Schlagworte: Kaskoversicherung

OLG Düsseldorf – Wer seiner Kaskoversicherung wissentlich Vorschäden verschweigt, geht leer aus

Ein Versicherungsnehmer verlangte, nachdem sein Auto gestohlen worden war, von seiner Kaskoversicherung Ersatz. Die Versicherung hatte zum einen wohl Zweifel, zum einen, dass das Auto tatsächlich gestohlen worden war und zum anderen, dass es lediglich die vom Versicherungsnehmer angegebenen kleineren Vorschäden hatte. Die Versicherung forschte nach und fand heraus, dass das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer bereits mit erheblichen Vorschäden gekauft worden war. Zum Rest des Beitrags »

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AG Hamburg-St. Georg – Wer sich auskennt, geht leer aus

In einer Linkskurve kam ein Autofahrer beim Abbiegen mit seinem Fahrzeug auf der schneebedeckten Straße in Rutschen, überfuhr die Bordsteinkante und kollidierte mit einer Grundstücksmauer. Seine Kaskoversicherung meinte nicht zahlen zu müssen und bekam vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg Recht. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Rettung für Bambi

Im September 2007 gegen Mitternacht fuhr die Tochter des späteren Klägers mit dem Auto ihres Vaters durch ein Waldgebiet. Plötzlich sah sie in einer Rechtskurve am rechten Fahrbahnrand ein Reh stehen. Die Fahrerin zog nach links, kam ins Schleudern und prallte ins Unterholz. Dadurch entstand ein Schaden am Auto in Höhe von 4.545 Euro. Der Vater wandte sich an seine Teilkaskoversicherung und verlangte Ersatz des Schadens. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Leistungspflicht der Teilkaskoversicherung bei Entwendung des Fahrzeugmarkenemblems

Der Eigentümer eines BMWs und eines Mercedes stellte beide Autos vor seinem Anwesen ab. Eines Nachts wurden von beiden Fahrzeugen die jeweiligen Markenemblemen entfernt. Am Tatort wurden keine Einzelteile der Embleme oder die Embleme selbst gefunden. Bei der Entfernung der Embleme wurden jedoch die Fahrzeuge beschädigt. Beide Autos waren teilkaskoversichert. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Karlsruhe – fehlende Sicherung eines Pkw gegen Wegrollen auf Gefällestrecke ist grob fahrlässig und führt zur Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung

Ein Autofahrer stellte sein Fahrzeug mit angezogener Handbremse auf einer Straße ab, die ein Gefälle von ungefähr 10% aufwies. Es kam wie es kommen musste, das Fahrzeug rollte die Straße hinunter und wurde beschädigt. Der Autofahrer verlangte den Schaden von seiner Kaskoversicherung ersetzt. Die Versicherung weigerte sich jedoch den Schaden zu begleichen und berief sich wegen grober Fahrlässigkeit auf ihre Leistungsfreiheit nach § 61 VVG. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Düsseldorf – Anscheinsbeweis bei Alkoholfahrt

Der spätere Kläger kam mit seinem BMW in einer langgezogenen Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab und streifte mit der Fahrzeugseite etwa 100 Meter an der Leitplanke entlang. Nach einem Unfall verlangte er aus einem bestehenden Vollkasko-Versicherungsvertrag Entschädigungsleistungen. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen, da der Kläger zum Unfallzeitpunkt erheblich alkoholisiert war. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Brandenburg – Wer seiner Kfz-Diebstahlversicherung Schlüsselkopien verschweigt, geht leer aus

Nach einem Autodiebstahl nahm der Kläger seine Kfz – Diebstahlsversicherung in Anspruch. Diese weigerte sich zu zahlen, da der Kläger in seiner Schadensanzeige nicht angegeben hatte, dass ein Duplikatschlüssel angefertigt worden ist. Der Kläger gab wahrheitswidrig an, dass keine Duplikatschlüssel existierten, er habe keine anfertigen lassen. Es stellt sich aber heraus, dass zumindest ein Duplikatschlüssel angefertigt worden ist. Das Landgericht Potsdam hatte die Klage wegen der Obliegenheitsverletzung abgewiesen. Die eingelegte Berufung zum Oberlandesgericht Brandenburg blieb ohne Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Koblenz – Tuning kann den Kaskoversicherungsschutz kosten

(c) Ingo Anstoetz / Pixelio

Anstoetz/Pixelio

Der Kläger war Eigentümer eines Audi 80 Cabrio und hatte für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. An dem Fahrzeug wurden später verschiedene Veränderungen vorgenommen, so wurde die Bereifung verändert, durch Distanzringe von 10 mm Dicke an der Vorderachse und 15 mm Dicke an der Hinterachse die Spur verbreitert, durch einen Öttinger-Bausatz die Motorleistung von 66 kW- auf 81 kW gesteigert und natürlich das Fahrwerk tiefer gelegt. Das „Tuning“ teilte der Kläger der Versicherung allerdings nicht mit, was ein teures Versäumnis war. Zum Rest des Beitrags »

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AG Berlin-Höhenschönhausen – wenn kein Gebrauchtmarkt existiert, ist der Wiederbeschaffungswert eines Navigationssytems der Neupreis

Nach dem Diebstahl eines Navigationssystems aus seinem Pkw wandte sich der Geschädigte an seine Kaskoversicherung und verlangte Ersatz. Die Versicherung leistete auch, allerdings mit Abzügen. Der Geschädigte nahm das nicht hin, klagte und bekam vor den Amtsgericht Höhenschönhausen Recht. Nach der Entscheidung des Gerichts vom 05.09.2006, Az: 2 C 381 /05, kann der Geschädigte von seiner Kaskoversicherung Ersatz in Höhe des Kaufpreises für ein neues Gerät bei einem Vertragshändler verlangen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – falsch angegebener Kilometerstand kostet Versicherungsschutz

Wer seinem Kaskoversicherer eine zu geringe Laufleistung seines gestohlenen Pkws mitteilt, riskiert den Versicherungsschutz. Nach einem Autodiebstahl wollte der Bestohlene seine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Die Versicherung wäre für den Entwendungsfall auch eingetreten, hätte der Bestohlene nicht in seiner Schadensanzeige falsche Angaben gemacht. Die Laufleistung des Pkws gab er mit „ca. 130.000 km“ an. Tatsächlich war der Tacho bereits ein knappes Jahr vor dem Diebstahl bei einem Kilometerstand von 130.000 km ausgewechselt worden. Zum Rest des Beitrags »

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