Schlagworte: RVG
Effektive Forderungsbeitreibung – Kostenrisiko (Teil 4)
Verfasst von RA Kuemmerle unter Inkasso, Kostenrecht am 21. Juni 2007

A.Morlok/Pixelio
Die Kosten des außergerichtlichen Verfahrens sowie die Kosten für ein Mahn- oder Klageverfahren sind von der im Rechtstreit unterlegenen Partei zu zahlen. Ist die Forderung also begründet, wird der Schuldner auch die gesamten Kosten zu tragen haben. Lediglich im Falle des Unterliegens des Gläubigers im Rechtsstreit oder der Nichtbeitreibarbeit der Forderung in der anschließenden Zwangsvollstreckung, haftet der Mandant als Auftraggeber für die Gerichtskosten sowie dem eigenen Rechtsanwalt für dessen Gebühren. Zum Rest des Beitrags »
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Verfasst von RA Kuemmerle unter Kostenrecht, Strafrecht am 16. Juni 2007

Reinäcker/Pixelio
Die Strafprozessordnung (StPO) nennt in § 140 die Fälle, in denen eine “notwendige Verteidigung” zwingend vorgeschrieben ist. Dem Beschuldigten muss bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen danach ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden, falls er nicht bereits selbst einen Rechtsanwalt als Wahlverteidiger bestimmt hat.
Es kommt für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht auf Bedürftigkeit des Beschuldigten an. Der Pflichtverteidiger ist kein „Armenanwalt“. Allein der Umstand, dass der Beschuldigte sich keinen Verteidiger leisten kann, führt danach nicht automatisch dazu, dass ein Pflichtverteidiger bestellt wird. Im Strafprozess gibt es auch keine Prozesskostenhilfe, wie im Zivilrecht. Auch die Beratungshilfe deckt nur ein erstes Beratungsgespräch ab. Zum Rest des Beitrags »
BGH: Keine Erstattung der Rechtsanwaltskosten bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
Verfasst von RA Kuemmerle unter Inkasso am 4. Juni 2007

HHS / Pixelio
Mit Anwaltsschreiben forderte der Beklagte von der Klägerin die Rückzahlung eines Betrages und drohte an, andernfalls Klage zu erheben. In dem Schreiben war dargelegt, unter welchen Umständen der Beklagte der Klägerin den Gesamtbetrag in mehreren Teilbeträgen überlassen habe. Die Klägerin beauftragte ihrerseits einen Rechtsanwalt, der den geltend gemachten Anspruch als unbegründet zurückwies. Die angedrohte Klage erhob der Beklagte nicht
Die Klägerin verlangte vom Beklagten daraufhin Ersatz ihrer Anwaltskosten, die sie zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs aufwenden musste. Das Amtsgericht gab der Klage statt, das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Zum Rest des Beitrags »





