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	<title>Mit Fug und Recht - Rechtsanwälte Blechschmidt &#38; Kümmerle - Berlin &#187; Polizei</title>
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		<title>Berliner Polizei besprüht sich mit Pfefferspray</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2011/05/berlin-polizei-pfefferspray/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 May 2011 12:36:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zwei Angehörige einer Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei haben heute Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Angehörige einer anderen Einsatzhundertschaft erstattet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurden sie am Abend des 1. Mai gegen 22 Uhr 45 in bürgerlicher Kleidung im Bereich des Kottbusser Tores eingesetzt, als sie plötzlich von Pfefferspray getroffen und durch Faustschläge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Zwei Angehörige einer Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei haben heute Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Angehörige einer anderen Einsatzhundertschaft erstattet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurden sie am Abend des 1. Mai gegen 22 Uhr 45 in bürgerlicher Kleidung im Bereich des Kottbusser Tores eingesetzt, als sie plötzlich von Pfefferspray getroffen und durch Faustschläge im Gesicht verletzt wurden.<span id="more-4995"></span></p>
<p style="text-align: justify;">
Die beiden Polizisten traten anschließend aufgrund von Augenreizungen und Prellungen vom Dienst ab. In diesem Zusammenhang sollen weitere sechs Polizeibeamte durch Reizgaseinwirkungen verletzt worden sein. Das Strafermittlungsverfahren wird durch die zuständige Fachdienststelle des Landeskriminalamtes mit Priorität bearbeitet.</p>
<p style="text-align: justify;">Pressemitteilung der Berliner Polizei # 1569 vom <a href="http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/342962/index.html" target="_blank" class="liexternal">03.05.2011 </a></p>
<p><strong><br />
</strong></p>
       ]]></content:encoded>
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		<title>Umzug der besonderen Art</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 12:43:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Über einen Umzug der besonderen Art berichtet die Polizei Hessen. Ein Pärchen transportierte nicht nur Möbel, sondern auch Pflanzen der Gattung Cannabis. Pech für die  beiden, sie wurden bei ihrer Umzugsaktion in  Bornheim von einer Zivilstreife beobachtet, wie sie auch das Equipment einer Indoor-Plantage verluden. Angesichts der  bei einer anschließenden Kontrolle des Lieferwagens [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Über einen Umzug der besonderen Art berichtet die <a href="http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4970/1705690/polizeipraesidium_frankfurt_am_main/rss" target="_blank" class="liexternal">Polizei Hessen</a>. Ein Pärchen transportierte nicht nur Möbel, sondern auch Pflanzen der Gattung Cannabis. Pech für die  beiden, sie wurden bei ihrer Umzugsaktion in  Bornheim von einer Zivilstreife beobachtet, wie sie auch das Equipment einer Indoor-Plantage verluden. Angesichts der  bei einer anschließenden Kontrolle des Lieferwagens aufgefundenen Menge von 109 Setzlingen dürfte ein rein botanisches Interesse zu verneinen sein.<span id="more-4821"></span></p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Weiteren Ermittlungen und die insgesamt drei Wohnungsdurchsuchungen förderten dann auch weitere  608 Gramm Marihuana, ca. 58 Gramm Rohopium, ca. 355  Gramm Pilze, acht große Cannabispflanzen, fünf Behältnisse mit  verschiedenen Cannabissamen sowie weitere Beweismittel zu Tage. Das Pärchen wurde festgenommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Quelle: PM der Polizei Hessen vom <a href="http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4970/1705690/polizeipraesidium_frankfurt_am_main/rss" target="_blank" class="liexternal">26.10.2020</a></p>
       ]]></content:encoded>
