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	<title>Mit Fug und Recht - Rechtsanwälte Blechschmidt &#38; Kümmerle - Berlin &#187; Kennzeichen</title>
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		<title>Mitgefangen, mitgehangen wegen zu kurzer Haare?</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2010/07/mitgefangen-mitgehangen/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 09:42:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[An einem 20. April soll mein Mandant  auf dem Gelände einer Tankstelle Geburtstag gefeiert und zu „Ehren des Geburtstagskindes&#8221;  zusammen mit  einer  Gruppe junger kurzhaariger Männer „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ sowie mehrfach „Sieg Heil“ skandiert haben. Als sich die Gruppe von der Tankstelle zu einer Bushaltestelle begab, griff die bereits wartende Polizei zu und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">An einem 20. April soll mein Mandant  auf dem Gelände einer Tankstelle Geburtstag gefeiert und zu „Ehren des Geburtstagskindes&#8221;  zusammen mit  einer  Gruppe junger kurzhaariger Männer „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ sowie mehrfach „Sieg Heil“ skandiert haben. Als sich die Gruppe von der Tankstelle zu einer Bushaltestelle begab, griff die bereits wartende Polizei zu und nahm alle Anwesenden fest. Mein Mandant beteuerte, nicht dazu zu gehören. Er hatte an der Bushaltestelle mit zwei Freunden gesessen und auf den Bus gewartet, als plötzlich das Chaos hereinbrach. <span id="more-4078"></span>Das gleiche erzählte er auch bei seiner Beschuldigtenvernehmung, allerdings waren seine zwei Freunde nirgendwo in der Akte erwähnt. Also klagte man ihn zusammen mit vier weiteren Männern wegen eines Vergehens nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html" target="_blank" title="&sect; 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" rel="nofollow" class="liexternal">86a</a> StGB an.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Von den zwei Freunden waren in der Tat keine Personalien in der Akte vermerkt, mein Mandant meinte, sie wären auch nur kurz befragt worden, da sie offensichtlich wegen ihrer bunten Haare nicht ins Bild passten und sofort gehen durften. Anders mein Mandant, der wegen kurzer Haare wohl  ins Beuteschema passte. Obwohl die Mitangeklagten und auch die Angeklagten eines Parallelverfahrens meinen Mandanten entlasteten, teilweise gar nicht kannten, schien das Gericht deutlich davon überzeugt, dass er dazu gehöre und mit gerufen habe. Von den ursprünglich vier Angeklagten waren am Ende des ersten Verhandlungstages nur mein Mandant und ein nicht verteidigter Mitangeklagter übrig, die standhaft das großzügige Angebot einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage nicht angenommen hatten. Die zwei Mitverteidiger sahen mich kopfschüttelnd an und gingen.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf den gestellten Beweisantrag die zwei Freunde zu laden und als Zeugen zu hören, setzte die Richterin missmutig einen nachmittäglichen Fortsetzungstermin an, zu dem dann auch eine Menge Polizisten geladen wurden. Es wurde  zuerst der Einsatzleiter gehört, der im Brustton der Überzeugung aussagte, man habe nur Leute festgenommen, die von der Tankstelle kamen, an der Bushaltestelle sei keiner gewesen und man habe auch keinen gehen lassen. Auch niemanden mit bunten Haaren. Die zwei Freunde sagten anschließend übereinstimmend aus, mit meinem Mandanten an der Bushaltestelle gesessen und die Tankstelle nicht betreten zu haben. Sie hätten gehen dürfen, mein Mandant hingegen nicht. Beide wurden von der Staatsanwaltschaft anschließend zu Sau gemacht und ihnen wurden Verfahren wegen Falschaussage in Aussicht gestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Für das Gericht war die Sache offensichtlich klar und man fragte, ob die weiteren Zeugen wirklich noch benötigt würden. Ja sicher doch. Dann kam eine junge Beamtin, die zu aller Überraschung aussagte, an der Bushaltestelle habe beim Zugriff eine Dreiergruppe gesessen, zwei Männer mit bunten und einer mit kurzen Haaren. Von denen habe sie die Personalien aufgenommen, auf einen Zettel notiert und diesen dem Einsatzleiter gegeben. Sie erkannte sogar die  im Zuschauerraum sitzenden Freunde meines