Schlagworte: eBay

BGH: Wo Vertu draufsteht, sollte auch Vertu drin sein

Die Beklagte bot auf der Internetplattform eBay im Rahmen einer Auktion unter Hinzufügung eines Fotos ein Handy zum Verkauf unter der Bezeichnung „Vertu Weiss Gold“ ohne Festlegung eines Mindestpreises zu einem Startpreis von 1 € an. Zur Beschreibung heißt es in dem Angebot, dass der Zustand gebraucht sei. Außerdem teilte die Beklagte dazu Folgendes mit: Zum Rest des Beitrags »

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KG: kein gewerbsmäßiger Betrug auch bei Vielzahl von Fällen

Das Amtsgericht Tiergarten  hatte die Angeklagte wegen gewerbsmäßig begangenen Betruges in 19 Fällen zu Freiheitsstrafen von jeweils sechs Monaten verurteilt und daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten gebildet, ausgesetzt zur Bewährung. Von 2005 bis 2006 hatte die Angeklagte über eBay Kosmetikartikel und Handtaschen als „hochwertige“ Markenartikel verkauft, obwohl es sich um billige Imitationen handelte. Das Landgericht Berlin verwarf die auf das Strafmaß beschränkte Berufung. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen bei eBay

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände verklagte einen Händler, der über eBay unter anderem Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattungen verkaufte auf Unterlassung. Der Händler hatte nach Ansicht des Bundesverbandes für den Abschluss von Kaufverträgen über eBay unwirksame Klauseln zum Widerrufs- und Rückgaberecht sowie zum Wertersatz des Kunden verwendet. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht: Anmeldung eines eBay-Accounts unter falschem Namen doch strafbar?

(c) Markus Wegner / Pixelio

Wegner/Pixelio

Der Angeklagte hatte vor bei eBay verschiedene Gegenstände anzukaufen. Dabei wollte er jedoch nicht unter seinem eigenen Namen auftreten, sondern legte sich die Personalien einer kurz zuvor verstorbenen Person Z. zu und eröffnete über eine anonymisierte IP-Adresse unter dem Mitgliedsnamen „XY“ einen Account. Danach kaufte er ein, bezahlte die Ware und ließ sich diese an seine Anschrift als abweichende Lieferadresse schicken. Dieses Verfahren blieb bei all seinen Vertragspartnern unbeanstandet, nur in einem Fall wollte die Verkäuferin sicher gehen, dass die abweichende Lieferanschrift auch in Ordnung geht. Dabei stieß sie dann auf Anverwandte des verstorbenen Z., die ihrerseits Anzeige erstatteten. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm: Verkauf von Waren über falschen eBay-Account stellt keine Fälschung beweiserheblicher Daten dar

(c) tobman / Pixelio

tobman/Pixelio

Der Angeklagte eröffnete bei eBay mehrere Accounts, unter denen er in der Folgezeit Artikel anbot, die er überhaupt nicht besaß und auch nach Bezahlung nicht beabsichtigte zu liefern. Ein klassischer Fall von Betrug. Bei Eröffnung der Accounts gab der Angeklagte nicht existierende Namen und Anschriften an, da seine eigenen Personalien und damit auch seine eigene Handynummer bereits von eBay aufgrund von Unregelmäßigkeiten gesperrt worden waren. Das Amtsgerichts – Schöffengericht – Gelsenkirchen-Buer verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges, dies aber tateinheitlich begangen mit der Fälschung beweiserheblicher Daten. Das Landgericht Essen verwarf die Berufung des Angeklagten und verurteilte diesen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Zum Rest des Beitrags »

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LG Frankfurt (Oder): Mit einem „Sofortkauf“ bei eBay ist ein Kaufvertrag geschlossen

(c) tobman / Pixelio

tobman/Pixelio

Der Kläger hatte seinen gebrauchten Chrysler Voyager bei eBay für 8.750,00 € bei „Sofortkauf“ eingestellt. Das Angebot enthielt fünf Fotos, eine detaillierte Beschreibung sowie den Hinweis auf vorhandene technische Mängel und einige Beulen. Die spätere Beklage telefonierte erst mit dem Kläger, wobei man sich darüber einigte, dass der Kläger auf seine Kosten sowohl die Hauptuntersuchung als auch die Abgasuntersuchung durchführt und die Beklagte das Fahrzeug am Wohnsitz des Klägers abholt. Die Beklagte beendete die Auktion danach durch „Sofortkauf“. Zum Rest des Beitrags »

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AG Fürstenfeldbruck: Freispruch für Käufer von Münzen bei eBay

Wie Focus in seiner Online-Ausgabe am 22.07.2009 berichtete, war gegen einen Polizeibeamter wegen des Verdachts auf Hehlerei Strafbefehl ergangen, nachdem er bei eBay 10 römische Kleinmünzen für gerade einmal sechs Euro ersteigert hatte. Zuvor war im das volle Programm der Strafprozessordnung geboten worden. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Ermittlungsverfahren. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Koblenz: Vertragspartner eines über eBay geschlossenen Kaufvertrages werden die angemeldeten Nutzer

Ein Schmuckverkäufer bot auf der Internetplattform eBay im Mai 2007 ein Weißgoldcollier zum Sofort-Kaufen-Preis von 5.999 € an. Daneben war die Käuferoption „Preis vorschlagen“ aktiviert. Das unter dem Namen „jocus…“ registrierte eBay-Mitglied bot den Verkäufer an, das Schmuckstück für 4.999 € zu erwerben. Dieses Angebot nahm der Verkäufer an. Mit der Bestätigungsmail übermittelte eBay die Nutzerdaten einer GmbH, des Geschäftsführers und des Geschäftssitzes, wohin das Schmuckstück nach Zahlung auch versandt und vom Geschäftsführer in Empfang genommen wurde. Zum Rest des Beitrags »

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BGH: Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts bei Benutzung durch Dritte

Der Beklagte ist bei eBay unter dem Mitgliedsnamen „sound-max“ registriert. Im Juni 2003 wurde unter diesem Mitgliedsnamen unter der Überschrift „SSSuper … Tolle … Halzband (Cartier Art)“ ein Halsband zum Mindestgebot von 30 € angeboten. In der Beschreibung des angebotenen Artikels hieß es unter anderem: „… Halzband, Art Cartier … Mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus …“. Die Markeninhaberinnen haben hierin eine Verletzung ihrer Marke „Cartier“, eine Urheberrechtsverletzung sowie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gesehen und den Beklagten auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Brandenburg – Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen kann teuer werden

Der Beklagte verkaufte als privater Verkäufer auf der Internetplattform eBay im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72,00 €. Er benutzte für sein Angebot ein Foto, das er nicht selbst hergestellt, sondern aus dem Internet kopiert hatte. Dabei handelte es sich um ein hochwertiges Produktfoto in der Art, wie es auch der Hersteller des Navigationsgerätes für seinen Internetauftritt verwendet. Zum Rest des Beitrags »

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