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		<title>Mitgefangen, mitgehangen wegen zu kurzer Haare?</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2010/07/mitgefangen-mitgehangen/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 09:42:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[An einem 20. April soll mein Mandant  auf dem Gelände einer Tankstelle Geburtstag gefeiert und zu „Ehren des Geburtstagskindes&#8221;  zusammen mit  einer  Gruppe junger kurzhaariger Männer „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ sowie mehrfach „Sieg Heil“ skandiert haben. Als sich die Gruppe von der Tankstelle zu einer Bushaltestelle begab, griff die bereits wartende Polizei zu und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">An einem 20. April soll mein Mandant  auf dem Gelände einer Tankstelle Geburtstag gefeiert und zu „Ehren des Geburtstagskindes&#8221;  zusammen mit  einer  Gruppe junger kurzhaariger Männer „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ sowie mehrfach „Sieg Heil“ skandiert haben. Als sich die Gruppe von der Tankstelle zu einer Bushaltestelle begab, griff die bereits wartende Polizei zu und nahm alle Anwesenden fest. Mein Mandant beteuerte, nicht dazu zu gehören. Er hatte an der Bushaltestelle mit zwei Freunden gesessen und auf den Bus gewartet, als plötzlich das Chaos hereinbrach. <span id="more-4078"></span>Das gleiche erzählte er auch bei seiner Beschuldigtenvernehmung, allerdings waren seine zwei Freunde nirgendwo in der Akte erwähnt. Also klagte man ihn zusammen mit vier weiteren Männern wegen eines Vergehens nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html" target="_blank" title="&sect; 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" rel="nofollow" class="liexternal">86a</a> StGB an.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Von den zwei Freunden waren in der Tat keine Personalien in der Akte vermerkt, mein Mandant meinte, sie wären auch nur kurz befragt worden, da sie offensichtlich wegen ihrer bunten Haare nicht ins Bild passten und sofort gehen durften. Anders mein Mandant, der wegen kurzer Haare wohl  ins Beuteschema passte. Obwohl die Mitangeklagten und auch die Angeklagten eines Parallelverfahrens meinen Mandanten entlasteten, teilweise gar nicht kannten, schien das Gericht deutlich davon überzeugt, dass er dazu gehöre und mit gerufen habe. Von den ursprünglich vier Angeklagten waren am Ende des ersten Verhandlungstages nur mein Mandant und ein nicht verteidigter Mitangeklagter übrig, die standhaft das großzügige Angebot einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage nicht angenommen hatten. Die zwei Mitverteidiger sahen mich kopfschüttelnd an und gingen.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf den gestellten Beweisantrag die zwei Freunde zu laden und als Zeugen zu hören, setzte die Richterin missmutig einen nachmittäglichen Fortsetzungstermin an, zu dem dann auch eine Menge Polizisten geladen wurden. Es wurde  zuerst der Einsatzleiter gehört, der im Brustton der Überzeugung aussagte, man habe nur Leute festgenommen, die von der Tankstelle kamen, an der Bushaltestelle sei keiner gewesen und man habe auch keinen gehen lassen. Auch niemanden mit bunten Haaren. Die zwei Freunde sagten anschließend übereinstimmend aus, mit meinem Mandanten an der Bushaltestelle gesessen und die Tankstelle nicht betreten zu haben. Sie hätten gehen dürfen, mein Mandant hingegen nicht. Beide wurden von der Staatsanwaltschaft anschließend zu Sau gemacht und ihnen wurden Verfahren wegen Falschaussage in Aussicht gestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Für das Gericht war die Sache offensichtlich klar und man fragte, ob die weiteren Zeugen wirklich noch benötigt würden. Ja sicher doch. Dann kam eine junge Beamtin, die zu aller Überraschung aussagte, an der Bushaltestelle habe beim Zugriff eine Dreiergruppe gesessen, zwei Männer mit bunten und einer mit kurzen Haaren. Von denen habe sie die Personalien aufgenommen, auf einen Zettel notiert und diesen dem Einsatzleiter gegeben. Sie erkannte sogar die  im Zuschauerraum sitzenden Freunde meines Mandanten wieder. Dem ebenfalls im Zuschauerraum sitzenden Einsatzleiter fiel das Grinsen aus dem Gesicht, er stand auf und wollte seine Aussage korrigieren. Durfte er dann auch. Nun wollte er nicht mehr ausschließen, dass es neben der Gruppe die von der Tankstelle kam, noch eine zweite Gruppe an der Haltestelle gab. Die Frage, wo der Zettel seiner Kollegin mit den Personalien hingekommen sei, konnte er allerdings nicht beantworten. Der müsse in dem Durcheinander wohl &#8220;weggekommen&#8221; sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Richterin bot nun allen Ernstes eine Verfahrenseinstellung ohne Auflage an, was mit einigem Befremden abgelehnt wurde. Es warteten noch weitere Beamte draußen, auf die das Gericht wohl gern verzichtet hätte. Die Zeit war schon etwas fortgeschritten. Auf Wunsch eines einzelnen Verteidigers, dessen Tag ohnehin gelaufen war, mussten alle nacheinander rein und machten &#8211; oh Wunder – nur noch sehr vage Angaben. Draußen muss wohl eine kurze &#8220;Einsatzbesprechung&#8221; stattgefunden haben. Es wurde spät, sehr spät, bis von der immer mehr missmutig dreinschauenden Richterin der Freispruch verkündet wurde, für meinen Mandanten und den noch übrig gebliebenen Mitangeklagten, bei dem das Gericht auch nicht mehr ausschließen mochte, dass er nicht dabei war.</p>
