Schlagworte: Haftungsquote
OLG München – Klingeln reicht nicht
Verfasst von RA Kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 21. Mai 2010
Auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg haben Radfahrer und Fußgänger aufeinander Rücksicht zu nehmen, Radfahrer jedoch müssen besonderes sorgfältig sein. Kommt es zu einem Unfall zwischen Radfahrer und Fußgänger, trifft den Radfahrer die höhere Verantwortung. Nach einer Entscheidung des OLG München erhielt eine Radfahrerin daher ihren Unfallschaden nur zu 1/3 ersetzt. Zwar treffe den Fußgänger eine Mithaftung, da er die Radfahrerin behindert hat, andererseits war der Fußgänger von weitem erkennbar. Wenn ein Fußgänger auf Klingeln nicht reagiert, muss ein Radfahrer seine Geschwindigkeit soweit reduzieren, dass er jederzeit anhalten kann. Nach Auffassung des OLG München bedeutet dies Schrittgeschwindigkeit. Notfalls muss ein Radfahrer eben stehen bleiben. Zum Rest des Beitrags »
KG – Wer zu lange auf der Kreuzung steht, geht leer aus
Verfasst von RA Kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 5. Mai 2010
Der Vater der Klägerin war mit dem Mercedes seiner Tochter auf einer Kreuzung zum stehen gekommen. Eigentlich wollte er links abbiegen, stand aber immer noch, als die Ampel für den Querverkehr auf Grün schaltete. Es kam wie es kommen musste. Ein Transporter im Querverkehr fuhr in die Kreuzung ein, am Mercedes vorbei. Der Vater der Klägerin fuhr an, wollte die Kreuzung räumen und erwischte den Transporter im hinteren Bereich. Zum Rest des Beitrags »
OLG Stuttgart – Haftungsverteilung beim Zusammenstoß mit alkoholisiertem Fahrer
Verfasst von RA Kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 19. Februar 2009
Zwei Fahrzeuge kamen sich auf einer Straße entgegen, wobei eines die Mittellinie merklich überschritt. Dessen nicht genug, war der Fahrer dieses Fahrzeuges auch noch erheblich alkoholisiert. Das andere Fahrzeug fuhr hart an der Mittellinie. Es krachte. Blech- und Köperschäden waren zu beklagen. Wer jetzt denkt, dass der betrunkene Fahrer hier die volle Haftung für den Unfall trägt, der irrt. Zum Rest des Beitrags »