Mandanten wieder. Dem ebenfalls im Zuschauerraum sitzenden Einsatzleiter fiel das Grinsen aus dem Gesicht, er stand auf und wollte seine Aussage korrigieren. Durfte er dann auch. Nun wollte er nicht mehr ausschließen, dass es neben der Gruppe die von der Tankstelle kam, noch eine zweite Gruppe an der Haltestelle gab. Die Frage, wo der Zettel seiner Kollegin mit den Personalien hingekommen sei, konnte er allerdings nicht beantworten. Der müsse in dem Durcheinander wohl &#8220;weggekommen&#8221; sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Richterin bot nun allen Ernstes eine Verfahrenseinstellung ohne Auflage an, was mit einigem Befremden abgelehnt wurde. Es warteten noch weitere Beamte draußen, auf die das Gericht wohl gern verzichtet hätte. Die Zeit war schon etwas fortgeschritten. Auf Wunsch eines einzelnen Verteidigers, dessen Tag ohnehin gelaufen war, mussten alle nacheinander rein und machten &#8211; oh Wunder – nur noch sehr vage Angaben. Draußen muss wohl eine kurze &#8220;Einsatzbesprechung&#8221; stattgefunden haben. Es wurde spät, sehr spät, bis von der immer mehr missmutig dreinschauenden Richterin der Freispruch verkündet wurde, für meinen Mandanten und den noch übrig gebliebenen Mitangeklagten, bei dem das Gericht auch nicht mehr ausschließen mochte, dass er nicht dabei war.</p>
<p style="text-align: justify;">Und die Moral von der Geschichte? Nimm nie das erstbeste Angebot an und kurze Haare machen noch keinen Nazi.</p>
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		<title>Farbwechsel für Versicherungskennzeichen an Kleinkrafträdern ab März 2009</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2009/02/farbwechsel-fur-versicherungskennzeichen-2/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Feb 2009 22:35:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab März 2009 verlieren die bisherigen  schwarzen Versicherungskennzeichen an Mofas und Mopeds ihre Gültigkeit.  Die Versicherungsfarben werden jährlich ab März für längstens ein Jahr  (Versicherungsjahr) in einer jeweils anderen Schriftfarbe ausgegeben.  Vom 01.03.2009 an, an müssen blaue Versicherungskennzeichen an den  Zweirädern befestigt sein.   

Wer weiter mit schwarzem Kennzeichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab März 2009 verlieren die bisherigen  schwarzen Versicherungskennzeichen an Mofas und Mopeds ihre Gültigkeit.  Die Versicherungsfarben werden jährlich ab März für längstens ein Jahr  (Versicherungsjahr) in einer jeweils anderen Schriftfarbe ausgegeben.  Vom 01.03.2009 an, an müssen blaue Versicherungskennzeichen an den  Zweirädern befestigt sein.   <span id="more-2079"></span></p>
<div>
Wer weiter mit schwarzem Kennzeichen unterwegs ist, hat keinen  Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar.<br />
Zu den Fahrzeugen, die ein solches Versicherungskennzeichen führen  müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Segways  sowie Quads und Minicars, mit höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum und  einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer. Die neuen Moped-  und Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern zu  erhalten.</p>
<p>Quelle: Wikipedia – <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29#Versicherungskennzeichen" target="_blank" rel="nofollow" class="liwikipedia">Versicherungskennzeichen mit Farbenübersicht</a></div>
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		<title>BGH &#8211; Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes grundsätzlich strafbar</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2008/11/bgh-isoliertes-verwenden-eines-stilisierten-keltenkreuzes-grundsatzlich-strafbar/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 Nov 2008 22:37:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Keltenkreuz]]></category>
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		<category><![CDATA[Organisationen]]></category>