<p style="text-align: justify;">Und die Moral von der Geschichte? Nimm nie das erstbeste Angebot an und kurze Haare machen noch keinen Nazi.</p>
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		<title>Angst statt Freiheit  &#8211; Notwehr gegen Polizeigewalt?</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2010/07/freiheit-statt-angst-notwehr/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 17:51:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am Rande der Demo “Freiheit statt Angst” am 12.09.2009 wurde ein  Demonstrant von Beamten verprügelt. Es handelte sich um einen  Radfahrer, der wohl eine Strafanzeige erstatten bzw. die Dienstnummer  eines Beamten wissen wollte. Als der Radfahrer die Szenerie verlassen  will, kam es zu einem nicht nachvollziehbaren Gewaltausbruch einzelner  Beamter. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Am Rande der Demo “Freiheit statt Angst” am 12.09.2009 wurde ein  Demonstrant von Beamten <a href="http://www.mitfugundrecht.de/tag/freiheit-statt-angst/" class="liinternal">verprügelt</a>. Es handelte sich um einen  Radfahrer, der wohl eine Strafanzeige erstatten bzw. die Dienstnummer  eines Beamten wissen wollte. Als der Radfahrer die Szenerie verlassen  will, kam es zu einem nicht nachvollziehbaren Gewaltausbruch einzelner  Beamter. Die Szene wurde per Video dokumentiert, so dass gegen die Beamten wegen Körperverletzung im Amt <a href="http://www.mitfugundrecht.de/2009/09/angst-statt-freiheit-ermittlungsverfahren/" class="liinternal">ermittelt</a> werden musste.  Allerdings hatte auch der Radfahrer ein <a href="http://www.mitfugundrecht.de/2009/09/angst-statt-freiheit-%e2%80%93-%e2%80%9ezeigst/" class="liinternal">Verfahren</a> wegen wegen angeblichen Widerstandes gewonnen. Dies wurde jetzt <a href="http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/rueckschlag-fuer-die-polizei/" target="_blank" class="liexternal">eingestellt</a>, wie die taz berichtet.<span id="more-4592"></span></p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">In der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft heiße es &#8220;Hinweise  auf aktiven Widerstand, den die vernommenen  Beamten lediglich pauschal  behaupten, lassen sich dem Video nicht  entnehmen&#8221; und es &#8220;gab für den Faustschlag in das Gesicht  des Radfahrers keinen Grund&#8221; Der Radfahrer<em> </em> hätte sich insoweit dieser Maßnahme auch widersetzen dürfen, zumindest theoretisch.</p>
       ]]></content:encoded>
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		<title>Nach Fußtritt am 1. Mai &#8211; wir wären dann komplett</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2010/05/nach-fustritt-1-mai-wir-waren/</link>
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		<pubDate>Tue, 04 May 2010 13:50:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am Spreewaldplatz kam es während der Maifestspiele wideer einmal zu einer unrühmlichen Szene. Während Beamte einer Einsatzhundertschaft einer Menschenmenge hinterherrennen, stolpert ein junger Mann. Ein Beamter kann sich noch mit einem &#8220;Bocksprung&#8221; hinüberretten. Als der Mann sich aufrappeln will, rennt ein Beamter an ihm vorbei und tritt dem noch liegenden Mann einmal kurz aber knackig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Am Spreewaldplatz kam es während der Maifestspiele wideer einmal zu einer unrühmlichen Szene. Während Beamte einer Einsatzhundertschaft einer Menschenmenge hinterherrennen, stolpert ein junger Mann. Ein Beamter kann sich noch mit einem &#8220;Bocksprung&#8221; hinüberretten. Als der Mann sich aufrappeln will, rennt ein Beamter an ihm vorbei und tritt dem noch liegenden Mann einmal kurz aber knackig gegen den Kopf.