Schlagworte: Mitverschulden

BGH: Wer steht, braucht sich nicht anzuschnallen

Eine Autofahrerin fuhr nachts auf der Autobahn und verlor aus ungeklärten Gründen die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Dieses geriet ins Schleudern, stieß gegen die Mittelplanke und kam auf der linken Fahrspur unbeleuchtet zum Stehen. Kurz darauf prallte ein nachfolgendes Fahrzeug, das mit 130 km/h und eingeschaltetem Abblendlicht gefahren war, auf das Fahrzeug der Autofahrerin. Diese wurde schwer verletzt und verlangte von dem Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensersatz, Zum Rest des Beitrags »

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OLG München – Klingeln reicht nicht

Auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg haben Radfahrer und Fußgänger aufeinander Rücksicht zu nehmen, Radfahrer jedoch müssen besonderes sorgfältig sein. Kommt es zu einem Unfall zwischen Radfahrer und Fußgänger, trifft den Radfahrer die höhere Verantwortung. Nach einer Entscheidung des OLG München erhielt eine Radfahrerin  daher ihren Unfallschaden nur zu 1/3 ersetzt. Zwar treffe den Fußgänger eine Mithaftung, da er die Radfahrerin behindert hat, andererseits war der Fußgänger von weitem erkennbar. Wenn ein Fußgänger auf Klingeln nicht reagiert, muss ein Radfahrer seine Geschwindigkeit soweit reduzieren, dass er jederzeit anhalten kann. Nach Auffassung des OLG München bedeutet dies Schrittgeschwindigkeit.  Notfalls muss ein Radfahrer eben stehen bleiben. Zum Rest des Beitrags »

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LG Neuruppin – Unfall auf einsamen Feldweg

In einem etwas länger zurückliegenden Rechtsstreit waren wir beauftragt, Schadenersatzansprüche nach einem Unfall geltend zu machen. Der Geschäftsführer einer GmbH war eines Nachmittags mit dem Firmenwagen, einem wirklich schönen alten Mercedes Benz, in Storkow unterwegs und bog in einen Feldweg ab. Entgegen kam ihm ein Traktor, Typ Fortschritt. Beide Fahrzeuge begegneten sich und danach war der schöne Mercedes kaputt. Von vorn bis hinten zerkratzt. Zum Rest des Beitrags »

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LG Karlsruhe – Leasinggeber haftet nicht für Verschulden des Fahrers und auch nicht aus Betriebsgefahr

Nach einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Lkw forderte eine Leasinggesellschaft, welche Eigentümerin des beschädigten Pkw war, Schadensersatz in voller Höhe vom Lkw-Fahrer, dem Halter des Lkw und der Kfz-Haftpflichtversicherung. Zuvor hatte der Halter des Lkw seinerseits den Fahrer des Leasingfahrzeuges sowie dessen Kfz-Haftpflichtversicherung mit Erfolg auf Schadenersatz verklagt, wonach diese aus einer Haftungsquote von 75% den Unfallschaden am Lkw zu tragen hatten. Aus diesem Grund sah man natürlich keine Veranlassung, den Schaden am Leasingfahrzeug noch dazu vollständig zu regulieren. Zum Rest des Beitrags »

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Deutschland, ein Winter(reifen)märchen

(c) Andreas Rombusch / Pixelio

Rombusch/Pixelio

Angesichts derzeitiger Witterungsverhältnisse und anscheinend drohender Lieferengpässe, stellen sich Kraftfahrer wieder einmal die Frage, ob sie nun verpflichtet sind, Winterreifen aufziehen oder nicht. Eine grundsätzliche Verpflichtung besteht nicht, ratsam ist es trotzdem. Die Straßenverkehrsordnung besagt lediglich, dass die Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs an die Wetterverhältnisse anzupassen ist, wozu insbesondere geeignete Reifen gehören. Was aber geeignete Reifen sind, lässt sich der Verordnung nicht entnehmen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Köln – Oldtimer ohne Sicherheitsgurte begründet kein Mitverschulden

Die Spritztour zweier Freunde mit einen Anfang der 60er Jahre gebauten Roadster MGB 67 endete mit dem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Chrysler und schlimmen Verletzungen für den Beifahrer. Dieser erlitt Gesichtsverletzungen, Hautablederungen, eine Zahnschmelzfraktur und Kniequetschungen, ist seither arbeitsunfähig und wird seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Die KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners regulierte seinen Schaden jedoch nur zum Teil abzüglich einer Mithaftung von 25 Prozent, da er nicht angeschnallt gewesen sei. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Rücksichtnahme von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf – lediglich farblich getrennten – Rad- und Fußwegen

(c) Gabi Schoenemann / Pixelio

Schoenemann/Pixelio

Nach einem Fahrradunfall verlangte der Radfahrer Schadenersatz. Der Radfahrer fuhr auf einem farblich markierten Radweg auf eine Bushaltestelle zu, an der eine Passantin mit dem Rücken dicht am Radweg stand und sich mit zwei Personen unterhielt. Aus einer Entfernung von Entfernung von 10 m, klingelte der Radfahrer, um auf sich aufmerksam zu machen, woraufhin die Passantin eine Körperbewegung in Richtung Radweg machte. Der Radfahrer bremste und stürzte über den Fahrradlenker zu Boden. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Stuttgart – Haftungsverteilung beim Zusammenstoß mit alkoholisiertem Fahrer

Zwei Fahrzeuge kamen sich auf einer Straße entgegen, wobei eines die Mittellinie merklich überschritt. Dessen nicht genug, war der Fahrer dieses Fahrzeuges auch noch erheblich alkoholisiert. Das andere Fahrzeug fuhr hart an der Mittellinie. Es krachte. Blech- und Köperschäden waren zu beklagen. Wer jetzt denkt, dass der betrunkene Fahrer hier die volle Haftung für den Unfall trägt, der irrt. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Kein Mitverschulden, wenn ein Kind ohne Fahrradhelm transportiert und bei einem Unfall verletzt wird

Die Betreibergesellschaft einer Straßenbahn machte Schadensersatz gegen einen Fahrradfahrer geltend, der beim Überqueren der Gleise stürzte, wobei das auf dem an seinem Lenker befestigten Fahrradsitz transportierte fünfjährige Kind schwer verletzt wurde. Die Straßenbahnbetreiberin zahlte nach dem Unfall umfangreiche Behandlungskosten an die Krankenversicherung des Kindes und verlangte die von ihr verauslagten Kosten von der Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers ersetzt. Die Haftpflichtversicherung übernahm lediglich 2/3 der Kosten, da die Mutter des verletzten Kindes ein Mitverschulden treffe. Zum Rest des Beitrags »

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Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen – Wer sein Kind auf dem Rücksitz anschnallt, darf die Fahrzeugtür offen lassen

Die Ehefrau des Klägers parkte dessen Pkw ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand. Nachdem sie Einkäufe erledigt hatte, setzte sie von der Beifahrerseite aus zunächst ihren Sohn auf seinen Kindersitz und schnallte ihn an. Dann ging sie, ohne dass ein herannahendes Fahrzeug zu sehen gewesen wäre, mit der jüngeren Tochter auf dem Arm von hinten um den Wagen herum, um das Kind von der Fahrerseite aus hinzusetzen. Als sie, am Fahrbahnrand stehend, die hintere Fahrzeugtür zu Dreiviertel geöffnet hatte, vergewisserte sie sich nochmals der Verkehrslage und schnallte die Tochter an. Zum Rest des Beitrags »

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