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		<description><![CDATA[Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des  Bundesgerichtshofs hatte im Rahmen eines Vorlageverfahrens über die  Frage zu entscheiden, ob das öffentliche Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes &#8211; die Darstellung eines  gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt  ist -, das von der verbotenen verfassungsfeindlichen  &#8220;Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit&#8221; (VSBD/PdA) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des  Bundesgerichtshofs hatte im Rahmen eines Vorlageverfahrens über die  Frage zu entscheiden, ob das öffentliche Verwenden eines stilisierten <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Keltenkreuz" target="_blank" rel="nofollow" class="liwikipedia">Keltenkreuzes</a> &#8211; die Darstellung eines  gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt  ist -, das von der verbotenen verfassungsfeindlichen  &#8220;Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit&#8221; (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/VSBD/PdA" target="_blank" rel="nofollow" class="liwikipedia">VSBD/PdA</a>) als Emblem benutzt wurde, auch dann den  Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger  Organisationen (§ 86 a StGB) erfüllt, wenn das  Symbol isoliert, d. h. ohne konkreten Hinweis auf die verbotene  Organisation öffentlich verwendet wird.   <span id="more-2320"></span></p>
<div>
Der Senat hat die Frage im Grundsatz bejaht.</p>
<p>Der Mehrdeutigkeit des Keltenkreuzes, das nicht nur in stilisierter  Ausgestaltung Emblem der verbotenen VSBD/PdA war, sondern auch als  unverfängliches Symbol, insbesondere in kulturhistorischen oder  religiösen Zusammenhängen- wenngleich insoweit eher selten als  stilisiertes Zeichen &#8211; verwendet wird, kann nach Auffassung des Senats  nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anwendbarkeit des § 86  a StGB auf Fälle beschränkt wird, in denen das stilisierte  Keltenkreuz einen konkreten Bezug zur verbotenen Organisation aufweist.  Eine solchermaßen vorgenommene Einengung des Straftatbestands liefe dem  weit gespannten Schutzzweck der Norm zuwider und böte insbesondere  Anhängern der VSBD/PdA vielfältige Möglichkeiten, das stilisierte  Keltenkreuz straflos wieder als Symbol der verbotenen Vereinigung im  öffentlichen Leben zu etablieren. Dieser Gefahr kann wirksam nur durch  ein generelles Verbot der Verwendung des stilisierten Keltenkreuzes in  der Öffentlichkeit begegnet werden.</p>
<p>Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten allerdings in Fortführung der  Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur verfassungskonformen Auslegung  des § 86 a StGB dann, wenn die äußeren Umstände der  Verwendung des Symbols eindeutig ergeben, dass der Schutzzweck des § 86  a StGB nicht tangiert, also das Symbol offenkundig in einem  unverfänglichen Zusammenhang gebraucht wird.</p>
<p>BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 &#8211; 3 StR 164/08<br />
Vorinstanz: OLG Nürnberg &#8211; Beschluss vom 18. März 2008 &#8211; 2  St OLG Ss 12/08 (Int. Az.: 15/08)</p>
<p>Quellen:<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2008&amp;Sort=3&amp;nr=45888&amp;pos=1&amp;anz=211" target="_blank" class="liexternal"></a></div>
<div><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2008&amp;Sort=3&amp;nr=45888&amp;pos=1&amp;anz=211" target="_blank" class="liexternal">Pressemitteilung Nr. 209/2008 vom 14.11.2008</a><br />
Verfassungsschutzbericht: Symbole und Zeichen der Rechtsextremisten, S.  39 (<a href="http://www.verfassungsschutz.de/download/SHOW/broschuere_0612_RE_Kennzeichen_12.2.07.pdf" target="_blank" class="lipdf">PDF &#8211; 1,47 MB</a>)</div>
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		<title>Farbwechsel für Versicherungskennzeichen an Kleinkrafträdern ab März 2008</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2008/02/farbwechsel-fur-versicherungskennzeichen/</link>
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		<pubDate>Fri, 22 Feb 2008 10:05:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kennzeichen]]></category>
		<category><![CDATA[Klienkraftrad]]></category>
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		<description><![CDATA[Ab März 2008 verlieren die bisherigen  grünen Versicherungskennzeichen an Mofas und Mopeds ihre Gültigkeit. Die  Versicherungsfarben werden jährlich ab März für längstens ein Jahr  (Versicherungsjahr) in einer jeweils anderen Schriftfarbe ausgegeben.  Vom 01.03.2008 an, an müssen schwarze Versicherungskennzeichen an den  Zweirädern befestigt sein.