<span id="more-3972"></span></p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="445" height="364" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/VoDjScxCKpc&amp;hl=de_DE&amp;fs=1&amp;border=1" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="445" height="364" src="http://www.youtube.com/v/VoDjScxCKpc&amp;hl=de_DE&amp;fs=1&amp;border=1" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet hatte, meldete sich der Beamte bei seinem Vorgesetzten. Nun hat sich auch der Getretene <a href="http://www.berlin.de/aktuelles/berlin/detail_dpa_24727014.php" target="_blank" class="liexternal">gemeldet</a>.  Mal sehen ob das auch so im Sande verläuft wie diese <a href="http://www.mitfugundrecht.de/tag/freiheit-statt-angst/" target="_blank" class="liinternal">Geschichte</a>.</p>
<p style="text-align: justify;">Nachtrag: Die <a href="http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2005/05/03/a0217" target="_blank" class="liexternal">hier</a> zitierte Schadenbilanz der taz bezog sich in der Tat auf einen alten 1.Mai. Danke an den Koll. Neldner. Bei den Ritualen der Hauptstadt kann man schon mal durcheinander kommen. Hier die Meldung der taz zum <a href="http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/mehr-gewalt-als-in-den-vorjahren/" target="_blank" class="liexternal">diesjährigen</a> 1. Mai.</p>
       ]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>BGH &#8211; Freispruch im Fall &#8220;Ouri Jalloh&#8221; aufgehoben</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2010/01/bgh-freispruch-im-fall-ouri-jalloh-aufgehoben/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 12:13:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Vor 5 Jahren, auf den Tag genau verstarb der in Sierra-Leone geborene Oury Jalloh in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau an den Folgen eines Brandes. Er soll die Matratze, auf der er fixiert worden war, mit einem Feuerzeug angezündet haben. Dem Dienstgruppenleiter der Polizei Dessau, lastete die Staatsanwaltschaft an, er habe es unterlassen, sofort nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_2961" class="wp-caption alignleft" style="width: 110px"><img class="size-thumbnail wp-image-2961 " title="(c) Matthias Balzer / Pixelio" src="http://www.mitfugundrecht.de/wp-content/uploads/2010/03/polizei_pixelio_MatthiasBalzer-100x100.jpg" alt="(c) Matthias Balzer / Pixelio" width="100" height="100" /><p class="wp-caption-text">M. Balzer / Pixelio</p></div>
<p>Vor 5 Jahren, auf den Tag genau verstarb der in Sierra-Leone geborene <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Oury_Jalloh" target="_blank" rel="nofollow" class="liwikipedia">Oury Jalloh</a> in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau an den Folgen eines Brandes. Er soll die Matratze, auf der er fixiert worden war, mit einem Feuerzeug angezündet haben. Dem Dienstgruppenleiter der Polizei Dessau, lastete die Staatsanwaltschaft an, er habe es unterlassen, sofort nach dem Ertönen des Alarmsignals des Rauchmelders Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Dabei habe er mögliche Verletzungen Oury Jalloh durch Rauch- und Feuereinwirkung billigend in Kauf genommen. <span id="more-339"></span></p>
<div>Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen von dem Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge im Amt freigesprochen. Es sei weder erwiesen, dass der Angeklagte Körperverletzungsvorsatz gehabt habe, noch sei nachweisbar, dass der Angeklagte durch ein sofortiges Eingreifen den Tod Oury Jalloh hätte vermeiden können.</p>
<p>Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des Landgerichts mit folgender Begründung aufgehoben:</p>
<p>Nach den Urteilsausführungen ist nicht nachvollziehbar, wie sich der Brand der Matratze im Einzelnen entwickelt hat. Insbesondere bleibt unklar, ob ein vom Landgericht angenommenes &#8220;Anschmoren&#8221; des Matratzenbezuges ohne Verbrennungen der Hand und entsprechende Schmerzenslaute möglich wäre, die den Angeklagten zu einem frühzeitigen Eingreifen hätten veranlassen müssen. Zudem hat das Landgericht bei der Bemessung der für die Rettung Oury Jalloh zur Verfügung stehenden Zeit nicht bedacht, dass der Rauchmelder bereits Minuten vor dem Entzünden der Schaumstofffüllung der Matratze, das innerhalb von zwei Minuten zu einem tödlichen Inhalationsschock führte, möglicherweise bereits dadurch ausgelöst worden war, dass der schwer entflammbare Matratzenbezug zunächst unter Verwendung eines Gasfeuerzeuges angeschmolzen wurde, um die Schaumstofffüllung freizulegen. Dann hätte der Angeklagte aber möglicherweise den Todeserfolg verhindern können, wenn er sofort nach dem Alarm die erforderlichen Rettungsmaßnahmen eingeleitet hätte. Der 4. Strafsenat hat im Übrigen die Annahme des Landgerichts beanstandet, der Angeklagte habe sich pflichtgemäß verhalten, obwohl er den Alarm zunächst wegdrückte, anschließend ein Telefongespräch mit seinem Vorgesetzen führte und danach auf dem Weg zu dem Gewahrsamsbereich umkehren musste, weil er vergessen hatte, die Fußfesselschlüssel mitzunehmen.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen. Dort muss sie nunmehr neu verhandelt werden.</p>
