Schlagworte: Kind

AG München – Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

Kurz vor einer Einmündung fuhr der 7 Jahre und 10 Monate alte Sohn der späteren Beklagten mit seinem Fahrrad von einer Fußgängerbrücke herunter, überquerte den Fuß- und Radweg und prallte ungebremst in das hintere rechte Eck des Fahrzeuges der späteren Klägerin. Dabei wurde der Kotflügel hinten rechts eingedellt und die Antenne abgerissen. Die Reparatur kostete 1640 Euro. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare

OLG Karlsruhe – Haftung eines Kinderarztes wegen unterlassener Überweisung zum Augenarzt bei U 5

In seinem ersten Lebensjahr erkrankte der Kläger an einem beidseitigen Retinoblastom (maligner Netzhauttumor), weshalb ihm im folgenden Jahr beide Augen operativ entfernt werden mussten. Er verlangt von dem ihn seit seinem 2. Lebensmonat als Kinderarzt betreuenden Beklagten, einem Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, wegen eines Behandlungsfehlers Schmerzensgeld, seine Eltern machen materielle Mehraufwendungen – vorwiegend Fahrtkosten – geltend, alle Kläger begehren die Feststellung, dass der Beklagte ihnen künftige materielle und immaterielle Schäden zu ersetzten hat. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

OLG Köln – Minderjährige Kinder haften in der Regel nicht bei Verkehrsunfällen

Ein Neunjähriger und seine ebenfalls neunjährige Spielkameradin fuhren auf ihren Fahrrädern über eine Straße. Ein Pkw näherte sich, bremste und kam noch rechtzeitig zum Stehen. Während das Mädchen unbeschadet am Pkw vorbeikam, fuhr der Junge mit seinem Fahrrad, das außer einer Rücktrittbremse keine funktionsfähige Bremse aufwies, ungebremst gegen das Fahrzeugs und verletzte sich. Die Eltern des Jungen klagten vor dem Landgericht Köln auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wobei sie Prozesskostenhilfe beantragten. Das Landgericht Köln wies den Prozesskostenhilfeantrag mangels Erfolgsaussichten zurück. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

OLG Saarbrücken – Kinder müssen nur in besonderen Gefahrensituationen an die Hand genommen werden

(c) Thomas Weiss / Pixelio

T.Weiss/Pixelio

Eine Mutter ging mit ihrer zum Unfallzeitpunkt zweijährigen Tochter auf dem Bürgersteig entlang, als das Kind plötzlich vom Bürgersteig auf die Fahrbahn lief. Die Mutter rannte hinterher, um ihr Kind aufzuhalten und achtete nicht auf den Verkehr. Beide wurden angefahren und schwer verletzt. Der Unfallfahrer hatte Alkohol und Cannabis konsumiert. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare