Schlagworte: Wiedererteilung
OVG Lüneburg – eine rechtswidrig angeordnete Blutprobe ist im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren verwertbar
Verfasst von RA Kuemmerle unter Betäubungsmittel, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht am 1. Juni 2010
Ob eine unter Verstoß gegen den gesetzlichen Richtervorbehalt durch die Polizei angeordnete Blutentnahme im einem Straf- oder Bußgeldverfahren verwertet werden darf oder nicht, ist Gegenstand zahlreicher obergerichtlicher Entscheidungen. Mal wird ein Beweisverwertungsverbot angenommen, mal wird ein solches verneint. Unabhängig von dieser Frage, stellt sich die Problematik erneut im Verwaltungsverfahren, wenn es um die Klärung der Geeignetheit zum Führen Kraftfahrzeugen geht. Egal ob das Straf- oder Bußgeldverfahren eingestellt wurde oder ein Freispruch erfolgte, bei einer Verurteilung verbunden mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Wiedererteilung ohnehin, erlangt die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis vom Verfahren und wird prüfen, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen und ob eine ärztliches Gutachten oder eine MPU angeordnet werden müssen. Zum Rest des Beitrags »