Wer weiter mit grünem Kennzeichen unterwegs ist, hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab März 2008 verlieren die bisherigen  grünen Versicherungskennzeichen an Mofas und Mopeds ihre Gültigkeit. Die  Versicherungsfarben werden jährlich ab März für längstens ein Jahr  (Versicherungsjahr) in einer jeweils anderen Schriftfarbe ausgegeben.  Vom 01.03.2008 an, an müssen schwarze Versicherungskennzeichen an den  Zweirädern befestigt sein.<span id="more-1712"></span></p>
<div>
Wer weiter mit grünem Kennzeichen unterwegs ist, hat keinen  Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html" target="_blank" class="liexternal">strafbar</a>.</p>
<p>Zu den Fahrzeugen, die ein solches Versicherungskennzeichen führen  müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Segways  sowie Quads und Minicars, mit höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum und  einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer. Die neuen Moped-  und Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern zu  erhalten.</p>
<p>Eine weitere Neuerung für Mofafahrer betrifft das Verkehrsschild, das  bisher den Mofas das Fahren auf Radwegen außerhalb von Ortschaften  ausdrücklich erlaubt. Das <a href="http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeichen_zusatzzeichen2.html" target="_blank" class="liexternal">Zusatzzeichen 1022-11</a> (Mofas frei) entfällt  künftig. Mofafahrer dürfen jetzt generell außerhalb geschlossener  Ortschaften Radwege nutzen (§  <a href="http://dejure.org/gesetze/StVO/2.html" target="_blank" title="&sect; 2 StVO: Stra&szlig;enbenutzung durch Fahrzeuge" rel="nofollow" class="liexternal">2</a> Abs. 4 S. 6 StVO). Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt  weiter, dass Mofas nur auf Radwegen fahren dürfen, wenn dies durch das  Zusatzzeichen zugelassen ist.</p>
<p>Quellen:<br />
<a href="http://www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/verkehr/04845/index.shtml" target="_blank" class="liexternal">ARAG-Mitteilung vom 21.02.2008</a><br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29#Versicherungskennzeichen" target="_blank" rel="nofollow" class="liwikipedia">Wikipedia – Versicherungskennzeichen mit  Farbenübersicht</a></div>
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		</item>
		<item>
		<title>Verwaltungsgericht Berlin &#8211; Kein Anspruch auf kleines Kennzeichen für Harley-Davidson</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2008/01/verwaltungsgericht-berlin-kein/</link>
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		<pubDate>Sat, 19 Jan 2008 13:47:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Harley]]></category>
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		<category><![CDATA[Motorrad]]></category>

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		<description><![CDATA[Fahrer von Motorrädern, deren Kennzeichenschild durch die nachträgliche Anbringung von Zubehörteilen nur noch eingeschränkt geeignet ist, ein längeres Kennzeichen aufzunehmen, haben keinen Anspruch auf ein kleines Nummernschild. Der Kläger, Fahrer einer Harley-Davidson (Typ Electra Glide Ultra) hatte mit seiner Klage die Straßenverkehrsbehörde zur Erteilung eines kleindimensionierten Kennzeichens zwingen wollen. Das Gericht sah die Voraussetzungen für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1299" class="wp-caption alignleft" style="width: 110px"><img class="size-thumbnail wp-image-1299  " style="border: 1px solid black;" title="(c) jeanne / Pixelio" src="http://www.mitfugundrecht.de/wp-content/uploads/2010/03/harley_jeanne-100x100.jpg" alt="" width="100" height="100" /><p class="wp-caption-text">jeanne/Pixelio</p></div>
<p>Fahrer von Motorrädern, deren Kennzeichenschild durch die nachträgliche Anbringung von Zubehörteilen nur noch eingeschränkt geeignet ist, ein längeres Kennzeichen aufzunehmen, haben keinen Anspruch auf ein kleines Nummernschild. Der Kläger, Fahrer einer Harley-Davidson (Typ Electra Glide Ultra) hatte mit seiner Klage die Straßenverkehrsbehörde zur Erteilung eines kleindimensionierten Kennzeichens zwingen wollen. Das Gericht sah die Voraussetzungen für die Erteilung einer hierfür erforderlichen Ausnahmegenehmigung nicht als gegeben an. Nur in besonderen Ausnahmefällen könne dies anders sein; ein solcher Fall liege aber hier nicht vor. <span id="more-1531"></span></p>
<div>Der Fahrer hatte argumentiert, die bauartbedingten Einschränkungen seines Motorrades würden ihn zwingen, ein Schild mit der von der Behörde vorgeschriebenen Größe (280 x 200 mm) zu deformieren; dies werde die Lesbarkeit des Kennzeichens erschweren, was einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsbestimmungen darstelle. Dem hielt das Gericht entgegen, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das Motorrad des Klägers eine Kennzeichengröße von 280 x 200 mm ausdrücklich vorsehe. Auf das Angebot der Behörde, ein Kennzeichen mit den Maßen 420 x 110 mm zuzulassen, wollte sich der Kläger nicht einlassen.</p>
<p>VG Berlin, Urteil vom 8. November 2007 &#8211; VG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 A 79.07" target="_blank" title="VG Berlin, 08.11.2007 - 11 A 79.07" rel="nofollow" class="liexternal">11 A 79.07</a> &#8211; Volltext (<a href="http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/vg_11_a_75.07.urteil.pdf" target="_blank" class="lipdf">pdf</a>)</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20071212.0915.90699.html" target="_blank" class="liexternal">Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 37/2007 vom 12.12.2007</a></p>
</div>
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