<p>BGH, Urteil vom 7. Januar 2010, Az: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 StR 413/09" target="_blank" title="BGH, 07.01.2010 - 4 StR 413/09" rel="nofollow" class="liexternal">4 StR 413/09</a><br />
Vorinstanz: LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 8. Dezember 2008, Az: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 Ks 4/05" target="_blank" title="LG Dessau-Ro&szlig;lau, 08.12.2008 - 6 Ks 4/05" rel="nofollow" class="liexternal">6 Ks 4/05</a></p>
<p>Quelle: <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;nr=50432&amp;pos=0&amp;anz=3&amp;Blank=1" target="_blank" class="liexternal">Pressemitteilung Nr. 3/2010 vom 7. Januar 2010</a></p>
<p>Der Vorsitzende Richter im Prozess vor dem Landgericht Dessau-Roßlau soll die mündliche Urteilsbegründung mit den Worten begonnen haben: &#8220;Das, was hier geboten wurde, war kein Rechtsstaat und Polizeibeamte, die in einem besonderen Maße dem Rechtsstaat verpflichtet waren, haben eine Aufklärung verunmöglicht. All diese Beamten, die uns hier belogen haben sind einzelne Beamte, die als Polizisten in diesem Land nichts zu suchen haben.&#8221;</p>
<p>Weitere Hintergründe zum Prozess vor dem Landgericht Dessau-Roßlau sind unter <a href="http://prozessouryjalloh.de/" target="_blank" class="liexternal">prozessouryjalloh.de</a>, einem sehr sachlichen Prozesstagebuch nachzulesen.</p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>BVerfG &#8211; Musik wird störend oft empfunden, weil sie mit Geräusch verbunden</title>
		<link>http://www.mitfugundrecht.de/2009/12/bverfg-musik-wird-storend-oft-empfunden-weil-sie-mit-gerausch-verbunden/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 22:31:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Beschwerdeführer bewohnt mit seiner Ehefrau und sechs Kindern, allesamt musikbegeistert, einige praktizierende Musiker, ein Reihenhaus in Berlin. Die Tochter des Beschwerdeführers übt jeden Tag am späten Nachmittag für etwa eine Stunde Klavier. Als sie an einem Sonntag im Februar 2008 wiederum Klavier übte, rief der Nachbar, der sich durch das Klavierspiel gestört fühlte, nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Beschwerdeführer bewohnt mit seiner Ehefrau und sechs Kindern, allesamt musikbegeistert, einige praktizierende Musiker, ein Reihenhaus in Berlin. Die Tochter des Beschwerdeführers übt jeden Tag am späten Nachmittag für etwa eine Stunde Klavier. Als sie an einem Sonntag im Februar 2008 wiederum Klavier übte, rief der Nachbar, der sich durch das Klavierspiel gestört fühlte, nach ca. 1/2 bis 3/4 Stunde die Polizei. Nachdem die Polizeibeamten gegangen waren, übte die Tochter noch ca. 15 Minuten weiter Klavier. <span id="more-397"></span></p>
<div>
Das zuständige Bezirksamt setzte wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Verbot, an Sonn- und Feiertagen Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird (§ 4 LImSchG Bln), eine Geldbuße in Höhe von 75 € gegen den Beschwerdeführer fest, welche das Amtsgericht Tiergarten auf 50 € reduzierte. Der vor dem Amtsgericht als Zeuge vernommene Polizeibeamte bekundete, dass er das von ihm wahrgenommene Klavierspiel wie der Nachbar als störend empfunden habe. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde vom Kammergericht verworfen.</p>
<p>Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat auf die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Tiergarten zurückverwiesen. Das Urteil des Amtsgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/103.html" target="_blank" title="Art. 103 GG" rel="nofollow" class="liexternal">103</a> Abs. 2 GG, weil es die §§ 4, 15 Abs. 1 Nr. 4 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) in nicht verfassungsgemäßer Weise anwendet. Bei der vom Amtsgericht vorgenommenen Rechtsanwendung im vorliegenden Fall ist für den Normadressaten nicht hinreichend erkennbar, wann das Musizieren in der eigenen Wohnung an Sonn- und Feiertagen eine &#8220;erhebliche Ruhestörung&#8221; im Sinne von § 4 LImSchG Bln darstellt.</p>
