Schlagworte: Sicherheitsgurt
AG Köln: Wer antiautoritär erzieht, darf nicht auf der Autobahn fahren
Verfasst von RA Kuemmerle unter Bussgeld, Verkehrsrecht am 25. August 2010

R.Kalloch/Pixelio
Im Beck-Blog hat Verkehrsrichter Krumm eine sehr bemerkenswerte Entscheidung ausgegraben. Ein Vater war mit seinem achtjährigen Sohn auf der Autobahn unterwegs. Bei der Abfahrt von der Autobahn stellte die Polizei bei einer Kontrolle fest, dass das Kind nicht angeschnallt war. Der Vater gab an, sein Sohn sei zuvor angeschnallt gewesen, aber als ihm sein Eis runterfiel, habe sich dieser abgeschnallt, um das Eis wieder aufzuheben. Gerade in diesem Moment sei er in die Kontrolle geraten. Zum Rest des Beitrags »
LG Köln – Oldtimer ohne Sicherheitsgurte begründet kein Mitverschulden
Verfasst von RA Kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 3. September 2009
Die Spritztour zweier Freunde mit einen Anfang der 60er Jahre gebauten Roadster MGB 67 endete mit dem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Chrysler und schlimmen Verletzungen für den Beifahrer. Dieser erlitt Gesichtsverletzungen, Hautablederungen, eine Zahnschmelzfraktur und Kniequetschungen, ist seither arbeitsunfähig und wird seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Die KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners regulierte seinen Schaden jedoch nur zum Teil abzüglich einer Mithaftung von 25 Prozent, da er nicht angeschnallt gewesen sei. Zum Rest des Beitrags »
„Was haben wir denn falsch gemacht?“
Verfasst von RA Kuemmerle unter Bussgeld, Verkehrsrecht am 28. Januar 2009
Zwei Beamte der Polizeiinspektion Poing wollten eine Autofahrerin aus Forstinning (Kreis Ebersberg) anhalten. Diese hatte offensichtlich etwas falsch gemacht, was dringender Klärung bedurfte. Also nahm man die Verfolgung auf. Zum Rest des Beitrags »
OLG Hamm – Kein Anlegen des Sichergurtes wenn dieser nur unter der Achsel hindurchführt wird
Verfasst von RA Kuemmerle unter Bussgeld, Verkehrsrecht am 21. Dezember 2007
Ein Kraftfahrer hatte sich nach Auffassung des Amtsgerichts Hagen nicht ordnungsgemäß angeschnallt und verurteilte ihn zu einer Geldbuße in Höhe von 30,00 EUR. Der Betroffene hatte den Sicherheitsgurt zwar angelegt, allerdings war dieser unter der Achsel durch über die Brust bis zum Schloß des Gurtes geführt und dort eingeklinkt. Der Betroffene war mit dieser Verurteilung nicht einverstanden, nach seiner Meinung sei die Art des Anlegens eines Sicherheitsgurtes gesetzlich nicht geregelt, vielmehr liege insoweit eine Regelungslücke vor. Zum Rest des Beitrags »





