Schlagworte: FeV

Freitag der 13.

Die Zusammenfassung der heutigen Beratungsgespräche in musikalischer Form. Ach was, nach so einer Drogenfahrt kommt noch mehr???

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Und wenn das hier vorbei ist, dann kiffe ich einfach weiter.

(c) andrea mertes / Pixelio

A.Mertes/Pixelio

Über die zutreffende Bedeutung des Sprichwortes: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ hatten wir auf unserer Seite schon des Öfteren berichtet. Da u.a. bei RA Burhoff und auch bei RA Melchior hierzu im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen berichtet wird, greifen wir das Thema auf, da es auch im Verwaltungsrecht Bedeutung hat und erweitern das Ganze noch um die Nuhrsche Weisheit: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Schnauze halten.“ Zum Rest des Beitrags »

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OVG Koblenz – Cannabisfund im Auto erbringt nicht den Nachweis von Eigenkonsum

Bei einer Fahrzeugkontrolle fand man im Auto des Betroffenen knapp 10 Gramm  Marihuana. Ein daraufhin durchgeführter Drogenvortest mittels Drugwipe verlief allerdings negativ, auch Ausfallerscheinungen waren nicht ersichtlich. Reste von Joints, Rauchutensilien oder leere Behältnisse mit Cannabisanhaftungen fand man auch nicht. Angaben zu einem etwaigen Konsumverhalten machte der Betroffene nicht, die Fahrerlaubnisbehörde verlangte trotzdem ein ärztliches Gutachten zur Klärung der Frage, ob der Betroffene gelegentlich oder gar regelmäßig Cannabis konsumiert. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Lüneburg – eine rechtswidrig angeordnete Blutprobe ist im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren verwertbar

Ob eine unter Verstoß gegen den gesetzlichen Richtervorbehalt durch die Polizei angeordnete Blutentnahme im einem Straf- oder Bußgeldverfahren verwertet werden darf oder nicht, ist Gegenstand zahlreicher obergerichtlicher Entscheidungen. Mal wird ein Beweisverwertungsverbot angenommen, mal wird ein solches verneint. Unabhängig von dieser Frage, stellt sich die Problematik erneut im Verwaltungsverfahren, wenn es um die Klärung der Geeignetheit zum Führen Kraftfahrzeugen geht. Egal ob das Straf- oder Bußgeldverfahren eingestellt wurde oder ein Freispruch erfolgte, bei einer Verurteilung verbunden mit der  Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Wiedererteilung ohnehin, erlangt die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis vom Verfahren und wird prüfen, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen und ob eine ärztliches Gutachten oder eine  MPU angeordnet werden müssen. Zum Rest des Beitrags »

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VG Neustadt – Wer Mate-Tee trinkt, ist seinen Führerschein los

Weil er nicht angeschnallt war, wurde der Kläger von der Polizei angehalten. Da bei ihm gerötete, wässrige Bindehäute, ein verstärktes Lidflattern sowie verkleinerte Pupillen festgestellt wurden, erfolgte eine Blutentnahme. Die toxokologische Untersuchung wies im Blut des Klägers das Kokainabbauprodukt Benzoylecgonin in einer Konzentration von 126 ng/mL nach, woraufhin die Führerscheinstelle dem Kläger mitteilte, dass beabsichtigt sei, ihm die Fahrerlaubnis sofort zu entziehen. Eine Stellungnahme gab der Kläger nicht ab, die Behörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Berlin-Brandenburg – Fahrerlaubnisentziehung auch bei geringem THC-Wert wegen eines früheren gleichartigen Vorfalls

Der Beschwerdeführer, der ein Fahrzeug unter Einfluss von Cannabis geführt hatte, ignorierte die Anordnung der Verwaltungsbehörde ein medizinisch-psychologischen Gutachten vorzulegen und wandte sich gegen die daraufhin angeordnete sofortige Vollziehung der Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Er war der Auffassung, angesichts der nur geringen Konzentration von 0,6 ng/ml THC im Blut sei dies nicht rechtmäßig. Zum Rest des Beitrags »

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VG Saarlouis – Wer betrunken und bekifft Auto fährt, ist seinen Führerschein los

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

Bei einer Verkehrskontrolle wurde dem Fahrer eines Kleinlasters wegen Verdacht auf Alkohol- und Drogenkonsum eine Blutprobe entnommen, die Spuren von etwa 0,0005 mg/l Tetrahydrocannabinol und den Wert von 0,023 mg/l Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure sowie eine Alkoholkonzentration von 0,62 Promille ergab. Dem Fahrer wurde durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen, da Zweifel an seiner Fahreignung bestehen. Zum Rest des Beitrags »

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Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum

Nach der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung(FeV) soll nur die regelmäßige (Nr. 9.2.1) und – wenn keine Trennung zwischen Konsum und Fahren erfolgt – die gelegentliche (Nr. 9.2.2), nicht aber die einmalige Einnahme von Cannabis den Wegfall der Fahreignung und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Belässt es jemand also bei einem einmaligen, experimentellen Gebrauch von Cannabis, so ergibt sich daraus keine Notwendigkeit, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Lüneburg – hoher THC-COOH-Wert belegt nicht automatisch gelegentlichen Cannabiskonsum im Sinne der FeV

(c) manwalk / Pixelio

manwalk/Pixelio

Eine bei einem Autofahrer entnommene Blutprobe hatte den Nachweis von 21,1 ng/ml THC und 88,6 ng/ml THC-Carbonsäure im Serum erbracht. Damit stand fest, dass er ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis geführt hatte. Dem Autofahrer wurde daraufhin von der Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass ein Fahreignungsmangel im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu §§ 11 bis 14 FeV vorliege. Der Autofahrer sei gelegentlicher Konsument von Cannabis und könne zwischen dem Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr nicht trennen. Zum Rest des Beitrags »

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VG Berlin – beim Putzen zum Kokser geworden? Passivkonsum von Kokain als untauglicher Einwand bei Entziehung der Fahrerlaubnis

Kokainkonsumenten neigen bekanntlicherweise zu Selbstüberschätzung, Realitätsverlust und Wahrnehmungsstörungen. So auch ein 29-jähriger Barkeeper aus Berlin, der im Juli 2008 von Polizeibeamten im Straßenverkehr kontrolliert worden war. Wegen „drogentypischer körperlicher Auffälligkeiten“ führten die Beamten einen Drogenschnelltest durch. In der anschließend entnommenen Blutprobe waren erhebliche Abbauprodukte von Kokain festgestellt worden. Zum Rest des Beitrags »

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