<p>Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/103.html" target="_blank" title="Art. 103 GG" rel="nofollow" class="liexternal">103</a> Abs. 2 GG enthält ein besonderes Bestimmtheitsgebot, das den Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit oder Bußgeldbewehrung so konkret zu umschreiben, dass der Normadressat erkennen kann, welches Verhalten der Gesetzgeber sanktioniert. Für die Rechtsprechung folgt daraus, dass jede Rechtsanwendung verboten ist, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht. Gemessen daran verletzt das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/103.html" target="_blank" title="Art. 103 GG" rel="nofollow" class="liexternal">103</a> Abs. 2 GG. Das Amtsgericht geht offenbar &#8211; in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Kammergerichts und entsprechend Ziffer 4 Abs. 2 der Ausführungsvorschriften zum LImSchG Bln &#8211; davon aus, dass bei verhaltensbedingten Geräuschimmissionen jeder verständige, nicht besonders geräuschempfindliche Mensch feststellen könne, ob eine erhebliche Ruhestörung vorliege und sieht im Ausgangsfall auf der Grundlage der Aussagen des Nachbarn und des hinzugerufenen Polizeibeamten eine erhebliche Ruhestörung durch das sonntägliche Klavierspiel als erwiesen an. Das Amtsgericht unternimmt keinen Versuch, den normativen Gehalt des auslegungsbedürftigen Begriffs &#8220;erhebliche Ruhestörung&#8221; zu erfassen und dieses Tatbestandsmerkmal auch im Hinblick auf das Musizieren in der eigenen Wohnung begrifflich zu präzisieren.</p>
<p>Die Entscheidung darüber, ob eine &#8220;erhebliche Ruhestörung&#8221; vorliegt, wird vielmehr dem als Zeugen vernommenen Polizeibeamten überlassen. Diese Rechtsanwendung räumt der zuständigen Behörde erhebliche Spielräume schon bei der Beantwortung der Frage ein, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 4, 15 Abs. 1 Nr. 4 LImSchG Bln vorliegen. Sie erhöht damit die den Vorschriften anhafteten Ungewissheiten in einer den Anforderungen des Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/103.html" target="_blank" title="Art. 103 GG" rel="nofollow" class="liexternal">103</a> Abs. 2 GG nicht genügenden Weise. Denn bei Zugrundelegung der Rechtsaufassung des Amtsgerichts wird die Entscheidung über die Sanktionsbedürftigkeit eines Verhaltens nicht generell-abstrakt durch den Gesetzgeber, sondern durch die vollziehende Gewalt für den konkreten Einzelfall getroffen.</p>
<p>Da das Amtsgericht die Vorschriften jedenfalls in einer Weise angewendet hat, die mit Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/103.html" target="_blank" title="Art. 103 GG" rel="nofollow" class="liexternal">103</a> Abs. 2 GG nicht vereinbar ist, kann dahinstehen, ob der aus § 4 und § 15 Abs. 1 Nr. 4 LImSchG Bln zusammengesetzte Ordnungswidrigkeitentatbestand als solcher den Anforderungen des Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/103.html" target="_blank" title="Art. 103 GG" rel="nofollow" class="liexternal">103</a> Abs. 2 GG genügt.</p>
<p>BVerfG, Beschluss vom 17. November 2009, Az: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 2717/08" target="_blank" title="BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08" rel="nofollow" class="liexternal">1 BvR 2717/08</a></p>
<p>Wir fassen also zusammen. Was als erhebliche Ruhestörung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist, entscheidet nicht ein Polizeibeamter. Da muss das Amtsgericht schon selbst Feststellungen treffen. Eine schöne Entscheidung.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-138.html" target="_blank" class="liexternal">Pressemitteilung Nr. 138/2009 vom 10. Dezember 2009</a></div>
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		<title>Zoll beschlagnahmt bei Storkow über 10 Kilo Marihuana</title>
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		<pubDate>Sun, 25 Oct 2009 13:37:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Schon wieder war es der Geruch. Berlin.de berichtet, dass Zöllner am Donnerstag in einem Auto auf Autobahn A12 Frankfurt (Oder)-Berlin bei Storkow mehr als zehn Kilo Marihuana entdeckt haben. Beim Öffnen eines Reserverades sei ihnen ein für Cannabis typischer würziger Geruch in die Nase gestiegen. 

