Schlagworte: Konsum

VG Gelsenkirchen: Sag mir wie viel THC du im Blut hast und ich sage dir wie oft du kiffst?

Ein Hinweis der Kollegen Bella & Ratzka auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ließ mich neugierig werden. Leider findet sich unter dem angegebenen Aktenzeichen nur eine Pressemitteilung, nicht die Entscheidung im Volltext. Danach hat das VG Gelsenkirchen in einem Eilverfahren anscheinend den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis abgelehnt, da es aus der im Blut festgestellten THC-Konzentration Rückschlüsse auf die Konsumgewohnheiten des Antragstellers zieht und gelegentlichen Cannabiskonsum annimmt. Zum Rest des Beitrags »

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und wieder mal ein Führerschein weggeredet

(c) andrea mertes / Pixelio

A.Mertes/Pixelio

Wie so oft eine Beratung nach einer Drogenfahrt, die einen zerknirschten Mandanten zurück lässt. Hätte ich doch bloß die Klappe gehalten…. Der Mandant war von der Polizei angehalten worden und hatte freiwillig einem Drogenvortest zugestimmt. Als dieser positiv ausfiel, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Die magische Grenze von 1,0 ng/ml Tetrahydrocanabinol im Blut war überschritten und er hatte damit ein Bußgeldverfahren mit Fahrverbot gewonnen. Zum Rest des Beitrags »

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Und wenn das hier vorbei ist, dann kiffe ich einfach weiter.

(c) andrea mertes / Pixelio

A.Mertes/Pixelio

Über die zutreffende Bedeutung des Sprichwortes: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ hatten wir auf unserer Seite schon des Öfteren berichtet. Da u.a. bei RA Burhoff und auch bei RA Melchior hierzu im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen berichtet wird, greifen wir das Thema auf, da es auch im Verwaltungsrecht Bedeutung hat und erweitern das Ganze noch um die Nuhrsche Weisheit: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Schnauze halten.“ Zum Rest des Beitrags »

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OVG Berlin-Brandenburg – kein Nachweis des gelegentlichen Cannabis-Konsums bei einem THC-COOH Wert unter 75 ng/ml und fehlenden Angaben

(c) andrea mertes / Pixelio

A. Mertes/Pixelio

Dem Betroffenen wurde die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er unter Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hatte. Die festgestellten Blutserumwerte ergaben 6,2 ng/ml THC und 32,8 ng/ml THC-Carbonsäure, so dass die Behörde davon ausging, dass der Betroffene gelegentlicher Konsument von Cannabis sei und sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe. Bei der Verkehrskontrolle soll der Betroffene angegeben haben, dass er „am Vorabend letztmalig“ Cannabis geraucht hat. Damit sei ein nur einmaliger Konsum fernliegend. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Berlin-Brandenburg – Fahrerlaubnisentziehung auch bei geringem THC-Wert wegen eines früheren gleichartigen Vorfalls

Der Beschwerdeführer, der ein Fahrzeug unter Einfluss von Cannabis geführt hatte, ignorierte die Anordnung der Verwaltungsbehörde ein medizinisch-psychologischen Gutachten vorzulegen und wandte sich gegen die daraufhin angeordnete sofortige Vollziehung der Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Er war der Auffassung, angesichts der nur geringen Konzentration von 0,6 ng/ml THC im Blut sei dies nicht rechtmäßig. Zum Rest des Beitrags »

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Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum

Nach der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung(FeV) soll nur die regelmäßige (Nr. 9.2.1) und – wenn keine Trennung zwischen Konsum und Fahren erfolgt – die gelegentliche (Nr. 9.2.2), nicht aber die einmalige Einnahme von Cannabis den Wegfall der Fahreignung und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Belässt es jemand also bei einem einmaligen, experimentellen Gebrauch von Cannabis, so ergibt sich daraus keine Notwendigkeit, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Lüneburg – hoher THC-COOH-Wert belegt nicht automatisch gelegentlichen Cannabiskonsum im Sinne der FeV

(c) manwalk / Pixelio

manwalk/Pixelio

Eine bei einem Autofahrer entnommene Blutprobe hatte den Nachweis von 21,1 ng/ml THC und 88,6 ng/ml THC-Carbonsäure im Serum erbracht. Damit stand fest, dass er ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis geführt hatte. Dem Autofahrer wurde daraufhin von der Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass ein Fahreignungsmangel im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu §§ 11 bis 14 FeV vorliege. Der Autofahrer sei gelegentlicher Konsument von Cannabis und könne zwischen dem Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr nicht trennen. Zum Rest des Beitrags »

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BVerwG – bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum kann die Fahrerlaubnis ohne vorheriges medizinisch-psychologisches Gutachten entzogen werden

Der Kläger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen; gegenüber den Polizeibeamten gab er an, seit etwa einem halben bis dreiviertel Jahr nahezu täglich Cannabis zu konsumieren. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, es hätte erst durch Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geklärt werden müssen, ob ihm die Fahreignung fehle. Seine Klage blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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BayVGH – Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum verlangt werden

Der Antragsteller erklärte anlässlich einer Verkehrskontrolle, keine illegalen Drogen konsumiert zu haben. Die entnommene Blutprobe ergab Konzentrationen von 6,0 µg/L Tetrahydrocannabinol (THC), 2,5 µg/L Hydroxy-THC, 31 µg/L THC-Carbonsäure und 0,75 µg/L Cannabinol. Das mit der Untersuchung der Blutprobe beauftragte Institut merkte an, diese Befunde würden die offensichtlich einige Stunden zuvor stattgefundene Aufnahme von Cannabiszubereitungen beweisen; die Wirkung von Cannabis-Inhaltsstoffen habe auch noch im Zeitpunkt des Vorfalls vorgelegen. Zum Rest des Beitrags »

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BayVGH – Annahme der fehlenden Fahreignung bei einer THC-Konzentration zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml und gelegentlichem Cannabis-Konsum

Die Fahrerlaubnisbehörde erhielt Kenntnis davon, dass der Antragsteller unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hatte. Die rund eine Stunde nach einer Polizeikontrolle durchgeführte Blutentnahme ergab eine Konzentration von 1,9 ng/ml THC, 19,1 ng/ml THC-COOH und 0,3 ng/ml Cannabinol in seinem Blut. Gegen den Antragsteller wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG ein Bußgeld verhängt. Zum Rest des Beitrags »

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