35 Uhr auf Anordnung der Polizei entnommene Blutprobe ergab eine Ethanolkonzentration von 2,26 mg/g, womit absolute Fahruntauglichkeit vorlag. Zum Rest des Beitrags »
OLG Schleswig verneint Beweisverwertungsverbot beim “nachdenkenden” Beamten
Verfasst von RA Kuemmerle unter Betäubungsmittel, Bussgeld, Kanzleigeschichten, Verkehrsrecht am 15. Juli 2010
In dieser Sache hatten wir schon mehrfach berichtet, nun hat das OLG Schleswig die Anordnung der Blutentnahme durch den Polizeibeamten “abgesegnet”. Ein Beweisverwertungsverbot sei nicht anzunehmen, da dieser nicht willkürlich gehandelt habe. Zuvor hat es sich das OLG es allerdings nicht nehmen lassen, die Rechtsbeschwerde wegen angeblich mangelnden Vortrages der Verteidigung abzubügeln. Auf die Gehörsrüge, in der aus Höflichkeitsgründen auf den Satz “wer lesen kann, ist klar im Vorteil.” verzichtet wurde, fand das OLG den Vortrag dann wohl doch ausreichend, wies die Rechtsbeschwerde dann aber doch aus oben genannten Gründen zurück. Zum Rest des Beitrags »
Der Richtervorbehalt in der Berliner Praxis
Verfasst von RA Kuemmerle unter Bussgeld, Strafrecht, Verkehrsrecht am 15. Juni 2010
Rechtsanwalt Schmitteckert, ein Berliner Kollege, berichtet in seinem Blog schier unglaubliches. Während er vor einer Haftbefehlsverkündung beim Bereitschaftsgericht schnell noch Akteneinsicht nahm, läutete das Telefon und eine Dame von der Geschäftsstelle teilte dem Anrufer mit, dass der Richter da sei. Dann legte sie auf. Der Richter fragte daraufhin natürlich wer denn dran war. Es war die Autobahnpolizei, die auf der Avus offensichtlich einen Kraftfahrer erwischt hatte und bei diesem eine Blutentnahme durchführen wollte. Zum Rest des Beitrags »
AG Tiergarten – absolute Fahruntauglichkeit bei Fahrt unter Einfluss von Kokain und Cannabis
Verfasst von RA Kuemmerle unter Betäubungsmittel, Fahrerlaubnisrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht am 8. Juni 2010

manwalk/Pixelio
Nach § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr – macht sich strafbar, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge zuvor konsumierten Alkohols oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Strafvorschrift knüpft an das sichere Führen eines Fahrzeuges, die so genannte Fahrtüchtigkeit an, die abhängig vom Grad der Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen relativ oder absolut beeinträchtigt sein kann. Zum Rest des Beitrags »
Stellungnahme der GenStA zur Blutentnahme ohne richterliche Anordnung
Verfasst von RA Kuemmerle unter Betäubungsmittel, Bussgeld, Kanzleigeschichten, Verkehrsrecht am 7. Juni 2010
In dieser Sache hatten wir nach dem Urteil des AG Ahrensburg zum “mitdenkenden Beamten” Rechtsbeschwerde eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat nun Stellung genommen und natürlich beantragt, die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen, da Gefahr im Verzug unzweifelhaft vorgelegen habe und wir nicht vorgetragen hätten, wann eine richterliche Anordnung zu erreichen gewesen wäre. Aufgrund gesicherter medizinischer Erkenntnisse, führe jeder Zeitverlust zur verminderten Aussagekraft der Untersuchung einer später entnommenen Blutprobe. Das ist richtig, führt aber konsequent zu Ende gedacht dazu, dass immer Gefahr im Verzuge anzunehmen sei und der Richtervorbehalt beliebig umgangen werden könnte. Zum Rest des Beitrags »