Im Reifen befanden sich 14 Päckchen Marihuana. Auch in den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schon wieder war es der Geruch. Berlin.de berichtet, dass Zöllner am Donnerstag in einem Auto auf Autobahn A12 Frankfurt (Oder)-Berlin bei Storkow mehr als zehn Kilo Marihuana entdeckt haben. Beim Öffnen eines Reserverades sei ihnen ein für Cannabis typischer würziger Geruch in die Nase gestiegen. <span id="more-557"></span></p>
<div>
Im Reifen befanden sich 14 Päckchen Marihuana. Auch in den vorderen Kotflügeln, in einer Plastikverkleidung am Unterboden und im Motorraum wurden die Beamten fündig &#8211; insgesamt 39 Päckchen. Gegen den 29-jährigen Fahrer wurde am Freitag Haftbefehl erlassen. Der Schwarzmarktwert der Droge liegt zwischen 5000 und 6000 Euro.</p>
<p>Wenn das so weitergeht, ist der Markt ja bald wie leer gefegt.</p>
<p>Quelle: Berlin.de am 23.10.2009</p></div>
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		<title>&#8220;unangenehmer Geruch&#8221; führt Berliner Polizei zu einer Cannabis-Plantage</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Oct 2009 13:39:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
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		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
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		<category><![CDATA[Cannabis]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie die Berliner Polizei in ihrer Pressemitteilung vermeldet, führte ein unangenehmer Geruch aus einer Wohnung in Prenzlauer Berg zum Auffinden einer Hanfplantage. Anwohner eines Wohnhauses in der Bernhard-Lichtenberg-Straße alarmierten gegen 6 Uhr 30 die Feuerwehr, nachdem sie vermeintlichen Brandgeruch wahrgenommen hatten. 

Bei der Begehung des Treppenhauses durch Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei wurde durch die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die Berliner Polizei in ihrer Pressemitteilung vermeldet, führte ein unangenehmer Geruch aus einer Wohnung in Prenzlauer Berg zum Auffinden einer Hanfplantage. Anwohner eines Wohnhauses in der Bernhard-Lichtenberg-Straße alarmierten gegen 6 Uhr 30 die Feuerwehr, nachdem sie vermeintlichen Brandgeruch wahrgenommen hatten. <span id="more-559"></span></p>
<div>
Bei der Begehung des Treppenhauses durch Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei wurde durch die Beamten zwar kein Brand festgestellt, jedoch drang ein intensiver Geruch aus einer Wohnung im Erdgeschoss. Im Wohnzimmer des 50-jährigen Mieters fanden die Ermittler eine Plantage mit 50 Hanfpflanzen, welche sichergestellt wurden. Ein Rauschgiftkommissariat der Polizeidirektion 1 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.</p>
<p>Gut, nach Chanel No 5 riecht es nun wirklich nicht, aber unangenehm?</p>
<p>Quelle: PM # 2898 von 23.10.2009</p></div>
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		<title>Staatsanwaltschaft Potsdam stellt Trunkenheitsverfahren nach Anordnung der Blutentnahme durch Polizei ein</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 13:49:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kuemmerle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kanzleigeschichten]]></category>
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		<category><![CDATA[Richtervorbehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Unser Mandant radelte nach einem feucht-fröhlichen Dorffest gegen 20 Uhr die paar Meter nach Hause, als er ob seiner doch recht ausholenden Fahrweise einer Polizeistreife auffiel. Die hielten ihn an, ließen ihn pusten und Bingo, der Dräger zeigte 1,83 Promille an. 
