Schlagworte: Vertragsfalle

Bundestag beschließt Gesetz gegen Abofallen im Internet

(c) Markus Wegner / Pixelio

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Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf gegen Internetkostenfallen beschlossen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner sieht Verbraucher durch mehr Transparenz und Sicherheit vor Kostenfallen im Netz deutlich besser geschützt. Nach dem Entwurf  muss ein Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen im Internet anbietet, künftig unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – wie zum Beispiel den Preis – informieren. Zum Rest des Beitrags »

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Gesetzentwurf gegen Vertragsfallen im Internet

Nach der Pressemitteilung des BMJ soll eine sog. Buttonlösung den Vertragsfallen im Internet einen wirksamen Riegel vorschieben. Das neue Gesetz stelle sicher, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht kennt. Internetanbieter sollen verpflichtet werden, mit deutlichem Hinweis über den genauen Preis zu informieren. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie durch Mausklick, bestätigen, dass sie den Hinweis auf die Kosten gesehen haben. Zum Rest des Beitrags »

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AG Düsseldorf – Rechtsschutzversicherung muss Deckung für negative Feststellungsklage gewähren

Der Mandant eines Kollegen, Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin bekam eine Zahlungsaufforderung von der Content Service Ltd. aus Mannheim, er soll eine dieser dubiosen Webseiten besucht und dabei ein Abo abgeschlossen haben. Nachdem vom Anbieter auf anwaltliche Aufforderung kein Verzicht auf die angeblich bestehende Forderung erklärt wurde, wollte der Kollege negative Feststellungsklage erheben. Da der Mandant des Kollegen Richter eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und auch seine Prämien immer brav bezahlt hatte, sollte die Versicherung die Übernahme der Kosten erklären. Tat sie aber nicht. Der Mandant des Kollegen sollte gefälligst abwarten, bis er mit einem gerichtlichen Mahnverfahren überzogen wird. Zum Rest des Beitrags »

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AG Karlsruhe – Rechtsanwältin Katja G. aus München zahlt Schadenersatz

Zum Thema Internetvertragsfallen hatten wir in der Vergangenheit ausführlich berichtet. Nun ist dem Thema eine neue Anekdote hinzuzufügen. Ein Kollege aus Karlsruhe, Rechtsanwalt Benedikt Klas, dessen Mandant für die angebliche Nutzung der Seite geburtstags-archiv.de zahlen sollte, klagte zunächst auf Feststellung, dass die Forderung nicht bestehe. Damit nicht genug, klagte er anschließend für seinen Mandanten die für die außergerichtliche Tätigkeit der Forderungsabwehr entstandenen Rechtsanwaltsgebühren ein. Die Klage richtete sich jedoch nicht gegen den Seitenbetreiber Online-Content Ltd., sondern gegen die für den Betreiber tätige Münchener Rechtsanwältin Katja G. Zum Rest des Beitrags »

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LG Frankfurt am Main – Anklage wegen Vorwurfs des Betruges durch sog. Internetfallen nicht zugelassen

(c) Pauline / Pixelio

Pauline/Pixelio

Wie schon bei Heise berichtet, hat das Landgericht Frankfurt am Main hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei Angeschuldigte abgelehnt, denen im Zusammenhang mit Dienstleistungsangeboten im Internet Betrugstaten zum Nachteil zahlreicher Nutzer zur Last gelegt werden. Die Anklage hatte sich gegen Michael Burat, den ehemaligen „Director“ der NetContent Ltd., sowie eine Katarina Dovcová, Geschäftsführerin der Nachfolgefirma Online Content Ltd., gerichtet. Die Unternehmen betreiben sogenannte Internet-Abofallen. Zum Rest des Beitrags »

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Vertragsfallen im Internet – Online Content Ltd. beantragt über Rechtsanwältin Katja G. Mahnbescheide

Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet, hat sich das Thema Vertragsfallen im Internet offenbar doch nicht erledigt. Bislang scheuten es die Anbieter ihre vermeintlichen Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Nun scheint man es zumindest zu versuchen. Über die Anwältin Katja G. aus München seien zahlreiche Mahnbescheide gegen Internetnutzer beantragt worden, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Fa. Online Content Ltd. für die Nutzung von deren Internetseiten zu begleichen. Zum Rest des Beitrags »

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AG Hamm – Umsonst bleibt umsonst/versteckte Kosten bei Vertragsfallen

Vertragsfallen im Internet, ein scheinbar endloses Thema, zu dem wir bereits wiederholt berichteten. Auf verschiedenen Internetseiten werden anscheinend kostenlose „Dienstleistungen“ angeboten. Allerdings muss der Besucher der Seite in einem Anmeldeformular seine Daten eingeben. Dass der „Service“ letztlich doch nicht kostenlos und man mit der Eingabe seiner Daten ein Abo abgeschlossen hat, findet sich im sog. „Kleingedruckten“ ganz am Ende der Seiten, in unscheinbar gestalteten Fußnoten. Zum Rest des Beitrags »

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VG Frankfurt am Main – Klage gegen Widerruf einer Inkassoerlaubnis abgewiesen

Und noch ein Inkassobüro bekam Ärger wegen des Einzuges von Forderungen aus sog. Internetvertragsfallen. Die dem Inkassobüro im Mai 2006 erteilte die Erlaubnis zur außergerichtlichen Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderung (Inkassoerlaubnis) wurde im November 2006 widerrufen, da es an der für die ordnungsgemäße Inkassotätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit fehle. Zum Rest des Beitrags »

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LG Hanau – Anbieter von Vertragsfallen im Internet müssen Gewinne offen legen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat beim juristischen Kampf gegen Kostenfallen im Internet einen Etappensieg errungen. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss nach Entscheidungen des Landgerichts Hanau die Gewinne, die mit sog. Vertragsfallen im Internet erzielt wurden offen legen. Der VZBV versucht mit den Verfahren dem Internetanbieter seinen nach Auffassung der Verbraucherschützer zu Unrecht erzielten Gewinn zu entziehen. Zum Rest des Beitrags »

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Staatsanwaltschaft Frankfurt geht gegen Vertragsfallen im Internet vor

Wie der Wiesbadener Kurier berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den ehemaligen Geschäftsführer sowie die derzeitige Geschäftsführerin der Online Content Ltd., Anbieter zahlreicher Vertragsfallen im Internet, Anklage wegen Betruges und versuchten Betruges erhoben. Die Internetseiten sind unterschiedlich gestaltet. Zum Rest des Beitrags »

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