Schlagworte: Trunkenheitsfahrt

Kaffeekränzchen ohne Kaffee

In dieser Sache hatten wir gerätselt, was beim anberaumten Hauptverhandlungstermin passieren wird.  Das Amtsgericht hatte zum Termin nur den Mandanten, den Verteidiger und die Staatsanwaltschaft geladen. Keine Zeugen. Heute folgte nun die Auflösung und hinterließ einen sprachlosen Verteidiger. Zum Rest des Beitrags »

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Kaffeekränzchen?

In dieser Sache hatte das Landgericht Neuruppin auf unsere Beschwerde nach einer durch einen Bereitschaftsstaatsanwalt angeordneten Blutentnahme ein Beweisverwertungsverbot bejaht und kam zu dem Ergebnis, dass mangels Verwertbarkeit des Blutalkoholgutachtens das einzige Beweismittel fehlt und unserem Mandanten eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit nicht nachweisbar sei. Zum Rest des Beitrags »

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Wer keine Arbeit hat, sucht sich welche

In dieser Sache hatten wir mit Erfolg Beschwerde gegen eine vorläufige Entziehung einer Fahrerlaubnis eingelegt. Das Landgericht Neuruppin hatte recht deutliche Worte zu den Umständen einer durch einen Bereitschaftstaatsanwalt angeordneten Blutentnahme gefunden und das von uns geltend gemachte Beweisverwertungsverbot bejaht. In seinem Beschluss stelle das Landgericht zum Schluss klar, dass mangels Verwertbarkeit des Blutalkoholgutachtens das einzige Beweismittel fehlt und unserem Mandanten eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit nicht nachweisbar sei. Zum Rest des Beitrags »

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LG Neuruppin: staatsanwaltschaftliche Willkür

(c) Katzensteiner / Pixelio

Katzensteiner/Pixelio

Das AG Neuruppin hatte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis  meines Mandanten angeordnet.  Er sei einer Trunkenheitsfahrt dringend verdächtig, da er alkoholisiert mit seinem Motorrad in einer Kurve von der Straße abgekommen war und verunfallte. Eine Notärztin hatte leichtern Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Einen Atemalkoholtest, als auch eine freiwillige Blutentnahme lehnte mein Mandant ab. Daraufhin wurde von den eingetroffenen Polizeibeamten der Bereitschaftsstaatsanwalt angerufen. Der ordnete die Blutentnahme wegen Gefahr im Verzug an. Diese ergab eine BAK von 2,22 Promille. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Brandenburg – Ein nächtlicher richterlicher Eildienst müsste zwar da sein, wenn nicht darf die Polizei Richter spielen

Das Amtsgericht Zehdenick hatten den den Angeklagten mit Urteil vom 1. Dezember 2009 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 34,00 € verurteilt. Am 29. Dezember 2008, einem Montag, gegen 22:45 Uhr war der Angeklagte mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg der Grünstraße in Zehdenick Schlangenlinien gefahren und von der Polizei angehalten worden. Eine um 23:35 Uhr auf Anordnung der Polizei entnommene Blutprobe ergab eine Ethanolkonzentration von 2,26 mg/g, womit absolute Fahruntauglichkeit vorlag. Zum Rest des Beitrags »

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AG Tiergarten – absolute Fahruntauglichkeit bei Fahrt unter Einfluss von Kokain und Cannabis

(c) manwalk / Pixelio

manwalk/Pixelio

Nach § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr – macht sich strafbar, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge zuvor konsumierten Alkohols oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Strafvorschrift knüpft an das sichere Führen eines Fahrzeuges, die so genannte Fahrtüchtigkeit an, die abhängig vom Grad der Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen relativ oder absolut beeinträchtigt sein kann. Zum Rest des Beitrags »

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AG Lüdinghausen: Belohnung für nachgewiesene Abstinenz nach Trunkenheitsfahrt

(c) Oliver Haja / Pixelio

O.Haja/Pixelio

Der Angeklagte hatte, während er am Abend an einem Auto rumschraubte, dem Alkohol erheblich zugesprochen. Noch in der Nacht setzte er sich in einen Lkw, fuhr los und wurde von der Polizei angehalten. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration lag bei 2,57 o/oo, damit war er absolut fahruntüchtig. Die Fahrerlaubnis wurde ihm vorläufig entzogen. Vor dem Amtsgericht zeigte sich der Angeklagte geständig und wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 Abs. 1, Abs. 2 StGB zu 30 Tagessätzen zu je 25,00 Euro verurteilt. Zum Rest des Beitrags »

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AG Tiergarten – Trink Sekt, der schmeckt…aber lass das Auto stehen!

Bildquelle: www.pixelio.de

P.G.Meister/Pixelio

Die Mandantin fuhr nach einer Betriebsfeier mit ihrem Auto gut angeschickert nach Hause. Es gab Sekt, reichlich Sekt. Mit im Auto hatte sie noch einen Kollegen, der sich ebenfalls gut zurechtgemacht, über die Mitfahrgelegenheit freute. Man fuhr so dahin, plauderte und hörte Musik. Nachdem meine Mandantin den Kollegen abgesetzt hatte, fuhr sie nach Hause und stellte ihr Auto vor der Haustür ab, als zwei Beamte auf sie zutraten und ihr eröffneten, sie hätte einen Unfall verursacht. Da meine Mandantin recht deutlich nach Alkohol roch, nahm an sie gleich mit. Die Blutentnahme – sogar richterlich angeordnet – ergab eine BAK deutlich jenseits der Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei bei erheblicher Alkoholisierung

Gegen 16.45 Uhr fuhr der spätere Angeklagte mit einem Lkw, obwohl er mit einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,66 g ‰ absolut fahruntauglich war. Ein Polizeibeamter war dem Angeklagten ca. 3 km hinterhergefahren und hatte beobachtet, wie dieser relativ langsam und in Schlangenlinien fuhr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,08 g ‰. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Übertriebene Anwendung des Zweifelsgrundsatzes

Ein Taxifahrer bemerkte in der Nacht eine Person am Straßenrand, die im Gras lag und schlief. Etwas weiter davon entfernt lag ein Roller im hohen Gras. Nachdem der Taxifahrer die Polizei angerufen hatte, weckten zwei Beamte den Schlafenden und versuchten, ihn zu befragen. Der verweigerte jedoch die Aussage, fragte aber mehrfach, ob ihn „jemand verpfiffen“ habe. Die Polizei stellte eine etwa drei bis vier Meter lange „Fahrspur“ fest, die von der Fahrbahn aus etwa parallel zur Straße durch das Gras zum Roller führte. Fußspuren im Gras waren nicht feststellbar, der Roller war leicht warm, das Licht noch eingeschaltet. Zum Rest des Beitrags »

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