Unser Mandant wurde mit auf die Wache genommen und es wurde eine Blutentnahme angeordnet. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_2960" class="wp-caption alignleft" style="width: 110px"><img class="size-thumbnail wp-image-2960 " title="(c) tommyS / Pixelio" src="http://www.mitfugundrecht.de/wp-content/uploads/2010/03/polizei2_pixelio_tommyS-100x100.jpg" alt="(c) tommyS / Pixelio" width="100" height="100" /><p class="wp-caption-text">tommyS/Pixelio</p></div>
<p>Unser Mandant radelte nach einem feucht-fröhlichen Dorffest gegen 20 Uhr die paar Meter nach Hause, als er ob seiner doch recht ausholenden Fahrweise einer Polizeistreife auffiel. Die hielten ihn an, ließen ihn pusten und Bingo, der Dräger zeigte 1,83 Promille an. <span id="more-570"></span></p>
<p>Unser Mandant wurde mit auf die Wache genommen und es wurde eine Blutentnahme angeordnet. Natürlich nicht durch einen Richter. In Brandenburg macht die Polizei so etwas noch selbst. Die eine Stunde später entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 1,75 Promille. Also absolute Fahruntauglichkeit, auch für einen Radfahrer.<br />
Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Wir zeigten unsere Vertretung an und bekamen die Akte von der Staatsanwaltschaft Potsdam mit dem Vermerk, dass beabsichtigt sei, ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. In unserer Schutzschrift meldeten wir Zweifel an, dass diese Verfahrensart hier die richtige Wahl sei, da wegen der rechtswidrigen Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei ein Beweisverwertungsverbot zu diskutieren wäre und wir der Verwertung ohnehin widersprechen würden. Also alles andere als eine klare Beweislage. Wir würden uns einer Verfahrenseinstellung allerdings nicht abgeneigt zeigen.</p>
<p>Anstelle eines beschleunigten Verfahrens war danach erst einmal ein paar Monate Ruhe, bis das Angebot der Staatsanwaltschaft kam, das Verfahren gem. § <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html" target="_blank" title="&sect; 153a StPO" rel="nofollow" class="liexternal">153 a</a> Abs. 1 StPO gegen Zahlung von 200 Euro an die Landeskasse einzustellen. Damit war unser Mandant natürlich einverstanden. Auch ohne verwertbare Blutprobe kann aus Angaben zu Trinkmengen und Trinkzeiten eine BAK errechnet werden. Hier hatte unser Mandant nach angeblich erfolgter Belehrung Angaben gemacht, was völlig unnötig, aber nun mal nicht zu ändern war. Letztendlich wäre eine Verurteilung auch bei angenommener relativer Fahruntauglichkeit aufgrund der Fahrweise unseres Mandanten nicht abwegig gewesen.</p>
<p>Ende gut alles gut? Mitnichten. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist zwar eingestellt, das Ende der Fahnenstange aber noch nicht erreicht. Während im Strafverfahren der Führerschein trotz absoluter Fahruntauglichkeit (bei Radfahrern ab 1,6 Promille) nicht entzogen werden kann, da der § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html" target="_blank" title="&sect; 69 StGB: Entziehung der Fahrerlaubnis" rel="nofollow" class="liexternal">69</a> StGB insoweit das Führen eines Kraftfahrzeuges voraussetzt, besteht die Gefahr, dass die Führerscheinbehörde Zweifel an der Fahreignung anmeldet und eine MPU verlangt (wie hier berichtet, BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, Az: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 C 32.07" target="_blank" title="BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07" rel="nofollow" class="liexternal">3 C 32.07</a>). Wird diese nicht innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist vorgelegt oder fällt negativ aus, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Behörde ist auch nicht gehindert, ein an sich rechtswidrig zustande gekommenes Untersuchungsergebnis, hier die Blutprobe, bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu verwerten (VG Berlin, Beschluss vom 12.09.2008, Az: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 A 453/08" target="_blank" title="11 A 453/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)" rel="nofollow" class="liexternal">11 A 453/08</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 2009, 245" target="_blank" title="NJW 2009, 245 (2 zugeordnete Entscheidungen)" rel="nofollow" class="liexternal">NJW 2009, 245</a>).</p>
<p>Es könnte letzten Endes also noch ein sehr, sehr teures Dorffest werden.</p>
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