Schlagworte: Urkundenfälschung

AG Tiergarten – heute mal keine Bewährung

Der Mandant hatte sich wie er heute auch selbst einräumte, “selten dämlich” verhalten. Nachdem er fristlos gekündigt worden war, meldete er sich beim Arbeitsamt arbeitslos. Sein Kündigungsschreiben war hinsichtlich des Kündigungsgrundes nicht gerade freundlich formuliert und die Arbeitsbescheinigung enthielt ebenfalls Angaben zum Kündigungsschreiben, die er dem Arbeitsamt lieber vorenthalten wollte. Zum Rest des Beitrags »

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